Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
a. Eigenerklärungen gem. § 34 a GewO:
— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
b. Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals: Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,
— Nachweise über die geforderte Qualifikation gem. Punkt 2.1.1 und 2.2.1 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags) jedes einzelnen Mitarbeiters,
— unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen – siehe Anlage 3 des Vertrags,
— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags),
— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags),
— Objekteinweisung / Dokumentation über die Aufklärung des eingesetzten Personals über die auf der Liegenschaft vorhandene Gefahrenquellen (vgl. Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Vertrags))
c. Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder vergleichbar,
— Mind. 2 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleiter vergleichbarer Objekte,
— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),
— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),
— Alter: über 18 Jahre,
— Körperlich und geistig für die Leistungserbringung geeignet
d. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Kontrolldienst (Grundleistung) und im Mobilen Sicherheitsdienst – Revierdienst (Bedarfsleistung) eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
— Sachkundeprüfung nach § 34a GewO oder vergleichbar,
— Mind. 2 Jahre auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Kontrolldienstes vergleichbarer Objekte,
— soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),
— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,
— Kfz-Führer: zusätzlich gültiger Führerschein der Klasse B oder gleichwertig zum Führen des Firmen-Pkw,
— Alter: über 18 Jahre,
— Körperlich und geistig für die Leistungserbringung geeignet
(im Vordruck Anhang II enthalten)