Ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone der Nordsee, Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung (Herbstkampagne Benthos & Fische 2021, Frühjahrskampagne Benthos 2022, Frühjahrskampagne Fische 2022 und Herbstkampagne Benthos & Fische 2022) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei insgesamt sechs Flächen (N-9.1, N-9.2, N-9-3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2., Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan 2020 des BSH entnommen). Abweichend vom StUK4 ist der Zeitraum der Herbstkampagnen für die Schutzgüter Epi- und Endobenthos jeweils um 2 Wochen verkürzt (01.09. bis 15.11. statt 15.08. bis 15.11.).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/1030
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung (Herbstkampagne Benthos & Fische 2021, Frühjahrskampagne Benthos 2022, Frühjahrskampagne Fische 2022 und Herbstkampagne Benthos & Fische 2022) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei insgesamt sechs Flächen (N-9.1, N-9.2, N-9-3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2., Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan 2020 des BSH entnommen). Abweichend vom StUK4 ist der Zeitraum der Herbstkampagnen für die Schutzgüter Epi- und Endobenthos jeweils um 2 Wochen verkürzt (01.09. bis 15.11. statt 15.08. bis 15.11.).
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die zweijährige Untersuchung (Herbstkampagne Benthos & Fische 2021, Frühjahrskampagne Benthos 2022, Frühjahrskampagne Fische 2022 und Herbstkampagne Benthos & Fische 2022) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei insgesamt sechs Flächen (N-9.1, N-9.2, N-9-3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2., Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan 2020 des BSH entnommen). Abweichend vom StUK4 ist der Zeitraum der Herbstkampagnen für die Schutzgüter Epi- und Endobenthos jeweils um 2 Wochen verkürzt (01.09. bis 15.11. statt 15.08. bis 15.11.).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Umweltfolgenabschätzung in anderen Bereichen als dem Bausektor📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-03-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-25 📅
Datum des Beginns: 2021-08-01 📅
Datum des Endes: 2023-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 059-148102
ABl. S-Ausgabe: 59
Zusätzliche Informationen
Es dürfen keine Personen an dem Eröffnungsprozess teilnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in drei Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2022 bis 15.5.2022 (Benthos) bzw. 1.4.2022 bis 30.5.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in drei Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2022 bis 15.5.2022 (Benthos) bzw. 1.4.2022 bis 30.5.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
— Benthos, Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre (StUK4, S.20),
— Benthos, Infauna-Untersuchung (inkl. Sediment) mit dem Van-Veen-Greifer (StUK4, S. 18/19),
— Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre (StUK4, S. 25/26),
— Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und gefährdete Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste zu bewerten auf der vom AG gelieferten Ergebnisse der Seitensichtsonaruntersuchungen auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2; nach Bedarf Unterwasservideountersuchung.
— Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und gefährdete Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste zu bewerten auf der vom AG gelieferten Ergebnisse der Seitensichtsonaruntersuchungen auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2; nach Bedarf Unterwasservideountersuchung.
Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Frühjahrskampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der 30.05.2022) ist für die Flächen N-9.1, N-9.2 N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 jeweils ein Zwischenbericht zu erstellen. Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Herbstkampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist der 15.11.2022) ist sodann für jede der sechs Flächen ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, Darstellung der Vorbelastungen, Bestandsbewertung sowie Auswirkungsprognose in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Frühjahrskampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der 30.05.2022) ist für die Flächen N-9.1, N-9.2 N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 jeweils ein Zwischenbericht zu erstellen. Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Herbstkampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist der 15.11.2022) ist sodann für jede der sechs Flächen ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, Darstellung der Vorbelastungen, Bestandsbewertung sowie Auswirkungsprognose in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Deutsche AWZ der Nordsee
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Zuverlässigkeit im Sinne der §§ 123 ff. GWB (vgl. Artikel 57 Richtlinie 2014/24/EU):
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
Die Angaben zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123 und 124 GWB sowie zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB sind im Formblatt „Einheitliche Europäische Eigenerklärung“ zu machen. Unternehmen werden ausgeschlossen, sofern mindestens ein Ausschlussgrund aus den §§ 123 und 124 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB erfolgte (fakultatives Ausschlusskriterium).
