Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
a. Eigenerklärungen gem. § 34 a GewO:
— Erklärung, dass der Inhaber/die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i. S. v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
b. Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals: Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion/Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,
— Nachweise über die geforderten Qualifikationen gem. Punkt 2.2 und 2.3 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Anhang I):
— Objektleitung: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig, Schulung Führungs- und Teamkompetenz, Schulung Bewältigung von Konfliktsituationen,
— Empfangs-/Pfortendienst: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer,
— Kontrolldienst: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer,
— Alarmdienst/Sicherheitszentrale: Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer,
— Wachleiter/Sicherheitszentrale: Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer, Schulung Führungs- und Teamkompetenz, Schulung Bewältigung von Konfliktsituationen,
— Dienstanweisung inkl. Übergabeprotokoll (Dokumentation der Übergabe und Einweisung der Sicherheitskräfte und Bestätigung per Unterschrift) gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Anhangs I),
— Schichtplan gem. Punkt 6 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Anhangs I),
— Unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage 3 des Anhangs I).
c. Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
— Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft mit IHK-Prüfung oder gleich- oder höherwertig,
— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung als Objektleitung vergleichbarer Objekte,
— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,
— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,
— Erfolgreiche Teilnahme an einer auf Führungs- und Teamkompetenz ausgerichteten Schulungsmaßnahme – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,
— Erfolgreiche Teilnahme an einer auf Bewältigung von Konfliktsituationen ausgerichteten Schulungsmaßnahme – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,
— Kenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),
— Alter: über 18 Jahre,
— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.
d. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Empfangs-/Pfortendienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
— Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,
— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Empfangs-/Pfortendienst vergleichbarer Objekte,
— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,
— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,
— Grundkenntnisse im Umgang mit einem PC (MS-Office, insbes. MS-Excel, MS-Word),
— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,
— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,
— Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gem. § 10 ArbSchG und ASR A 2.2) – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,
— Alter: über 18 Jahre,
— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.
e. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Kontrolldienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
— Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,
— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Kontrolldienst vergleichbarer Objekte,
— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,
— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,
— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,
— Alter: über 18 Jahre,
— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.
f. Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst – Sicherheitszentrale/Alarmdienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt:
— Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO oder gleich- oder höherwertig,
— Mind. 2 Jahre Berufserfahrung im Alarmdienst vergleichbarer Objekte,
— soweit das vorgesehene Personal Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Deutsch mind. Kompetenzniveau C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – fachkundige Sprachkenntnisse,
— soweit das vorgesehene Personal Englisch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnisse in Englisch mind. Kompetenzniveau A2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen – grundlegende Kenntnisse,
— Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind,
— Qualifikation zum Ersthelfer – die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein,
— Qualifikation zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer (gem. § 10 ArbSchG und ASR A 2.2) – die Qualifikation darf nicht älter als 5 Jahre sein,
— Befähigung zur Beauftragten Person für Aufzugsanlagen/ehemals Aufzugswärter (18. Lebensjahr muss vollendet sein, besondere Unterweisung gem. BetrSichV, TRBS 3121, TRBS 1121 und DIN EN 13015),
— Alter: über 18 Jahre,
— körperlich, geistig und aus arbeitsmedizinischer Sicht für die Leistungserbringung geeignet.