Offenes Verfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben bei der Durchführung von Vergabeverfahren auf dem Gebiet der Bau- und Baunebenleistungen; VOEK 406-20
Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen von Bau- und Baunebenleistungen. Die Verfahren sind vom Auftragnehmer weitgehend selbständig zu bearbeiten und die von der Auftraggeberin zu treffenden Wertungsentscheidungen vorzubereiten. Die Auftraggeberin rechnet mit ca. 30 Einzelausschreibungen im Vertragsjahr, die Volumenobergrenze wird bei 35 Ausschreibungen festgelegt. Maximal werden in einem Einzelverfahren bis zu 10 Lose gebildet. Die Unterstützung umfasst die gesamte Durchführung des Vergabeverfahrens, mit Ausnahme der Wertungsentscheidungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-01-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: VOEK 406-20
Kurze Beschreibung:
Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen von Bau- und Baunebenleistungen.
Die Verfahren sind vom Auftragnehmer weitgehend selbständig zu bearbeiten und die von der Auftraggeberin zu treffenden Wertungsentscheidungen vorzubereiten. Die Auftraggeberin rechnet mit ca. 30 Einzelausschreibungen im Vertragsjahr, die Volumenobergrenze wird bei 35 Ausschreibungen festgelegt.
Maximal werden in einem Einzelverfahren bis zu 10 Lose gebildet. Die Unterstützung umfasst die gesamte Durchführung des Vergabeverfahrens, mit Ausnahme der Wertungsentscheidungen.
Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen von Bau- und Baunebenleistungen.
Die Verfahren sind vom Auftragnehmer weitgehend selbständig zu bearbeiten und die von der Auftraggeberin zu treffenden Wertungsentscheidungen vorzubereiten. Die Auftraggeberin rechnet mit ca. 30 Einzelausschreibungen im Vertragsjahr, die Volumenobergrenze wird bei 35 Ausschreibungen festgelegt.
Maximal werden in einem Einzelverfahren bis zu 10 Lose gebildet. Die Unterstützung umfasst die gesamte Durchführung des Vergabeverfahrens, mit Ausnahme der Wertungsentscheidungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-01-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-26 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 017-039116
ABl. S-Ausgabe: 17
Zusätzliche Informationen
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Auftragnehmerin unterstützt die Auftraggeberin bei der Durchführung von nationalen sowie europaweiten Ausschreibungen von Bau- und Baunebenleistungen.
Die Verfahren sind vom Auftragnehmer weitgehend selbständig zu bearbeiten und die von der Auftraggeberin zu treffenden Wertungsentscheidungen vorzubereiten. Die Auftraggeberin rechnet mit ca. 30 Einzelausschreibungen im Vertragsjahr, die Volumenobergrenze wird bei 35 Ausschreibungen festgelegt.
Die Verfahren sind vom Auftragnehmer weitgehend selbständig zu bearbeiten und die von der Auftraggeberin zu treffenden Wertungsentscheidungen vorzubereiten. Die Auftraggeberin rechnet mit ca. 30 Einzelausschreibungen im Vertragsjahr, die Volumenobergrenze wird bei 35 Ausschreibungen festgelegt.
Maximal werden in einem Einzelverfahren bis zu 10 Lose gebildet. Die Unterstützung umfasst die gesamte Durchführung des Vergabeverfahrens, mit Ausnahme der Wertungsentscheidungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundsätzlich in eigenen Räumlichkeiten, Ausnahme siehe LB
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Name, Sitz, Postanschrift, Rechtsform, Gegenstand des Unternehmens, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprechperson, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort
Einzelunternehmen/Freiberufler
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (Anlage B-03)
Zusätzliche Angaben, sofern das Unternehmen ein Einzelunternehmen oder ein Freiberufler ist (Angaben zur Inhaberin / zum Inhaber bzw. zu dem nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten): Vorname, Name, ggf. abweichender Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit (Anlage B-03)
Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123 und § 124 GWB
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 1 GWB über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossen-schaft,
— Eigenerklärung nach § 123 Abs. 4 Nr. 1 GWB über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben und von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) für die Arbeitnehmer an die zuständigen Krankenkassen bzw. für geringfügig Beschäftigte an die Bundesknappschaft sowie an die zuständige Berufsgenossenschaft, unter Angabe der zuständigen Berufsgenossen-schaft,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. des-sen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet und das Unternehmen bzw. des-sen Mitglieder der Geschäftsleitung keine schweren Verfehlungen begangen haben, die die Integrität des Unternehmens infrage stellen,
— Eigenerklärung zu weiteren fakultativen Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 GWB,
— Eigenerklärung nach § 124 Abs. 2 GWB zu Verstößen gegen weitere Gesetze,
— Eigenerklärung zu Gründen für den Nichtausschluss und zu Selbstreinigungsmaßnah-men nach § 125 Abs. 2 GWB.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 0,5 Mio. EUR, Sachschäden 0,5 Mio. EUR, Vermögensschäden 2 Mio. EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Anlage B-03).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Betriebshaftpflichtversicherung hat mindestens folgende Deckungssummen (bei mindestens zweifacher Maximierung je Versicherungsjahr) pro Schadensfall aufzuweisen: Personenschäden 0,5 Mio. EUR, Sachschäden 0,5 Mio. EUR, Vermögensschäden 2 Mio. EUR. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung die vorgenannten Deckungssummen derzeit nicht erreichen oder noch keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen sein, so ist der Bieter verpflichtet, im Falle der Zuschlagserteilung die Deckungssummen entsprechend zu erhöhen bzw. abzuschließen (Anlage B-03).