b) Eintragung in einem Handelsregister:
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium)
Der Wirtschaftsteilnehmer ist in den einschlägigen Handelsregistern seines Niederlassungsmitgliedstaats verzeichnet; aufgelistet in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU; Wirtschaftsteilnehmer aus bestimmten Mitgliedstaaten müssen ggf. andere in jenem Anhang aufgeführte Anforderungen erfüllen (Ausschlusskriterium)
Nachweise: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Auszüge aus entsprechenden Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Durchschnittlicher Jahresumsatz:
Der durchschnittliche Jahresumsatz des Wirtschaftsteilnehmers muss in den letzten 3 Geschäftsjahren mindestens betragen haben (Ausschlusskriterium): 500 000,00 EUR.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters
b) Versicherungen:
Der Wirtschaftsteilnehmer hat über folgende Versicherungen mit Beginn der ersten Leistung bis zum Abschluss aller Leistungen zu verfügen (Ausschlusskriterium):
— Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Deckungssummen der Versicherung müssen mindestens betragen:
—— für Personenschäden 10 000 000,00 EUR,
—— für sonstige Schäden 2 000 000,00 EUR.
In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Der Wirtschaftsteilnehmer hat mindestens über alle nach deutschem Recht erforderlichen Pflichtversicherungen zu verfügen, die für die auftragsgegenständlichen Leistungen und Tätigkeiten erforderlich sind sowie solche, die erforderlich wären, wenn die eingesetzten Geräte, Fahrzeuge und Maschinen unter deutscher Flagge registriert bzw. in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet bzw. betrieben würden
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Bestätigung des Versicherungsunternehmens, dass zu Beginn der Leistungen entsprechender Versicherungsschutz gewährt werden kann.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Referenzen:
In den letzten 5 Geschäftsjahren hat der Wirtschaftsteilnehmer mindestens folgende wesentliche Dienstleistungen der genannten Art für einen öffentlichen oder privaten Auftraggeber erbracht (Auschlusskriterium):
2 Aufträge, welche ökologische Untersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische sowie die Auswertung der hierbei erhobenen Untersuchungsergebnisse umfassten.
Die Aufträge müssen vertragsgerecht durchgeführt worden sein, das heißt mängelfrei oder unter vollständiger Nachbesserung aller etwaig aufgetretenen Mängel.
Die Aufträge können für denselben oder für verschiedene Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: Referenzschreiben des Auftraggebers/der Auftraggeber
b) Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung:
Für die Ausführung des Auftrags muss der Wirtschaftsteilnehmer mindestens über folgende Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung verfügen (Ausschlusskriterium):
— Eine ausreichende Anzahl an Schiffen, um die ausgeschriebenen Untersuchungen innerhalb der im StUK4 definierten Zeiträume durchführen zu können. Diese Schiffe müssen darüber hinaus folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
—— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
—— Mindestanforderungen Schiff (Witterungsbedingungen) Die eingesetzten Schiffe sind in einem EU-Staat, dem EWR, den Faröer, den Kanalinseln oder im Vereinigten Königreich registriert. Der Schiffsbetrieb erfüllt mindestens folgende internationale Richtlinien:
—— STCW,
—— Solas,
—— Marpol,
—— Helsinki-Übereinkommen,
— Die Arbeitsverträge der an Bord beschäftigten Seeleute erfüllen die Anforderungen des Seearbeitsübereinkommens der internationalen Arbeitsorganisation, 2006,
— Alle Einrichtungen an Bord entsprechen den internationalen Vorschriften der jeweiligen Flaggenstaaten, mindestens jedoch den der folgenden EU-Vorschriften:
—— RL 89/655/EWG Mindestanforderungen an Arbeits- und Gesundheitsschutz,
—— RL 89/391/EWG Arbeitsschutzrichtlinie,
—— RL 89/654/EWG Arbeitsstättenrichtlinie,
—— RL 89/548/EWG Umgang und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen,
—— Verordnung (EG) 336/2006,
—— Das Schiff muss die sonstigen Anforderungen der „List of required certificates for foreign flagged vessels on coastal voyages in German waters“ der Dienststelle Schiffsicherheit erfüllen.
