Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Oberste Bundesbehörden und eine Kindertagesstätte in Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund (VOEK 169-20)
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Gebäudereinigung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-19 📅
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2026-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 055-137780
ABl. S-Ausgabe: 55
Zusätzliche Informationen
Sicherheitsanforderungen:
BMEL: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte sowie bestimmte Revierkräfte müssen SÜ2 überprüft sein. Für die verbleibenden Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen oder Kriterienkatalog positiv beurteilter BZR-Auszug aus.
BMAS: Objektleitung, Vorarbeitung, sowie alle Reinigungskräfte müssen SÜ1 überprüft sein.
BMG: SÜ2 für ausgewiesene Bereiche, übrige Mitarbeiter SÜ1.
BMEL: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte sowie bestimmte Revierkräfte müssen SÜ2 überprüft sein. Für die verbleibenden Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen oder Kriterienkatalog positiv beurteilter BZR-Auszug aus.
BMAS: Objektleitung, Vorarbeitung, sowie alle Reinigungskräfte müssen SÜ1 überprüft sein.
BMG: SÜ2 für ausgewiesene Bereiche, übrige Mitarbeiter SÜ1.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Oberste Bundesbehörden und eine Kindertagesstätte in Bonn.
Bezeichnung des Loses: Unterhaltsreinigung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Bei einer Grundfläche für die Unterhaltsreinigung von insgesamt 66 824,28 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 8 662 992,02 qm.
Beschreibung der Verlängerungen:
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.3.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Das Vertragsverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin einer Fortsetzung nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Der Vertrag endet spätestens am 31.3.2028 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Beschreibung der Optionen:
— Bedarfsreinigung,
— Grundreinigung,
— Zusatzleistungen.
Zusätzliche Informationen:
Sicherheitsanforderungen:
BMEL: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte sowie bestimmte Revierkräfte müssen SÜ2 überprüft sein. Für die verbleibenden Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen oder Kriterienkatalog positiv beurteilter BZR-Auszug aus.
BMEL: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte sowie bestimmte Revierkräfte müssen SÜ2 überprüft sein. Für die verbleibenden Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen oder Kriterienkatalog positiv beurteilter BZR-Auszug aus.
BMAS: Objektleitung, Vorarbeitung, sowie alle Reinigungskräfte müssen SÜ1 überprüft sein.
BMG: SÜ2 für ausgewiesene Bereiche, übrige Mitarbeiter SÜ1.
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bei einer Grundfläche von insgesamt 12 716,09 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 1 621 663,55 qm.
Zusätzliche Informationen:
BMFSFJ: SÜ1 ist für alle Mitarbeiter (Reinigungskräfte, Vorarbeiter, etc.) Pflicht.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Bei einer Grundfläche von insgesamt 24 087,25 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 3 089 723,56 qm.
Zusätzliche Informationen:
Überprüfung von Vorarbeitung, Tageskräfte inkl. Vertretungen gem. SÜ 2 (Geheimschutz). Überprüfung von 2 Mitarbeitern inkl. Vertretungen aus Gründen des Sabotageschutzes. Für alle anderen Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche bzw. Tätigkeiten alternativ dazu eine SÜ2-Prüfung absolvieren.
Überprüfung von Vorarbeitung, Tageskräfte inkl. Vertretungen gem. SÜ 2 (Geheimschutz). Überprüfung von 2 Mitarbeitern inkl. Vertretungen aus Gründen des Sabotageschutzes. Für alle anderen Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche bzw. Tätigkeiten alternativ dazu eine SÜ2-Prüfung absolvieren.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Bei einer Grundfläche von insgesamt 34 111,45 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 2 118 647,21 qm.
Zusätzliche Informationen:
SÜ1 ist für alle Mitarbeiter (Reinigungskräfte, Vorarbeiter, etc.)
Reinigung von IT-Komponenten (z. B. Tastatur oder Display):
Die erste Reinigung aller IT-Komponeten darf erst nach Einweisung durch den Nutzer (Bundesrechnungshof) erfolgen.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Bei einer Grundfläche von insgesamt 9 925,81 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 1 307 793,25 qm.