Eigenerklärung zum Umsatz
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (Anlage B-03)
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Eigenerklärung über die Leistungserbringung
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,
— Erklärung, dass das Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn ausreichend qualifiziertes Personal zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung beschäftigt und dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung stehen, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen ausführen zu können,
— Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn eine IT-Infrastruktur zur Verfügung steht, die es ermöglicht, mit der AG vollständig auf elektronischem Weg zu kommunizieren und ihr elektronisch jederzeit die Vergabeunterlagen im jeweiligen Bearbeitungsstand verschlüsselt zur Einsichtnahme zu überlassen (Anlage B-03).
— Eigenerklärung, dass dem Unternehmen spätestens bei Leistungsbeginn eine IT-Infrastruktur zur Verfügung steht, die es ermöglicht, mit der AG vollständig auf elektronischem Weg zu kommunizieren und ihr elektronisch jederzeit die Vergabeunterlagen im jeweiligen Bearbeitungsstand verschlüsselt zur Einsichtnahme zu überlassen (Anlage B-03).
Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen
— Seit wann ist das Unternehmen in der ausgeschriebenen Leistungsart tätig?
— Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens,
— Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart,
— Anzahl der geringfügig Beschäftigten, bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart (Anlage B-03)
Referenzen
a) Unternehmensreferenzen:
Eigenerklärung zu mindestens 4 vergleichbaren Referenzen der Auftragnehmerin aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre von mindestens 3 verschiedenen öffentlichen Auftraggebern mit Angabe von: Leistungsumfang in EU-weit/national, Anzahl der Lose, Anzahl der Bieter; Leistungszeitraum; Gegenstand der Ausschreibung; Name des öffentlichen Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Eigenerklärung zu mindestens 4 vergleichbaren Referenzen der Auftragnehmerin aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre von mindestens 3 verschiedenen öffentlichen Auftraggebern mit Angabe von: Leistungsumfang in EU-weit/national, Anzahl der Lose, Anzahl der Bieter; Leistungszeitraum; Gegenstand der Ausschreibung; Name des öffentlichen Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
b) Personenbezogene Referenzen des verantwortlichen Bearbeiters:
Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen des verantwortlichen Bearbeiters gemäß § 5 Rahmenvereinbarung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern mit Angabe von: Leistungsumfang in EU-weit/national, Anzahl der Lose, Anzahl der Bieter; Leistungszeitraum; Gegenstand der Ausschreibung; Name des öffentlichen Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen des verantwortlichen Bearbeiters gemäß § 5 Rahmenvereinbarung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern mit Angabe von: Leistungsumfang in EU-weit/national, Anzahl der Lose, Anzahl der Bieter; Leistungszeitraum; Gegenstand der Ausschreibung; Name des öffentlichen Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer.
Hierbei müssen pro Referenz folgende Mindestanforderung erreicht werden:
Die Verfahren müssen im Wesentlichen selbständig bearbeitet worden sein.
Bei Angebotsabgabe ist der Vor- und Nachname des verantwortlichen Bearbeiters anzugeben.
c) Personenbezogene Referenzen des Vertreters des verantwortlichen Bearbeiters:
Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen des Vertreters des verantwortlichen Bearbeiters gemäß § 5 Rahmenvereinbarung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern mit Angabe von: Leistungsumfang in EU-weit/national, Anzahl der Lose, Anzahl der Bieter; Leistungszeitraum; Gegenstand der Ausschreibung; Name des öffentlichen Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer. Hierbei müssen pro Referenz folgende Mindestanforderungen erreicht werden:
Eigenerklärung zu mindestens 2 vergleichbaren Referenzen des Vertreters des verantwortlichen Bearbeiters gemäß § 5 Rahmenvereinbarung aus dem Zeitraum der letzten 3 Jahre von mindestens 2 verschiedenen Auftraggebern mit Angabe von: Leistungsumfang in EU-weit/national, Anzahl der Lose, Anzahl der Bieter; Leistungszeitraum; Gegenstand der Ausschreibung; Name des öffentlichen Auftraggebers und Ansprechperson mit Telefonnummer. Hierbei müssen pro Referenz folgende Mindestanforderungen erreicht werden:
Bei Angebotsabgabe ist der Vor- und Nachname des Vertreters anzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 00:00
Ort des Eröffnungstermins: Berlin
Zusätzliche Informationen:
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet. Die Zuschlagserteilung erfolgt auf elektronischem Weg.