Nachweis: Eigenerklärung; auf Nachforderung: entsprechende Zertifikate:
c) Einreichung eines Untersuchungskonzepts (zum Inhalt und den formalen Anforderungen siehe Anlage „Vorgaben Untersuchungskonzept“) und Einhaltung der darin enthaltenen Mindestanforderungen an das einzusetzende Personal.
Nachweis: Eigenerklärung in Form des Untersuchungskonzepts; auf Nachforderung: Lebensläufe, Zeugnisse und entsprechende Nachweise.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vertragsbedingungen und Leistungsbeschreibung.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-11 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: BSH am Standort Hamburg
Zusätzliche Informationen: Es dürfen keine Personen an dem Eröffnungsprozess teilnehmen.
Dieses Verfahren steht unter dem Vorbehalt des § 14 Abs. 4 Ziffer 9 VgV. Eine Wiederholung der Leistung gemäß den Anforderungen dieser Vorschrift ist möglich.
Zur Qualifikation Einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren:
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPVCode des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPVCode des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Auf Gesondertes Verlangen des Auftraggebers Vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Referenzen:
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Weitere Informationen:
Das StUK4 ist unter folgendem Link kostenlos zum Download verfügbar:
Beim Formular Anschreiben ist trotz der Aufforderung im Formular keine elektronische Signatur notwendig. Eine Signatur in Textform ist ausreichend.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499561📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bernhard-Nocht-Straße 78, — Justitiariat Z11, 20359 Hamburg, Fax.: +49 40 3190 5001
Quelle: OJS 2021/S 059-148102 (2021-03-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne Benthos & Fische 2021, Frühjahrskampagne Benthos 2022, Frühjahrskampagne Fische 2022 und Herbstkampagne Benthos & Fische 2022) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei insgesamt sechs Flächen (N-9.1, N-9.2, N-9-3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2., Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan 2020 des BSH entnommen). Abweichend vom StUK4 ist der Zeitraum der Herbstkampagnen für die Schutzgüter Epi- und Endobenthos jeweils um zwei Wochen verkürzt (1.9. bis 15.11. statt 15.8. bis 15.11.).
Der öffentliche Auftraggeber führt die Voruntersuchung von Flächen in Nord- und Ostsee durch, um ihre Eignung für die Errichtung von Offshore-Windparks zu beurteilen und sie für eine staatliche Ausschreibung vorzubereiten. Die Flächen müssen hierzu in Bezug auf den Baugrund, die Windverhältnisse und die Meeresumwelt untersucht werden. Ausgeschrieben ist hier die 2-jährige Untersuchung (Herbstkampagne Benthos & Fische 2021, Frühjahrskampagne Benthos 2022, Frühjahrskampagne Fische 2022 und Herbstkampagne Benthos & Fische 2022) der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts (StUK4). Die Untersuchungen betreffen dabei insgesamt sechs Flächen (N-9.1, N-9.2, N-9-3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2., Bezeichnungen sind dem Flächenentwicklungsplan 2020 des BSH entnommen). Abweichend vom StUK4 ist der Zeitraum der Herbstkampagnen für die Schutzgüter Epi- und Endobenthos jeweils um zwei Wochen verkürzt (1.9. bis 15.11. statt 15.8. bis 15.11.).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPVCode des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Mit dem Angebot vorzulegen:
— Eigenerklärung,
— Untersuchungskonzept (siehe Anlage Vorgaben Untersuchungskonzept),
— Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmen,
— Verpflichtungserklärung wirtschaftliche Eignungsleihe.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Weitere Informationen
Das StUK4 ist unter folgendem Link kostenlos zum Download verfügbar:
https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/_Anlagen/Downloads/Offshore/Standards-DE/Standard-Auswirkungen-Offshore-Windenergieanlagen-Meeresumwelt.pdf;jsessionid=DA349C80CDD0F9D6E6CEF29983D233F9.live21304?__blob=publicationFile&v=20
Beim Formular Anschreiben ist trotz der Aufforderung im Formular keine elektronische Signatur notwendig. Eine Signatur in Textform ist ausreichend.