Zusätzliche Informationen:
BPA und BPA/BAIUDBw-Gemeinschaftsflächen: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte und sonstige Reinigungskräfte mit Schlüssel müssen SÜ2 überprüft sein. Für Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche alternativ dazu eine SÜ1 absolvieren.
BPA und BPA/BAIUDBw-Gemeinschaftsflächen: Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte und sonstige Reinigungskräfte mit Schlüssel müssen SÜ2 überprüft sein. Für Reinigungs- bzw. Revierkräfte reicht sofern beantragt ein nach Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche alternativ dazu eine SÜ1 absolvieren.
BAIUDBw: Keine SÜ erforderlich, BZR-Abfrage ausreichend, ansonsten analog zum BPA.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Bei einer Grundfläche von insgesamt 28 661,64 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 4 365 414,81 qm.
Zusätzliche Informationen:
Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte und Reinigungskräfte mit Schlüssel bzw. Zutrittskarten müssen SÜ1 überprüft sein. Auch für Reinigungs- bzw. Revierkräfte besteht Anspruch für eine SÜ1. In Ausnahmefällen reicht für Reinigungs- bzw. Revierkräfte ein nach BMZ-Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus, sofern er beantragt wird und der Nutzer (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit) eine Ausnahme genehmigt. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche alternativ dazu eine SÜ1-Prüfung absolvieren.
Objektleitung, Vorarbeitung, Tageskräfte und Reinigungskräfte mit Schlüssel bzw. Zutrittskarten müssen SÜ1 überprüft sein. Auch für Reinigungs- bzw. Revierkräfte besteht Anspruch für eine SÜ1. In Ausnahmefällen reicht für Reinigungs- bzw. Revierkräfte ein nach BMZ-Ermessen positiv beurteilter BZR-Auszug aus, sofern er beantragt wird und der Nutzer (Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit) eine Ausnahme genehmigt. Wer eine Ermessensentscheidung nach BZR-Auszug ablehnt, kann für die betreffenden Bereiche alternativ dazu eine SÜ1-Prüfung absolvieren.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Bei einer Grundfläche von insgesamt 961,29 qm mit unterschiedlichen Reinigungsturnussen beträgt die jährliche Unterhaltsreinigungsfläche 213 533,46 qm.
Zusätzliche Informationen:
BMFSFJ Kita: Die Kindertagesstätte wird alljährlich während der zweiten und dritten Woche der Schulferien im Sommer geschlossen. Während dieser Wochen entfällt die Unterhaltsreinigung in der Kindertagesstätte. In der dritten Woche der Sommerschulferien ist dort bei Bedarf statt der Unterhaltsreinigung eine Grundreinigung auszuführen, die als Bedarfsposition separat im Preisblatt ausgewiesen ist.
BMFSFJ Kita: Die Kindertagesstätte wird alljährlich während der zweiten und dritten Woche der Schulferien im Sommer geschlossen. Während dieser Wochen entfällt die Unterhaltsreinigung in der Kindertagesstätte. In der dritten Woche der Sommerschulferien ist dort bei Bedarf statt der Unterhaltsreinigung eine Grundreinigung auszuführen, die als Bedarfsposition separat im Preisblatt ausgewiesen ist.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesministerium für Ernährung u. Landwirtschaft; Bundesministerium für Arbeit und Soziales
WE 143731
Rochusstr. 1
53123 Bonn
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
WE 143558
Rochusstr. 8-10
Bundesministerium der Finanzen; Generalzolldirektion; Bundesverwaltungsamt und Informationstechnikzentrum Bund
WE 141430
Am Propsthof 78a
53121 Bonn
Bundesrechnungshof
WE 144739
Adenauer Allee 81, 86 u. 90, Mittelstr. 2-10
53113 bzw. 53175 Bonn
Bundespresseamt/BAIUDBw
WE 139069
Welkerstr. 11
53113 Bonn
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
WE: 145584
Dahlmannstr. 4
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – Kindertagesstätte
WE 142951
Heinrich von Stephan Str. 5
53175 Bonn
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechpartner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
1.2. Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaber/-in bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit.
2. Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB:
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten (Anhang II der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossenschaft (Anhang II der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde und ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Die Auftraggeberin behält sich die Anforderung eines aktuellen Auszugs aus dem Gewerbezentralregister des sich bewerbenden Unternehmens gemäß § 150 a der Gewerbeordnung vor,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB (Anhang II der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze; Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) und das Mindestlohngesetz (MiLoG) (Anhang II der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung zur bestehenden bzw. abzuschließenden Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 5 Mio. EUR, Sachschäden 5 Mio. EUR, Vermögensschäden 500 000 EUR und Schlüsselschäden 250 000 EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. eine Betriebshaftpflichtversicherung mit den angegebenen Deckungssummen abzuschließen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
2. Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart (Unterhalts- und Glasreinigung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anhang II der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Der Gesamtumsatz pro abgeschlossenem Geschäftsjahr muss losbezogen folgende Mindesthöhe erreichen:
Los 1 = 2 395 000,00 EUR
Los 2 = 500 000,00 EUR
Los 3 = 940 000,00 EUR
Los 4 = 805 000,00 EUR
Los 5 = 330 000,00 EUR
Los 6 = 1 050 000,00 EUR
Los 7 = 95 000,00 EUR
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung über die Leistungserbringung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes…
… Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen; Eigenerklärung, dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (optional Ü1 / Ü 2 / Ü 3); Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (optional Ü1 / Ü 2 / Ü 3), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegen werden; Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (optional Ü1 / Ü 2 / Ü 3) notwendigen Angaben und AusküAngaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
… und zuverlässiges Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen; Eigenerklärung, dass zur Leistungserbringung nur Beschäftigte eingesetzt werden, die erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (optional Ü1 / Ü 2 / Ü 3); Eigenerklärung, dass für die zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die bereits erfolgreich sicherheitsüberprüft sind (optional Ü1 / Ü 2 / Ü 3), die entsprechenden Nachweise innerhalb einer Woche nach Zuschlagserteilung vorgelegen werden; Eigenerklärung, dass hinsichtlich der zur Leistungserbringung einzusetzenden Beschäftigten, die noch nicht sicherheitsüberprüft sind, unmittelbar nach Zuschlagserteilung für eine kurzfristige Beibringung der für die Sicherheitsüberprüfung (optional Ü1 / Ü 2 / Ü 3) notwendigen Angaben und Auskünfte Sorge getragen wird.
Los 1, WE 143731, BMEL: SÜ 2
Los 1, WE 143731, BMAS: Grundsätzlich SÜ 1, für ausgewiesene Bereiche SÜ 2
Los 1, WE 143731, BMG: Grundsätzlich SÜ 1, für ausgewiesene Bereiche SÜ 2
Los 2, WE 143558, BMFSFJ: SÜ 2
Los 3, WE 141430, BMF: SÜ 2
Los 4, WE 144739, BRH: SÜ 1 für die Unterhaltsreinigung
Los 5, WE 139069, BPA: Keine, BZR-Abfrage
Los 6, WE 145584, BMZ: SÜ 1
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen)
2. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen: Angabe seit wann das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig ist, Angabe der Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens, Angabe der Anzahl der Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart, Angabe der Anzahl der geringfügig Beschäftigten bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anhang II der Vergabeunterlagen)
3. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, bspw. durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung. (Anhang II der Vergabeunterlagen)
3. Eigenerklärung zum praktizierten Qualitätsmanagement, insbesondere Angaben zur Dokumentation von Reinigungsleistungen, bspw. durch Angabe einer ISO-Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder nach 14001 ff bzw. einer gleichwertigen Bescheinigung. (Anhang II der Vergabeunterlagen)
4. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhalts-/Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen)
4. Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen pro Leistungsart (Unterhalts-/Glasreinigung) von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre mit Angabe von: Art des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift des Referenzobjektes), jährlicher Leistungsumfang in qm, Leistungszeitraum, Leistungsart, Name des Auftraggebers und Ansprechpartner mit Telefonnummer (Anhang II der Vergabeunterlagen)
5. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften (Anhang II der Vergabeunterlagen): Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Für die vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
5. Angaben und Eigenerklärungen zu Bietergemeinschaften (Anhang II der Vergabeunterlagen): Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter. Für die vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck Anhang IV der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
6. Eigenerklärung zu Unterauftragnehmerleistungen (Anhang II der Vergabeunterlagen): Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
7. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
7. Eigenerklärung, dass für die Erbringung der Leistungen keine Eignungsleihe nach § 47 VgV vorgenommen wird. Falls ja sind die Aspekte zu nennen, auf die die Eignungsleihe sich bezieht. Ggf. weitere auf gesonderte Anforderung zu liefernden Erklärungen (Anhang II/V der Vergabeunterlagen).