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens,
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel.
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens,
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel.
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter.
Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind
Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind
Etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.2.2021, 12.00 Uhr Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.2.2021, 12.00 Uhr Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt-Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: https://www.bundeskartellamt.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Ellerstraße 56
Postleitzahl: 53119
Internetadresse: https://bundesimmobilien.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 017-039116 (2021-01-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine Ortsbesichtigung wird nicht angeboten.
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel.
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel.
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter.
Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind
Etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.2.2021, 12.00 Uhr Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Angebote können ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Eine Angebotsabgabe per E-Mail oder Fax ist nicht zulässig und führt zwingend zum Ausschluss des Angebots aus dem Verfahren.
Elektronische Angebote können in folgender Form vorgelegt werden:
— elektronische Angebote in Textform
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
— elektronische Angebote mit fortgeschrittener elektronischer Signatur / mit fortgeschrittenem elektronischen Siegel.
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
— elektronische Angebote mit qualifizierter elektronischer Signatur / mit qualifiziertem elektronischen Siegel.
Signatur im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens
Bietergemeinschaften sind bereits bei Angebotsabgabe verpflichtet, alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Art und Umfang des Leistungsteils des jeweiligen Mitglieds zu benennen sowie ein Mitglied als bevollmächtigten Vertreter.
Bietergemeinschaften müssen sich verpflichten, im Falle der Auftragserteilung die Vertragsleistung mit den namentlich benannten weiteren Mitgliedern der Bietergemeinschaft als Arbeitsgemeinschaft auszuführen und für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten gesamtschuldnerisch zu haften. Für die Abgabe der vorgenannten Erklärungen ist die Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe, 4. Betriebshaftpflichtversicherung, 8. Eigenerklärung über die Leistungserbringung und 9. Leistungsbezogene Angaben zum Unternehmen einzureichen und sind
Etwaige Nachweise vorzulegen. Von dem bevollmächtigten Vertreter der Bietergemeinschaft ist hingegen eine vollumfänglich ausgefüllte „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ zu erteilen.
Beschreibung der Teilleistungen mit Umfang, für die der Einsatz von Unterauftragnehmern geplant ist.
Erst auf gesonderte Anforderung der Auftraggeberin ist der Bieter verpflichtet, die zur Auftragsdurchführung vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen und Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer vorzulegen. Der Bieter hat dann für jeden der zu beauftragenden Unterauftragnehmer die „Bieterauskunft im Vergabeverfahren“ mit Eigenerklärungen zu den Ziff. 2.1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen, 2.2. zusätzliche Angabe bei Einzelunternehmen, 3. Zwingende und fakultative Ausschlussgründe und etwaige Nachweise vorzulegen.
Bezeichnung der Eignungskriterien, auf die sich die Eignungsleihe bezieht, und der Mittel und Kapazitäten, die von dritter Seite zur Verfügung gestellt werden.
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
Der Bieter kann alternativ zur „Bieterauskunft mit Eigenerklärungen“ nach § 50 Abs. 1 VgV die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) verwenden. Für das Angebot sind die jeweiligen beigefügten Preisblätter (Anlage B-02) zu verwenden. Es ist zwingend erforderlich, dass je Los ein Preisblatt ausgefüllt wird. Der Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu erkundigen, welche für die Ausführung seiner Leistung und die Preisermittlung bedeutsam sein können.
Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden nur beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 11.2.2021, 12.00 Uhr Uhr bei der e-Vergabe-Plattform eingehen.
Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundsätzlich in eigenen Räumlichkeiten, ausnahme siehe LB
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-19 📅
Name: AI-Institut für anwenderorientierte leistungsverzeichnisse im Einkauf GmbH
Postanschrift: Steinbachtal 2 b
Postort: Würzburg
Postleitzahl: 97082
Land: Deutschland 🇩🇪 Würzburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 900 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
Referenz Zusätzliche Informationen
Lesbare Benennung der Firma und des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, im Unterschriftenfeld des Angebotsschreibens