Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr gem. Art. 5 Abs. 1 Verordnung (EG) 1370/2007 i. V. m dem 4. Teil des GWB für das Linienbündel Neustadt
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Südliche Weinstraße, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, der Landkreis Kaiserslautern, sowie die Städte Neustadt an der Weinstraße, Landau in der Pfalz und Speyer handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Verkehr (Straße)
Kurze Beschreibung:
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Südliche Weinstraße, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, der Landkreis Kaiserslautern, sowie die Städte Neustadt an der Weinstraße, Landau in der Pfalz und Speyer handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung beabsichtigen der Rhein-Pfalz-Kreis, der Landkreis Südliche Weinstraße, der Landkreis Bad Dürkheim, der Landkreis Germersheim, der Landkreis Kaiserslautern, sowie die Städte Neustadt an der Weinstraße, Landau in der Pfalz und Speyer handelnd durch ihre Vergabestelle Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, für das in den beiliegenden Vertragsunterlagen in Qualität und Quantität beschriebenen Linienbündel im Buspersonennahverkehr (BPNV) Ausgleichsleistungen und ein ausschließliches Recht im Rahmen eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages im Sinne der VO 1370/2007 (Konzessionsvertrag) im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu vergeben.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-26 📅
Einreichungsfrist: 2022-01-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-12-01 📅
Datum des Beginns: 2022-12-11 📅
Datum des Endes: 2032-12-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 233-613947
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 210-513188
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe.
Objekt Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Linienbündel Neustadt - Los 1 Regionalverkehr
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
Gegenstand dieser Vergabe sind zur Sicherstellung der ausreichenden Verkehrsbedienung erforderliche Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Zuständigkeitsbereich der Konzessionsgeber. Die zu vergebenden Leistungen sind auf folgenden Linien zu erbringen:
- Leistungsanpassungen in Zusammenhang mit dem Umbau des Hbf. in Neustadt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Landkreise Bad Dürkheim, Germersheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße sowie die Städte Landau in der Pfalz, Neustadt an der Weinstraße und Speyer
Stadt Neustadt an der Weinstraße
Landkreise Bad Dürkheim und Kaiserslautern sowie die Stadt Neustadt an der Weinstraße
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 und § 1 Abs. 1 PBZugV, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden.
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Als unzuverlässig gilt in der Regel ein Unternehmen, dem innerhalb der letzten 5 Jahre Verstöße gegen die im Unternehmen geltenden tarifvertraglichen Regelungen und/oder die BOKraft nachgewiesen werden konnten. Dies gilt auch für Unternehmen, die mit einem Unternehmen nach Satz 1 dergestalt verbunden sind oder waren, dass sie derselben Unternehmensleitung unterstehen bzw. in den Bereichen Betriebsleitung und Personalwesen durch dieselben Personen geführt werden, die zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die tarifvertraglichen Regelungen oder die BO-Kraft Verantwortung in dem anderen Unternehmen getragen haben.
Deshalb erklärt der Bieter mit der Angebotsabgabe (siehe Anlage A),
a) dass gegen ihn keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 PBZugV) vorliegt,
b) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnungen vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 a PBZugV),
c) dass keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 b PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
d) dass keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 c) PBZugV),
e) dass keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 f PBZugV),
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
f) dass keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 d PBZugV) und dass der Bieter der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates der Konzessionsgeber nachgekommen ist,
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
g) dass keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI I S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vorliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 e PBZugV) und dass der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates der Konzessionsgeber erfüllt hat,
h) dass keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vorliegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Neustadt Ziffer 15.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Gemäß der Angebotsbedingungen für die Vergabe des Linienbündels Neustadt Ziffer 14.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-04-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:15
Ort des Eröffnungstermins: Mannheim, B 1, 3-5, VRN GmbH
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle und die beteiligten Aufgabenträger dieser Vergabe.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Landau in der Pfalz
Postanschrift: Marktstraße 50
Postort: Landau in der Pfalz
Postleitzahl: 76829
Land: Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Speyer
Postanschrift: Maximilianstraße 100
Postort: Speyer
Postleitzahl: 67346