Mindeststandards:
Eine Referenz gilt hinsichtlich des jährlichen Leistungsumfangs dann als vergleichbar, wenn der zugrunde liegende Auftrag mindestens den folgenden Leistungsumfang erreicht:
Los 1 = 8 662 992,02 qm
Los 2 = 1 621 663,55 qm
Los 3 = 3 089 723,56 qm
Los 4 = 2 118 647,21 qm
Los 5 = 1 307 793,25 qm
Los 6 = 4 365 414,81 qm
Los 7 = 213 533,46 qm
Mindestanforderungen an eingesetztes Personal
Objektleiter:
Eingesetzter Objektleiter verfügt mindestens über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift nach Niveaustufe C1 der Globalskala des Europäischen Referenzrahmens.
Eingesetzter Objektleiter verfügt nachweislich über eine Berufserfahrung im Gebäudereiniger-Handwerk von mindestens 2,5 Jahren und mindestens 3.500 Arbeitsstunden.
Eingesetzter Objektleiter hat erfolgreich an einer Qualifikationsmaßnahme im Gebäudereiniger-Handwerk von einem anerkannten privaten oder staatlichen Bildungsträger mit mindestens 80 Unterrichtseinheiten teilgenommen.
Vorarbeitung:
Eingesetzte Vorarbeitung verfügt mindestens über Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift nach Niveaustufe C1 der Globalskala des Europäischen Referenzrahmens.
Eingesetzte Vorarbeitung verfügt nachweislich über eine Berufserfahrung im Gebäudereiniger-Handwerk von mindestens 1,5 Jahren und mindestens 1 500 Arbeitsstunden.
Tageskraft:
Eingesetzte Tageskräfte zeichnen sich durch ihre Liegenschaftskenntnisse aus. Diese haben sie durch ihre bisherigen dortigen Arbeiten erlangt und umfassen mindestens 100,0 Stunden produktive Arbeitszeit. Davon ausgenommen sind die ersten 60 Kalendertage nach Beginn der Leistungsphase, die der Auftragnehmer durch den Angebotszuschlag erhält.
Eingesetzte Tageskräfte zeichnen sich durch ihre Liegenschaftskenntnisse aus. Diese haben sie durch ihre bisherigen dortigen Arbeiten erlangt und umfassen mindestens 100,0 Stunden produktive Arbeitszeit. Davon ausgenommen sind die ersten 60 Kalendertage nach Beginn der Leistungsphase, die der Auftragnehmer durch den Angebotszuschlag erhält.
Eingesetzte Tageskräfte weisen weitere Kenntnisse in Reinigungstätigkeiten von mindestens 250,0 weiteren produktiven Arbeitsstunden vor.
