Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökostromlieferung für die Jahre 2022 — 2025
2021OL000112
Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Kurze Beschreibung:
“Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45...”
Kurze Beschreibung
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 3 400 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Elektrizität📦
Ort der Leistung: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg (Oldb)
Beschreibung der Beschaffung:
“Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45...”
Beschreibung der Beschaffung
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 3 400 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich der für die Ausschreibung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich der für die Ausschreibung relevanten Sparte an. Der jährliche Umsatz für die Lieferung von elektrischer Energie muss mindestens 1 000 000 EUR betragen. Dem Angebot ist zusätzlich ein aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht beizufügen. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung bzw. Nachweis über die Höhe einer Haftpflichtversicherung (getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 2 000 000 EUR und für Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR betragen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Es sind mind. 3 Referenzen anzugeben, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit dem zu vergebenden Stromliefervertrag vergleichbar sind. Die...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Es sind mind. 3 Referenzen anzugeben, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit dem zu vergebenden Stromliefervertrag vergleichbar sind. Die Bieter haben zum Nachweis der Erfüllung regulatorischer Erfordernisse die Anzeige gegenüber der Regulierungsbehörde gemäß § 5 EnWG beizufügen. Bieter, die nach § 5 EnWG nicht anzeigepflichtig sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben mit dem Angebot einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-17
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-17 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-17
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Industriestraße 1
Gebäude C, Zimmer 150
26121 Oldenburg”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr”
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de📧
Fax: +49 4131152943 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
Muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei
Der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 076-193771 (2021-04-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Ökostromlieferung für die Jahre 2022 - 2025
2021OL000112
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 076-193771
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Ökostromlieferung für die Jahre 2022 - 2025
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 126-331719 (2021-06-28)