Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu Ziff. 6
Eigenerklärungen gem. § 34a GewO
— Erklärung, dass der Inhaber/ die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt.
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen.
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
(im Vordruck Anhang II enthalten)
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals und zur fristgerechten Vorlage weiterer Nachweise und Unterlagenn
— Erklärung, dass, soweit keine abweichende zeitliche Festlegung, spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn für das gesamte einzusetzende Personal inklusive Vertretung folgende Nachweise und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
— Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion/ Tätigkeitszuordnung,
— spätestens vor der erstmaligen Dienstaufnahme vorzulegende erweiterte bzw. europäische Führungszeugnisse,
— Nachweise über die geforderten Qualifikationen,
— Objektverantwortlicher (Objektleiter): Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder mindestens gleichwertig,
— Alarm-/ Empfangs-/ Kontrolldienst (stationäre Sicherungsdienstleistungen): Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (IHK) oder mindestens gleichwertig, Qualifikation zum Ersthelfer und eingewiesene Person (EP) für Brandmeldeanlagen gemäß DIN VDE 0833 und DIN 14675,
— Dienstanweisung gem. Position 4. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
— Muster der Dienstausweise und Namens-/Kennnummernschilder gemäß § 18 BewachV,
— Schichtplan gem. Position 5. der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
— unterschriebene Verschwiegenheitsverpflichtung (Anlage 3 zum Vertrag).
Eigenerklärung, dass das als Objektleitung und das vor Ort für die stationären Sicherungsdienstleistungen einzusetzende Personal über auftragsspezifische Erfahrungen von mindestens 2 Jahren als Objektleiter bzw. im Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst bei der Bewachung vergleichbarer Objekte verfügt (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen 1 Woche vor Leistungsbeginn).
— Eigenerklärung, dass das als Objektleitung und das vor Ort im Alarm-/Empfangs-/Kontrolldienst einzusetzende Personal über Deutschkenntnisse mindestens der Niveaustufe B2 (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt, soweit Deutsch nicht die Muttersprache ist (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen 1 Woche vor Leistungsbeginn).
— Erklärung, dass das als Objektleitung einzusetzende Personal über Englischkenntnisse mindestens der Niveaustufe B1 (fortgeschrittene Sprachverwendung) des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder gleichwertig verfügt (ggf. Vorlage von Eigenerklärungen/Nachweisen spätestens 1 Woche vor Leistungsbeginn).