Maximale Stundenleistungen der Reinigungskräfte
Unterhaltsreinigung:
— RG A: 210 qm/Std./RK,
— RG B: 240 qm/Std./RK,
— RG C: 80 qm/Std./RK,
— RG D: 80 qm/Std./RK,
— RG D1: 60 qm/Std./RK,
— RG E: 200 qm/Std./RK,
— RG E1: 150 qm/Std./RK,
— RG F: 280 qm/Std./RK,
— RG F1: 120 qm/Std./RK,
— RG G: 150 qm/Std./RK,
— RG H bzw. H* (i.V.m. Zahlen): 240 qm/Std./RK,
— RG I bzw. I* (i.V.m. Zahlen): 240 qm/Std./RK,
— RG J: 240 qm/Std./RK,
— RG J1: 50 qm/Std./RK,
— RG J2: 200 qm/Std./RK,
— RG J3: 240 qm/Std./RK,
— RG J4: 180 qm/Std./RK,
— RG J5: 80 qm/Std./RK,
— RG J6: 160 qm/Std./RK,
— RG J7: 140 qm/Std./RK,
— RG J8: 240 qm/Std./RK,
— RG J9: 180 qm/Std./RK,
— RG J10: 100 qm/Std./RK,
— RG J11: 80 qm/Std./RK,
— RG N: 80 qm/Std./RK.
Grundreinigung:
— RG A: 100 qm/Std./RK,
— RG B: 100 qm/Std./RK,
— RG C: 40 qm/Std./RK,
— RG D: 40 qm/Std./RK,
— RG D1: 15 qm/Std./RK,
— RG E: 100 qm/Std./RK,
— RG E1: 40 qm/Std./RK,
— RG F: 100 qm/Std./RK,
— RG F1: 40 qm/Std./RK,
— RG G: 70 qm/Std./RK,
— RG H bzw. H* (i.V.m. Zahlen): 100 qm/Std./RK,
— RG I bzw. I* (i.V.m. Zahlen): 100 qm/Std./RK,
— RG J: 100 qm/Std./RK,
— RG J1: 25 qm/Std./RK,
— RG J2: 100 qm/Std./RK,
— RG J3: 100 qm/Std./RK,
— RG J4: 80 qm/Std./RK,
— RG J5: 40 qm/Std./RK,
— RG J6: 80 qm/Std./RK,
— RG J7: 60 qm/Std./RK,
— RG J8: 100 qm/Std./RK,
— RG J9: 80 qm/Std./RK,
— RG J10: 15 qm/Std./RK,
— RG J11: 10 qm/Std./RK,
— RG N: 35 qm/Std./RK.
Zusatz-/Bedarfsleistungen
Aschenbecher im Außenbereich leeren und feuchtreinigen: 1,5 min/Stück
Mülleimer im Außenbereich leeren und bestücken: 1,5 min/Stück
Kühlschrankreinigung: 10 min/Stück
Kühlschrankreinigung inkl. Abtauen: 20 min/Stück
Reinigungsservice für Geschirrhandtücher: 4 min/Stück
Backofenreinigung: 6 min/Stück
Mikrowellenreinigung: 6 min/Stück
Ad-hoc Reinigung BMAS W1 Tolietten inkl. Anfahrt und Rüstzeiten: 30 min/Pauschal für die gesamten 12,40 m
Spülmaschine inkl. Sieb reinigen: 6 min/Stück
Maschinelle Reinigung Foyer und überdachter Außenbereich (BMG): 15 min/Pauschal für die gesamten 32,43 m
Bibliothek-Regale (BMG): 10 min/Stück
Edelstahlpflege Aufzüge (BMG): 10 min/Stück
Außenbestuhlung auf der Außenterrassen reinigen (Pauschal für die gesamten Möbel): 30 min/Pauschal für die gesamten Möbel
Spülmaschine mit Salz und Klarspüler auffüllen und reinigen: 10 min/Stück
Schallschutzelemente Decke Gruppen-u. Nebenräume (ca. 263 m
Schallschutzelemente Decke Eingangshalle (ca. 110 m
Außenfensterbänke W1: ca. Gesamtfläche: 80,88 m x 16,5 cm und 5,90 m x 26 cm: 60 min/Pauschal
Linoleum 2-fach mit geeigneter Polymerdispersion beschichten (835,92 m
Aufzugrillen bürsten bzw. grundreinigen: 15 min/pro laufender Meter
PC-Tastatur inkl. Maus und Bildschirm im IT-Schulungsraum reinigen: 5 min/Stück
Bildschirme und Hardware in einem Videokonferenzraum reinigen: 30 min/Stück
Stechuhr (Zutritts- und Zeitleser) reinigen: 4 min/Stück
Bedienelement am Multifunktionsgeräte (Kopierer) reinigen: 2,5 min/Stück
RG = Raumgruppe
RK = Reinigungskraft.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-01-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00
