Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Winterdienst und Grauflächenreinigung für sieben Wohnliegenschaften in Sachsen, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - VOEK 080-21

Bundesanstalt für Immobillienaufgaben

Los 1 Winterdienst und Grauflächenreinigung in Dresden
Los 2 Winterdienst in Weißwasser

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-02-02. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-16.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-12-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Schneeräumung
Referenznummer: VOEK 080-21
Kurze Beschreibung:
“Los 1 Winterdienst und Grauflächenreinigung in Dresden”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schneeräumung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schneeräumung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️
NUTS-Region: Görlitz 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Immobillienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Postleitzahl: 10623
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundesimmobilien.de 🌏
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de 📧
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=428915 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=428915 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2022-02-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-21 📅
Datum des Beginns: 2022-10-01 📅
Datum des Endes: 2026-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 247-653387
ABl. S-Ausgabe: 247
Zusätzliche Informationen

“Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.”
Quelle: OJS 2021/S 247-653387 (2021-12-16)