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Bei den sich aus den in den Teilnahmebedingungen (Abschnitt III) ergebenden Anforderungen handelt es sich um Mindestanforderungen, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt. Daher sind zu allen Punkten Angaben vom Wirtschaftsteilnehmer zu machen. Bitte beachten Sie dies bei der Angebotsabgabe mit der erforderlichen Sorgfalt.
Zu den Anforderungen aus den Teilnahmebedingungen sind vom Wirtschaftsteilnehmer zunächst nur Eigenerklärungen zu den geforderten Aussagen abzugeben, sofern nichts anderes gefordert wird. Fehlende Angaben und Eigenerklärungen führen zum Ausschluss des Bieters.
Die in der Eigenerklärung gemachten Angaben können vom Auftraggeber, soweit nicht bereits durch Präqualifikation der Nachweis erbracht wurde, durch Nachforderung der entsprechenden Unterlagen, wie Zertifikaten, Zulassungen und ähnlichem überprüft werden. Auf Nachforderung sind die nachgeforderten Unterlagen binnen der mit Nachforderung genannten angemessenen Frist nachzureichen. Verstreicht die Frist, ohne dass die nachgeforderten Unterlagen vollständig beim Auftraggeber vorliegen, führt dies zum Ausschluss des Bieters.
Die Erfüllung einiger Eignungskriterien kann ggf. in Form eines zum CPVCode des Auftragsgegenstandes passenden Präqualifizierungscodes des jeweiligen Präqualifikationssystems (PQ; z. B. https://amtliches-verzeichnis.ihk.de, https://www.pq-verein.de/) abhängig vom Inhalt der jeweiligen Präqualifikation des Wirtschaftsteilnehmers nachgewiesen werden.
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
— Ergänzung der Leistungen anderer Unternehmer um die Namen der anderen Unternehmer,
— Zeugnisse, Lebensläufe und sonstige Urkunden zur Befähigung und Qualifikation,
— Deckungsnachweis der Versicherung,
— Referenzschreiben,
— Auszüge aus Registern, Zertifikate und Berechtigungsbestätigungen hinsichtlich der Befähigung zur Berufsausübung,
— Geschäftsabschlüsse oder Bestätigung des Steuerberaters hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Referenzen
Soweit Referenzen gefordert werden, kann jedes Kriterium mit einer eigenen Referenz nachgewiesen werden; jede Referenz kann mehrere Kriterien gleichzeitig nachweisen. Zu den Referenzen sind mindestens folgende projektbezogenen Angaben zu machen (siehe Formular Einheitliche Europäische Eigenerklärung):
— Auftraggeber mit Adresse, Ansprechpartner und Telefonnummer,
— Bezeichnung des Projekts,
— Beschreibung der ausgeführten Leistung,
— Datum (Tag) der Fertigstellung der Leistung des Referenzprojekts,
— Auftragssumme brutto.