Zusätzliche Informationen:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Der Bieter hat zum Nachweis seiner fachlichen Befähigung und Leistungsfähigkeit alle unter Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgelisteten Angaben und Nachweise zu erbringen. Bei ausländischen Bietern sind die Ausführungen im ersten Absatz zu beachten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die nachstehend aufgeführten Eigenerklärungen und Nachweise sogenannte Mindestkriterien sind. Für deren Nachweis ist grundsätzlich die Bieterauskunft (Anhang II der Vergabeunterlagen) zu verwenden. Die Nichterfüllung der Mindestkriterien führt zum Ausschluss aus diesem Vergabeverfahren, es sei denn, der Bieter kann zweifelsfrei nachweisen, dass trotz Nichtabgabe einer Eigenerklärung, gem. § 42 Abs. 1 VgV i. v. m. § 123 Abs. 1 GWB die Eignung aus Sicht der Auftraggeberin zu bejahen ist. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Die Vergabestelle fordert die nicht mit der EEE eingereichten Unterlagen gem. § 50 Abs. 2 VgV nach. Geforderte Eignungsnachweise, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden, sind zugelassen.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft“ bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Hier wird auf die Einhaltung der Vorlage der in der Tabelle Punkt 9 des Angebotsaufforderungsschreibens aufgeführten und umfangreich erläuterten Nachweise hingewiesen. Dazu ist die „Bieterauskunft“ bzw. der Anhang IV der Vergabeunterlagen zu verwenden. Es wird ausdrücklich auf die Ausführungen im Punkt 9 nach der Tabelle des Angebotsaufforderungsschreibens hingewiesen. Angaben zur Prüfung und Wertung einschl. Zuschlagskriterien sind dem Punkt 22 des Angebotsaufforderungsschreibens zu entnehmen. Die Auftraggeberin behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann die Auftraggeberin aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen. Die Vergabeunterlagen können unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (http://www.evergabe-online.de) heruntergeladen werden. Angebote können in elektronischer Form über die e-Vergabe-Plattform bis zum Ende der Angebotsfrist abgegeben werden. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV entnehmen Sie bitte Pkt. 7 des Angebotsaufforderungsschreibens. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Das Angebot muss die Preise (Stundenverrechnungssätze) und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten.
Besondere Ausführungsbedingungen
Lose 1-6: Da die Liegenschaften von Obersten Bundesbehörden genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den AN und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen dieser Liegenschaft betrauten Personen (einschl. eventueller Unterauftragnehmer) einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung bzw. Sicherheitsüberprüfung. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus § 6 des jeweiligen Vertrages und der Nr. 2 der jeweiligen Leistungsbeschreibung i.V. mit den als Anlagen 1.6 (für Los 1), 1.4 (für das Los 2) und 1.5 (für die Lose 3-6) beigefügten Formular.
