Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
6. Eigenerklärung über die Leistungserbringung:
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,
— Erklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können.
Eigenerklärungen gem. § 34a GewO:
— Erklärung, dass der Inhaber / die Leitungsperson des Unternehmens zuverlässig und sachkundig i.S.v. § 34a Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) ist und auch die weiteren dort genannten Anforderungen erfüllt,
— Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen (insbesondere die Erlaubnis für das Bewachungsgewerbe gem. § 34a GewO) für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung für das Unternehmen vorliegen,
— Erklärung, dass die für die Durchführung der Bewachungsaufgaben vorgesehenen Personen die gem. § 34a Abs. 1 a GewO und Bewachungsverordnung erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen (§ 128 Abs. 2 GWB).
Eigenerklärungen zur Qualifikation des eingesetzten Personals:
— Erklärung, dass spätestens 2 Wochen vor Leistungsbeginn für das gesamte bei der Auftragsdurchführung eingesetzte Personal inklusive Vertretung folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden (vgl. § 128 Abs. 2 GWB):
a) Personaleinsatzliste: Name, Vorname, Bewacherregisteridentifikationsnummer, Funktion / Tätigkeitszuordnung,
b) Nachweise über die nachfolgend geforderten beruflichen Qualifikationen oder gleichwertig:
Objektleitung: Fachkraft für Schutz und Sicherheit;
Stationärer Sicherheitsdienst Pfortendienst: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, Qualifikation zum Ersthelfer;
Stationärer Sicherheitsdienst Kontrolldienst: Sachkundeprüfung nach § 34a GewO, Qualifikation zum Ersthelfer, KFZ-Führer zusätzlich gültiger Führerschein der Klasse B oder gleichwertig, Hundeführer zusätzlich erfolgreich absolvierte Ausbildung von der IHK oder von einer vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschule zum Diensthundeführer.
c) unterschriebene Verschwiegenheitserklärungen (Anlage 3 zum Vertrag),
d) Dienstanweisung gem. Punkt 4 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
e) Schichtplan gem. Punkt 5 der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag),
f) Dokumentation über die Aufklärung des eingesetzten Personals über die aktuell auf der Liegenschaft vorhandenen Gefahrenstellen (vgl. Punkt 1.2 der Leistungsbeschreibung letzter Absatz, Anlage 1 zum Vertrag).
— Erklärung, dass das in der Objektleitung eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder gleichwertig; Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen als Objektleitung bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),
— Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst Pfortendienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO oder gleichwertig; Qualifikation zum Ersthelfer (die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein, iim Leistungszeitraum ist vom AN dafür Sorge zu tragen, dass das eingesetzte Personal seine Qualifikation zum Ersthelfer behält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und dies der AG nachweist); Erfahrungen in der Überwachung und Bedienung technischer Anlagen und Überwachungssysteme, die für die Leistungserbringung und Handlungsfähigkeit erforderlich sind; Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Pfortendienstes bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe),
— Erklärung, dass das im Stationären Sicherheitsdienst Kontrolldienst eingesetzte Personal über die folgenden Qualifikationen verfügt: Sachkundeprüfung nach § 34 a GewO oder vergleichbar; Qualifikation zum Ersthelfer (die Qualifikation darf nicht älter als 2 Jahre sein, im Leistungszeitraum ist vom AN dafür Sorge zu tragen, dass das Sicherheitspersonal seine Qualifikation zum Ersthelfer behält und die erforderlichen Aus-/Fortbildungen besucht und dies der AG nachweist); Mind. 2-jährige auftragsspezifische Erfahrungen im Bereich des Streifendienstes bei der Bewachung vergleichbarer Objekte; soweit das vorgesehene Personal die Sprache Deutsch nicht als Muttersprache spricht, Sprachkenntnis in Deutsch mindestens analog B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (selbstständige Sprachverwendung, gute Mittelstufe); KFZ-Führer: zusätzlich gültiger Führerschein der Klasse B oder gleichwertig zum Führen des Firmen-Pkw; Hundeführer: zusätzlich eine erfolgreich absolvierte Ausbildung von der IHK oder von einer vom BDSW zertifizierten Sicherheitsfachschule zum Diensthundeführer (siehe ergänzend Punkt 3.1 der Leistungsbeschreibung, Anlage 1 zum Vertrag),
— Erklärung, dass bei dem Einsatz des Hundes folgende Normen eingehalten werden: Erfüllung der DGUV V23 hinsichtlich des Hundes (§ 12 DGUV V23) sowie bei dessen Haltung und Führung die §§ 13 f. und §§16 f. DGUV V23.
(im Vordruck Anhang II enthalten)
7. Eigenerklärungen zu leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen (im Vordruck Anhang II enthalten):
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart.
8. Referenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 3 vergleichbaren Referenzen für die Leistungsart Stationärer Sicherheitsdienst Pforten- und Streifendienst von mindestens 2 verschiedenen Referenzgebern aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre, wobei mindestens eine Referenz den regelmäßigen Einsatz eines Hundeführers mit Wach-/ Diensthund beinhalten muss, mindestens eine Referenz den Einsatz eines Kfz-Führers im stationären Sicherheitsdienst beinhalten muss und mindestens ein Referenzobjekt mindestens 50 % der Flächengröße des ausgeschriebenen Objektes betragen muss.
Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben / Beschreibungen zu machen: Art und Nutzung des Referenzobjektes, Ausführungsort (Anschrift) des Referenzobjektes, Größe des Referenzobjektes in ha, Durchschnittlicher jährlicher Leistungsumfang in Euro (eine Referenz wird als vergleichbar angesehen, wenn sie mind. 50 % des jährlichen Angebotspreises erreicht), Leistungszeitraum (der bereits erfolgte Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen.), Leistungsart / Auftragsgegenstand, Zur Vergleichbarkeit: Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen inkl. Angabe zum Einsatz von Hundeführern, KfZ-Führern u. ä., Anzahl des eingesetzten Personals nach Tätigkeitsschwerpunkt, Name des Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse (im Vordruck Anhang II enthalten).
(Der Bieter ist verpflichtet, den Referenzgeber auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter
http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen.).