Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für eine Bundesdienstliegenschaft Propsthof 78a in 53121 Bonn – Bundesministerium für Finanzen (BMF); VOEK 323-20
Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m), die zum Ausschreibungszeitpunkt von dem BMF, der GZD, dem BVA und dem ITZ Bund genutzt werden, zu erbringen. Die Hauptnutzungszeit der Dienstliegenschaft liegt an Arbeitstagen von montags bis freitags zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden.
Es sind Grundleistungen und Bedarfsleistungen im stationären Sicherheitsdienst, sowie Bedarfsleistungen im Interventionsdienst zu erbringen:
— Für einen strukturierten Ablauf ist 4 Wochen vor Beginn der Start-Up-Phase eine Kick-Off-Besprechung mit der AG vorgesehen. Die Start-Up-Phase beginnt am 28.4.2022 um 9.00 Uhr und endet mit Aufnahme des Regelbetriebs am 1.5.2022 um 00:00 Uhr. Die Start-Up-Phase ist für den Übergang der vertraglich geschuldeten Leistungen vom bisherigen Dienstleister auf den Auftragnehmer (AN) vorgesehen,
— Der AN setzt eine erfahrene, qualifizierte und geschulte Objektleitung ein, die für die Koordinierung der Dienstleistung, die Gesamtaufsicht und die Sicherstellung der Dienstleistungsqualität verantwortlich ist. Die Objektleitung muss montags bis freitags ausgenommen Feiertage in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.30 Uhr telefonisch erreichbar und einmal monatlich zum Nutzer-Jour-Fix für durchschnittlich eine Stunde vor Ort sein,
— Der AN setzt einen erfahrenen, qualifizierten und geschulten stationären Sicherheitsdienst ein:
a) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Hauptpforte ist in Zweifachbesetzung zu den folgenden Zeiten durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr.
b) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes/Kontrolldienstes ist wie folgt durchzuführen: Montag-Freitag (exkl. Feiertage): Einfachbesetzung von 00.00 bis 6.15 Uhr und von 18.15 bis 00.00 Uhr; Samstag, Sonntag, Feiertag: Zweifachbesetzung von 00.00 bis 6.15 Uhr, Einfachbesetzung von 6.15 bis 20.00 Uhr, Zweifachbesetzung von 20.00 bis 00.00 Uhr.
c) Die Durchführung des stationären Sicherheitsdienstes in der Sicherheitszentrale erfolgt in Zweifachbesetzung kalendertäglich (Mo-So inkl. Feiertage) von 00.00 bis 24.00 Uhr (24/7). Eine Wachleitung wird montags bis samstags (exkl. Feiertage) von 6.00 bis 22.00 Uhr täglich vor Ort in der Sicherheitszentrale eingesetzt und übernimmt Aufgaben des Alarmdienstes.
— Bedarfsleistungen (Stationärer Sicherheitsdienst sowie Interventionsdienst) sind nach Anforderung und schriftlicher Beauftragung durch den AN zu erbringen und werden separat vergütet,
— Der AN hat zudem ein manuelles Wachbuch und ein Wächterkontrollsystem zu stellen,
— Die AG hat die Option von dem AN die Umstellung des manuellen Wachbuchs auf ein elektronisches Wachbuch zu verlangen.
Innerhalb der Liegenschaft existieren Sicherheitsbereiche. Dies macht es gem. Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) notwendig, dass das im Objekt eingesetzte Personal inkl. Reservepersonal über eine Sicherheitsüberprüfung im vorbeugenden personellen Sabotageschutz nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 Sicherheitsüberprüfungsgesetz (SÜG) verfügt oder bereit ist, sich vor Leistungsbeginn einer entsprechenden Überprüfung zu unterziehen. Die Überprüfungen müssen spätestens bei Leistungsbeginn vorliegen und abgeschlossen sein – auf die Rechtsfolgen bei einem Verstoß (Vertragsstrafe nach § 9 Abs. 2 des Vertrages – Anhang I) wird ausdrücklich hingewiesen.
Näheres regeln die Vertragsbedingungen und die Leistungsbeschreibung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
Referenznummer: VOEK 323-20
Kurze Beschreibung:
“Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m” Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bewachungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Datum des Beginns: 2022-04-28 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-151148
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
“Die Teilnahme der Bieter am Eröffnungstermin ist nicht gestattet.”
Quelle: OJS 2021/S 060-151148 (2021-03-23)
Ergänzende Angaben (2021-03-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m²), die...”
Kurze Beschreibung
Die Sicherheitsdienstleistungen sind in 6 von der Auftraggeberin (AG) angemieteten Büro- und Verwaltungsgebäuden (Gesamtbruttofläche rund 34 175 m²), die zum Ausschreibungszeitpunkt von dem BMF, der GZD, dem BVA und dem ITZ Bund genutzt werden, zu erbringen. Die Hauptnutzungszeit der Dienstliegenschaft liegt an Arbeitstagen von montags bis freitags zwischen 06:00 Uhr und 20.00 Uhr, wobei auch außerhalb dieser Zeit Sondernutzungen möglich sind. Die Bewachung der Liegenschaft erfolgt kalendertäglich über 24 Stunden.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
“— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen,...”
— Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde und Leistungsfähigkeit sowie zum Beleg, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen, Eigenerklärungen und etwaige Nachweise vorzulegen. Für die Eigenerklärungen ist grundsätzlich der als Anhang II beigefügte Vordruck „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu verwenden. Der Bieter kann alternativ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Liegen bei einem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 42 Abs. 1 VgV i. V. m. §§ 123, 124 GWB vor, wird es nicht vom Verfahren ausgeschlossen, sofern es nachweist, dass es zureichende Maßnahmen der Selbstreinigung gemäß § 125 GWB ergriffen hat,
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Quelle: OJS 2021/S 133-354278 (2021-07-08)