Land: Speyer, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Bad Dürkheim
Postanschrift: Philipp-Fauth-Straße 11
Postort: Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67098
Land: Bad Dürkheim
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Germersheim
Postanschrift: Luitpoldplatz 1
Postort: Germersheim
Postleitzahl: 76726
Land: Germersheim
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Kaiserslautern
Postanschrift: Lauterstraße 8
Postort: Kaiserslautern
Postleitzahl: 67657
Land: Kaiserslautern, Landkreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Pfalz-Kreis
Postanschrift: Europaplatz 5
Postort: Ludwigshafen
Postleitzahl: 67063
Land: Rhein-Pfalz-Kreis
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Südliche Weinstraße
Postanschrift: An der Kreuzmühle 2
Postort: Landau
Land: Südliche Weinstraße
🏙️ Kontakt
Dokumente URL: https://vergaben.vrn.de/E17159195🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland-Pfalz, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6131162234📞
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de📧
Fax: +49 6131162113 📠
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 233-613947 (2021-11-26)
Ergänzende Angaben (2022-01-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Tariftreue:
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Der Konzessionsnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz sowohl im Hinblick auf die Einhaltung des ortsüblichen Tarifes als auch im Hinblick auf die Einhaltung des Mindestlohnes zu erfüllen und dies durch Einreichen der Anlage D separat zu bestätigen. Dies umfasst auch das Personal von Unterauftragnehmern. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landes Rheinland-Pfalz unter
Diese Verpflichtung gilt für die gesamte Laufzeit des neuen Konzessionszeitraumes dynamisch, also stets mit Bezug auf die jeweils noch erfolgenden Anpassungen der Tarifverträge in der Zukunft. Die Einhaltung der Bestimmungen des Tariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz umfasst auch das Personal von Subunternehmern. Detaillierte Vorgaben sind dem Kapitel 7.2 und 7.3 der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Zu I.3) Kommunikation:
Die Vergabestelle stellt die (ggf. fortgeschriebenen) Vergabeunterlagen sowie die Bieterinformationen über seine Vergabeplattform im Internet (vgl. Internetadresse in der Auftragsbekanntmachung) gemäß § 41 Absatz 1 VgV unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Abruf zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Registrierung erforderlich ist. Aus der Möglichkeit des registrierungsfreien Unterlagenabrufs resultiert daher die Pflicht zur selbständigen, eigenverantwortlichen Information über etwaige Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Bereitstellung zusätzlicher Informationen. Eine automatische Benachrichtigung über Änderungen erfolgt nur an registrierte Bieter.
Fragen, Hinweise und Rügen zu den Vergabeunterlagen können nur von Bietern gestellt werden, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Mitgliedstaats, in dem sie niedergelassen sind, zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung berechtigt sind. (vgl. § 9 Absatz 3 VgV i. V. m. Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2014/24/EU vom 26.2.2014) Der Bieter hat sich deshalb auf der Vergabeplattform unter der Internetadressehttps://vergaben.vrn.de/anmeldung.html mit einer eindeutigen Unternehmensbezeichnung, Anschrift und aktiver E-Mail-Adresse zu registrieren. Im Anschluss informiert die Vergabestelle den registrierten Bieter automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen und Veröffentlichung von Bieterinformationen über das interne Bieterkommunikationssystem der Vergabeplattform, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Sollten Sie als Bieter aufgrund einer sehr eingeschränkten Netzverfügbarkeit Schwierigkeiten haben, die vorgenannte Vergabeplattform bedienen bzw. sich dort die Vergabeunterlagen dort abrufen zu können, stellen wir Ihnen die Vergabeunterlagen nach Erhalt einer schriftlichen Anfrage mit entsprechender Begründung und Erläuterung zur Netzverfügbarkeit an die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH, Abteilung Aufgabenträgerbetreuung und Vergabe, B 1 3-5, 68159 Mannheim (gerne auch vorab per E-Mail an vergabestelle@vrn.de ) zur Verfügung. In diesem besonderen Ausnahmefall ist der vom Bieter ein Ansprechpartner mit eindeutiger Unternehmensbezeichnung und einer aktiven unternehmensbezogenen E-Mail-Adresse zu benennen. Die Fragen zu den Vergabeunterlagen sind in diesem Fall ausschließlich per E-Mail unter Benennung des Linienbündels an folgende Adresse zu richten: vergabestelle@vrn.de . Für die Angebotsabgabe kann in diesem besonderen Ausnahmefalle ein rechtsverbindliches schriftliches Angebot gemäß den Vorgaben in Ziffer 10.4 der Angebotsbedingungen eingereicht werden.
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-28 📅
Name: Palatina Bus GmbH
Postanschrift: Weinstraße 8
Postort: Edenkoben
Postleitzahl: 67480
Land: Deutschland 🇩🇪 Südliche Weinstraße
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: MNV Mittelhaardt Nahverkehrsgesellschaft mbH
Postanschrift: Bahnstraße 128
Postort: Landstuhl
Postleitzahl: 66849
Land: Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 99
Referenz Zusätzliche Informationen
Die fiktiven Angaben in den Ziffern II.1.7, V.2.2 und V.2.4 erfolgen nur aus technischen Gründen, weil das Bekanntmachungsformular an diesen Stellen eine zwingende Eingabe verlangt und § 39 Absatz 6 Nr. 3 und 4VgV gilt.