Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest/Pflegekasse als Pflegekasse im Sinne des SGB XI erbringt nach § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeinrichtungen nach
§ 71 Abs. 2 SGB XI: Dies geschieht konkret durch Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Ein Vertragsbeitritt ist nach diesem Datum je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages nach Maßgabe der Ausführungen unter II.2.4) möglich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Open House Mentoren für Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen
2021-OH-03
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest/Pflegekasse als Pflegekasse im Sinne des SGB XI erbringt nach § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention in stationären...”
Kurze Beschreibung
Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest/Pflegekasse als Pflegekasse im Sinne des SGB XI erbringt nach § 5 SGB XI Leistungen zur Prävention in stationären Pflegeinrichtungen nach
§ 71 Abs. 2 SGB XI: Dies geschieht konkret durch Vorschläge zur Verbesserung der gesundheitlichen Situation und zur Stärkung der gesundheitlichen Ressourcen unter Beteiligung der versicherten Pflegebedürftigen und der Pflegeeinrichtung.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 1.5.2021. Ein Vertragsbeitritt ist nach diesem Datum je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages nach Maßgabe der Ausführungen unter II.2.4) möglich.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Beschreibung der Beschaffung:
“Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt mit dem Projekt „Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen“ Einrichtungen der stationären Pflege im Saarland in...”
Beschreibung der Beschaffung
Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt mit dem Projekt „Nudging in stationären Pflegeeinrichtungen“ Einrichtungen der stationären Pflege im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUV) dabei, Bewohner und Bewohnerinnen vor Mangelernährung und Flüssigkeitsmangel trotz adäquater Versorgungsmöglichkeiten zu bewahren. Auf der Grundlage eines von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland entwickelten Konzepts werden Nudging-Mentor*innen durch das Referat B/5 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes geschult. Voraussichtlich werden bis zu 6 Mentor*innen benötigt. Die Schulung erfolgt im Rahmen einer halbtägigen, virtuellen Veranstaltung am 17.5.2021. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren Qualifikation entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse. Sofern keine praktische Erfahrung mit dem Ernährungsmanagement der oralen Ernährung von kranken und pflegebedürftigen Menschen vorhanden ist, muss eine zusätzlich entsprechende Schulung durch die Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland nach individueller Absprache erfolgreich absolviert werden. In den Folgejahren folgen bei Bedarf weitere Schulungsveranstaltungen. Die Mentor*innen setzen in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Einrichtungen, den Bewohnern der Einrichtungen und weiteren Beteiligten das Projekt um. Die IKK Südwest/Pflegekasse schließt hierbei die Honorarverträge mit den Mentor*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Mentor*innen. Das Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 53,33 EUR pro Stunde. Es werden der/dem Mentor*in pro Einrichtung, in der er/sie das Projekt durchführt, maximal insgesamt 24 Stunden während der 12monatigen Vertragslaufzeit vergütet. Die IKK Südwest beteiligt sich an der Finanzierung des Projekts im Zeitraum 1.5.2021 bis 30.4.2022 mit einem Betrag von maximal 15 000 EUR. Das ergibt sich aus dem Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV. Die IKK Südwest/Pflegekasse unterstützt das Projekt zudem durch Moderation der Workshops in den Einrichtungen gemeinsam mit dem MUV und durch die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“, vgl. hierzu die Ausführungen unter Ziffer II.1.4). Zur Möglichkeit der Verlängerung des Vertrages vgl. die Ausführungen unter Ziffer II.7). Jede(r) geeignete Mentor*in kann Vertragspartner werden. Er übernimmt dann einen Umsetzungsauftrag für die Einrichtung, die ihn beauftragt.
Interessierte Personen können sich die Unterlagen herunterladen oder per Email unter astrid.potdevin@ikk-sw.de anfordern. Verträge über das Nudging werden erstmals mit Wirkung zum 1.5.2021 geschlossen. Interessenten, die zu diesem Termin Vertragspartner werden möchten, müssen die einzureichenden Vertragsunterlagen (formloser Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl. Ziffer III.1.3) bis zum 22.4.2021, 24.00 Uhr, bei der Kontaktadresse astrid.potdevin@ikk-sw.de einreichen. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 48monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (zum Beispiel bei Vertragsbeginn zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Mentor*innen, die diese Anforderungen erfüllen – vgl. hierzu auch Ziffer III.1.3)-, werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Die Einrichtungen erhalten von der IKK Südwest/Pflegekasse eine Liste mit den Personen, die sich beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Die Einrichtungen entscheiden dann selbstverantwortlich und ohne Beteiligung der IKK Südwest/Pflegekasse, welche(r) Mentor*in den Auftrag für die jeweilige Einrichtung erhalten soll.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Alle Verträge enden am 30.4.2022 und können bis zu dreimal um 12 Monate verlängert werden, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Alle Verträge enden am 30.4.2022 und können bis zu dreimal um 12 Monate verlängert werden, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Die Mitteilung über die Verlängerung erfolgt 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ein Beitritt ist jederzeit und zu den gleichen Bedingungen möglich.
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Zusätzliche Informationen:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die eingesetzten Mentor*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen in der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die eingesetzten Mentor*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und müssen von der Vernetzungsstelle Seniorenernährung im Saarland erfolgreich zu dem Nudging-Projekt geschult worden sein. Konkret ist mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in Form eines staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden Prävention in stationären Pflegeinrichtungen eine Zusatzqualifikation in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Mentoren an der vom MUV durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter II.2.4) ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest/Pflegekasse über die Anerkennung vergleichbarer Schulungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-22
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-23
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen – Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) – beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung...”
1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen – Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) – beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer II.2.14)). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24 EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses open-house-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen, gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az. VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn primär das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung geltend gemacht wird, könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen grundsätzlich eröffnet sein. Da das vorliegende open-house-Verfahren nicht den Schwellenwert für ein europaweites Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB erreicht, können etwaige Rechtsbehelfe und Nachprüfungsverfahren nur bei dem unter VI.4.1) genannten Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes geltend gemacht werden. ES gibt dabei nur sehr eingeschränkte rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes übt lediglich die Rechtsaufsicht über die Auftraggeberin aus. Falls ein Bieter von einem Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts ausgeht, wird empfohlen, sich insoweit über in Betracht kommende rechtliche Schritte beraten zu lassen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden.
2. Wie bereits erwähnt, geht die Laufzeit der Honorarverträge vom 1.5.2021 bis zum 30.4.2022. In diesem Zeitraum unterstützt die IKK Südwest/Pflegekasse das Projekt mit bis zu 15 000 EUR. Soweit in dem Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest/Pflegekasse und dem MUV, insoweit abweichend, von einer Laufzeit des Vertrages für das Kalenderjahr 2021 die Rede ist und auch davon, dass die IKK Südwest/Pflegekasse das Projekt im Kalenderjahr 2021 mit bis zu 15 000,00 EUR unterstützt, beruht das darauf, dass der Kooperationsvertrag im Herbst 2020 abgeschlossen wurde und das Projekt ursprünglich zum 1.1.2021 starten sollte, es jedoch bedingt durch die Coronapandemie und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens zu einer Verzögerung kam.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3))”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 23
Postort: Saarbrücken bzw. örtlich zuständiges Sozialgericht
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815013313📞
E-Mail: vzabtd@soziales.saarland.de📧
Fax: +49 6815013288 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss er hiergegen spätestens bis zum Ablauf des Tages vor dem Datum des von ihm gewünschten Vertragsbeitritts eine Rüge bei der Auftraggeberin einlegen.
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Quelle: OJS 2021/S 071-181202 (2021-04-08)