Ökostromlieferung für die Jahre 2022 — 2025
Stadt Oldenburg (Oldb)
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-15.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2021-04-15 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-06-28 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2021-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2021OL000112
Kurze Beschreibung:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oldenburg (Oldb)
Postanschrift: Industriestr. 1 a
Postleitzahl: 26121
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oldenburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de 📧
Telefon: +49 4412352579 📞
Fax: +49 4412352189 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L7fPUH1RYD4%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-20 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 076-193771
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 400 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 400 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg (Oldb)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Industriestraße 1
Gebäude C, Zimmer 150
26121 Oldenburg
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L7fPUH1RYD4%253d 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 076-193771 (2021-04-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Elektrizität
Referenznummer: 2021OL000112
Kurze Beschreibung:
Stromlieferung für die Stadt Oldenburg (Oldb), voraussichtlich jährlich ca. 12,6 GWh, 563 Abnahmestellen, davon 518 SLP-Abnahmestellen und 45 leistungsgemessene Abnahmestellen, Vertragslaufzeit fest über 4 Jahre, keine Verlängerungsoption, Lieferbeginn 1.1.2022; 100 % Ökostrom mit mind. 50 % Neuanlagenquote.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Elektrizität 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Elektrizität 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Oldenburg (Oldenburg), Kreisfreie Stadt 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Oldenburg (Oldb)
Postanschrift: Industriestr. 1 a
Postleitzahl: 26121
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oldenburg.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-oldenburg.de 📧
Telefon: +49 4412352579 📞
Fax: +49 4412352189 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L7fPUH1RYD4%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-20 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 076-193771
ABl. S-Ausgabe: 76
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 3 400 000 EUR 💰
Geschätzter Wert ohne MwSt: 3 400 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Oldenburg (Oldb)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Berufs- oder Handelsregister oder gleichwertiger Nachweis.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geben Sie den Umsatz ihres Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, insgesamt und anteilig hinsichtlich der für die Ausschreibung relevanten Sparte an. Der jährliche Umsatz für die Lieferung von elektrischer Energie muss mindestens 1 000 000 EUR betragen. Dem Angebot ist zusätzlich ein aktueller Jahresabschluss mit Lage- oder Geschäftsbericht beizufügen. Können Newcomer aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit keinen aktuellen Jahresabschluss oder Geschäftsbericht vorlegen, haben sie ihre Leistungsfähigkeit und ausreichende Liquidität durch andere geeignete Nachweise zu belegen, beispielsweise durch Vorlage eines Testats eines staatlich anerkannten Wirtschaftsprüfers.Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung bzw. Nachweis über die Höhe einer Haftpflichtversicherung (getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden). Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 2 000 000 EUR und für Sachschäden mindestens 1 000 000 EUR betragen.
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Es sind mind. 3 Referenzen anzugeben, die in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit dem zu vergebenden Stromliefervertrag vergleichbar sind. Die Bieter haben zum Nachweis der Erfüllung regulatorischer Erfordernisse die Anzeige gegenüber der Regulierungsbehörde gemäß § 5 EnWG beizufügen. Bieter, die nach § 5 EnWG nicht anzeigepflichtig sind und auch freiwillig keine Anzeige nach § 5 EnWG abgegeben haben, haben mit dem Angebot einen aktuellen Geschäftsbericht oder vergleichbare Unterlagen beizulegen. Anstelle der Anzeige nach § 5 EnWG wird als Nachweis auch die Genehmigung nach § 3 der alten Fassung des EnWG oder eine vergleichbare Genehmigung anerkannt.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ort des Eröffnungstermins: Vergabestelle der Stadt Oldenburg
Industriestraße 1
Gebäude C, Zimmer 150
26121 Oldenburg
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter oder Bevollmächtigten zugelassen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Adresse des Käuferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=L7fPUH1RYD4%253d 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei
Muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei
Der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
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Darüber hinaus ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-331719
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 076-193771
ABl. S-Ausgabe: 126
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-15 📅
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 126-331719 (2021-06-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-331719
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 076-193771
ABl. S-Ausgabe: 126
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-15 📅
Name: Gemeindewerke Oberhaching GmbH
Postanschrift: Bajuwarenring 17
Postort: Oberhaching
Postleitzahl: 82041
Land: Deutschland 🇩🇪
München, Landkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten (§ 97 Abs. 6 GWB) durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei muss das Unternehmen darlegen, dass ein Schaden entstanden ist oder dieser zu entstehen droht.
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Gemäß § 160 Abs. 3 GWB müssen erkannte Verstöße innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Stadt Oldenburg gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sich aus diesem Bekanntmachungstext oder aus den Vergabeunterlagen ergeben, müssen innerhalb der Angebotsfrist gerügt werden. Hilft die Stadt Oldenburg der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Oldenburg, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist allerdings unzulässig, wenn die genannten Fristen nicht eingehalten wurden (§ 160 Abs. 3 GWB).
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