Weitere Informationen
Das StUK4 ist unter folgendem Link kostenlos zum Download verfügbar:
Beim Formular Anschreiben ist trotz der Aufforderung im Formular keine elektronische Signatur notwendig. Eine Signatur in Textform ist ausreichend.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in 3 Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2022 bis 15.5.2022 (Benthos) bzw. 1.4.2022 bis 30.5.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts „Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt“ (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in 3 Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.3.2022 bis 15.5.2022 (Benthos) bzw. 1.4.2022 bis 30.5.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 1.9.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Frühjahrskampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der 30.5.2022) ist für die Flächen N-9.1, N-9.2 N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 jeweils ein Zwischenbericht zu erstellen. Innerhalb von 4 Monaten nach der Durchführung der Herbstkampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist der 15.11.2022) ist sodann für jede der sechs Flächen ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, Darstellung der Vorbelastungen, Bestandsbewertung sowie Auswirkungsprognose in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Innerhalb von vier Monaten nach der Durchführung der Frühjahrskampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist hierbei der 30.5.2022) ist für die Flächen N-9.1, N-9.2 N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2 jeweils ein Zwischenbericht zu erstellen. Innerhalb von 4 Monaten nach der Durchführung der Herbstkampagne 2022 (maßgeblicher Zeitpunkt ist der 15.11.2022) ist sodann für jede der sechs Flächen ein Abschlussbericht zu erstellen. Die Berichte haben insbesondere eine Bestandscharakterisierung, Darstellung der Vorbelastungen, Bestandsbewertung sowie Auswirkungsprognose in Bezug auf die Schutzgüter Benthos und Fische zu enthalten. Die in den Vergabeunterlagen hierzu enthaltenen Vorlagen dienen der Abschätzbarkeit von Inhalt und Umfang der Berichte, die endgültige Struktur sowie inhaltliche Detailfragen werden im Laufe der Auftragsdurchführung festgelegt. Auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und der Berichte wird beim öffentlichen Auftraggeber eine Strategische Umweltprüfung zu den Flächen durchgeführt und ihre Eignung zur Ausschreibung der Fläche durch die BNetzA überprüft werden. Die Untersuchungsergebnisse und Berichte werden darüber hinaus den Bietern dieser BNetzA-Ausschreibungen zur Verfügung gestellt werden, damit diese auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und Berichte ihre Gebote berechnen können.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-11 📅
Name: IfAÖ - Institut für Angewandte Ökosystemforschung GmbH
Postort: Neu Broderstorf
Land: Deutschland 🇩🇪 Landkreis Rostock
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Zur Qualifikation einzureichende Unterlagen im Vergabeverfahren
Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen:
Referenzen
Weitere Informationen
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes -
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 0800Z12-1114/002/1030a
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in drei Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.03.2022 bis 15.05.2022 (Benthos) bzw. 01.04.2022 bis 30.05.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die
Durchführung von Umweltuntersuchungen der Schutzgüter Benthos und Fische auf Grundlage des Standarduntersuchungskonzepts "Untersuchung der Auswirkungen von Offshore-Windenergieanlagen auf die Meeresumwelt" (StUK4) auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2) in drei Kampagnen (Herbstkampagne 2021, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2021 bis 15.11.2021 (alle Schutzgüter); Frühjahrskampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.03.2022 bis 15.05.2022 (Benthos) bzw. 01.04.2022 bis 30.05.2022 (Fische); Herbstkampagne 2022, durchzuführen innerhalb des Zeitraums 01.09.2022 bis 15.11.2022 (alle Schutzgüter)). Die
Untersuchungen umfassen im Einzelnen:
- Benthos, Epifauna-Untersuchung mit 2-Meter-Baumkurre (StUK4, S.20)
- Benthos, Infauna-Untersuchung (inkl. Sediment) mit dem Van-Veen-Greifer (StUK4, S. 18/19)
- Fischfauna-Untersuchung mit der 7-Meter-Baumkurre (StUK4, S. 25/26)
- Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und gefährdete Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste zu bewerten auf der vom AG gelieferten Ergebnisse der Seitensichtsonaruntersuchungen auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2; nach Bedarf Unterwasservideountersuchung.
- Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG und gefährdete Biotoptypen nach der aktuellen Roten Liste zu bewerten auf der vom AG gelieferten Ergebnisse der Seitensichtsonaruntersuchungen auf den Flächen N-9.1, N-9.2, N-9.3, N-9.4, N-10.1 und N-10.2; nach Bedarf Unterwasservideountersuchung.
Auftragsvergabe
Postort: Neu Brodersdorf
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen dieses Verfahren ist der Antrag vor dem Bundeskartellamt (Adresse: siehe VI.4.1) gemäß 160 GWB statthaft.
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf An-trag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag-geber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.“