Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
a) Referenzen:
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht (Auschlusskriterium):
2 Aufträge, welche ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische sowie die Auswertung der hierbei erhobenen Untersuchungsergebnisse umfassten.
Die Aufträge müssen vertragsgerecht durchgeführt worden sein, das heißt mängelfrei oder unter vollständiger Nachbesserung aller etwaig aufgetretenen Mängel.
Die Aufträge können für denselben oder für verschiedene Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben des Auftraggebers/der Auftraggeber
b) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung:
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Eine ausreichende Anzahl an Schiffen, um die ausgeschriebenen Untersuchungen innerhalb der im StUK4 definierten Zeiträume durchführen zu können. Diese Schiffe müssen darüber hinaus folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
—— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
—— STCW,
—— Solas,
—— Marpol,
—— Helsinki-Übereinkommen,
— Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006,
— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den internationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Vorschriften:
—— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
—— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
—— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
—— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
—— Verordnung (EG) 336/2006,
—— Das Schiff muss die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffsicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate:
c) Einreichung eines Untersuchungskonzepts (zum Inhalt und den formalen Anforderungen siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“) und Einhaltung der darin enthaltenen Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal.
Nachweis: Eigenerklärung in Form des Untersuchungskonzepts; auf Nachforderung: Lebensläufe, Zeugnisse und entsprechende Nachweise.