Lose 1-6: Da die Liegenschaften von Obersten Bundesbehörden genutzt werden, ergeben sich erhöhte Sicherheitsanforderungen an die Personen, die Zutritt zu diesen Liegenschaften benötigen. Deshalb erfordern Zutrittsberechtigungen für den AN und die von ihm mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen dieser Liegenschaft betrauten Personen (einschl. eventueller Unterauftragnehmer) einschließlich der Objektleitung eine im Vorfeld durchgeführte erfolgreiche Zuverlässigkeitsüberprüfung bzw. Sicherheitsüberprüfung. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus § 6 des jeweiligen Vertrages und der Nr. 2 der jeweiligen Leistungsbeschreibung i.V. mit den als Anlagen 1.6 (für Los 1), 1.4 (für das Los 2) und 1.5 (für die Lose 3-6) beigefügten Formular.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.4.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind mindestens eine Woche vor dem Besichtigungstermin, bis spätestens zum 13.4.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.4.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind mindestens eine Woche vor dem Besichtigungstermin, bis spätestens zum 13.4.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Aufgrund der aktuellen Gesundheitslage und der damit verbundenen Einschränkungen kann die Möglichkeit der freiwilligen Ortsbesichtigung kurzfristig für alle Teilnehmer entfallen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Ende der Anforderungsfrist für zusätzliche Auskünfte ist der 27.4.2021, 12.00 Uhr.
Die Beantwortung der Fragen erfolgt ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Telefon: +49 228-377870📞
E-Mail: info@bundesimmobilien.de📧
Fax: +49 228-37787200 📠
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 055-137780 (2021-03-15)
Ergänzende Angaben (2021-04-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebäudereinigungsleistungen (Unterhaltsreinigungsleistungen) für Oberste Bundesbehörden und eine Kindertagesstätte in Bonn.
— Los 1 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMEL, BMAS und BMG (WE: 143731)
66 824,28 qm Grundfläche; 8 662 992,02 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche;
— Los 2 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMFSFJ (WE: 143558)
12 716,09 qm Grundfläche; 1 621 663,55 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche;
— Los 3 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMF, GZD, ITZ Bund (WE: 141430)
24 087,25 qm Grundfläche; 3 089 723,56 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche;
— Los 4 Unterhaltsreinigungsleistungen
BRH (WE: 144739)
34 111,45 qm Grundfläche; 2 118 647,21 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche;
— Los 5 Unterhaltsreinigungsleistungen
BPA und BAIUDBw (WE: 139069)
9 925,81 qm Grundfläche; 1 307 793,25 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche;
— Los 6 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMZ (WE: 145584)
28 661,64 qm Grundfläche; 4 365 414,81 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche;
— Los 7 Unterhaltsreinigungsleistungen
BMFSFJ-KITA (WE: 142951)
961,29 qm Grundfläche; 213 533,46 qm Jahres-/Unterhaltsreinigungsfläche.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend — Kindertagesstätte
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-20 📅
Name: Braun GmbH & Co. KG
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: Glas- und Gebäudereinigung Willy Schmitt GmbH
Postort: Siegburg
Land: Rhein-Sieg-Kreis
🏙️
Name: Dirk Müller Gebäudedienste GmbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 25
26
22
23
Referenz Zusätzliche Informationen
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.4.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind mindestens eine Woche vor dem Besichtigungstermin, bis spätestens zum 13.04.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.
Der Termin für die freiwillige Objektbesichtigung erfolgt nur nach Absprache im Zeitraum bis zum 20.4.2021 und ist über die im Angebotsaufforderungsschreiben genannten Kontaktdaten zu vereinbaren. Die Termine sind mindestens eine Woche vor dem Besichtigungstermin, bis spätestens zum 13.04.2021 zu vereinbaren. Zum wechselseitigen Schutz vor Ansteckung mit dem Corona-Virus ist bei allen Ortsbesichtigungen unter den Teilnehmern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu wahren. Bei Innenbesichtigungen ist zwingend von allen Teilnehmern eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Bei Teilnahme an Außenbesichtigungen werden die Teilnehmer um das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung gebeten. Gelten zum Zeitpunkt der Besichtigung strengere Vorgaben, sind diese zu beachten. Der Teilnehmer wird dann bei der Terminvereinbarung zur Besichtigung entsprechend informiert.