Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Ziff. 6
Eigenerklärungen gem. § 34a GewO
— Erklärung, dass der Inhaber/die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals und zur fristgerechten Vorlage weiterer Nachweise und Unterlagen
Erklärung, dass spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Funktion / Tätigkeitszuordnung, besondere Befugnisse, Bewacherregisteridentifikationsnummer,
— Nachweise über die geforderten Qualifikationen.
—— Objektverantwortlicher (Objektleiter): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK/ ca. 200-240 Stunden) oder mindestens gleichwertig,
—— Kontroll-/ Alarm-/ Empfangsdienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen): Sachkundeprüfung (IHK) gemäß § 34a GewO oder mindestens gleichwertig, Qualifikation zum Ersthelfer, gültiger Führerschein Klasse B oder gleichwertig und Qualifikation zum Brandschutzhelfer mit Ausbildungsschwerpunkten gemäß DGUV-Information 205-023,
— Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
— Muster der Dienstausweise und Namens-/Kennnummernschilder gemäß § 18 BewachV vom 24.6.2019,
— Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
— unterschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung (Anlage 3 zum Vertrag).
Eigenerklärung, dass das als Objektleitung einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen 1 Woche vor Leistungsbeginn).
Erklärung, dass das vor Ort im Kontroll-/ Alarm-/ Empfangsdienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen) einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn).
Sowie
— Englisch: Mindestens Niveaustufe A2 der EU Referenz oder gleichwertig (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen eine Woche vor Leistungsbeginn).
(im Vordruck Anhang II enthalten)