Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ Schulen im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste mögliche Vertragsbeginn ist der 14.6.2021. Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Open House Multiplikatorinnen*en zur Gesundheitsförderung in Schulen
2021-OH-04
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Kurze Beschreibung:
“Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an...”
Kurze Beschreibung
Die IKK (Innungskrankenkasse) Südwest erbringt nach § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung in Lebenswelten, insbesondere Ernährungsbildung an Schulen. Die IKK Südwest unterstützt im Rahmen der Umsetzung dieses Auftrages mit dem Projekt „schmeckt.einfach.gut“ Schulen im Saarland in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes (MUV) und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Schülerinnen und Schüler im Saarland bei der Entwicklung einer eigenverantwortlichen und gesundheitsförderlichen Ernährungsweise.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste mögliche Vertragsbeginn ist der 14.6.2021. Vgl. zum open-house-Modell auch die Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen des Gesundheitswesens📦
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem MuV...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ basiert auf dem gleichnamigen, modular aufgebauten Kochbuch. Dieses wurde vom Adipositas-Netzwerk Saar e. V. und dem MuV entwickelt. Mitfinanziert wurde es vom MuV, sowie dem Ministerium für Gesundheit, Frauen und Familie. Es dient der Förderung des Bewusstseins für eine gesunde Ernährung bei den Schüler*innen.
Das Projekt wird von der IKK Südwest gefördert und vom MUV koordiniert und von geschulten Multiplikatorinnen und Multiplikatoren gemeinsam mit Lehrkräften (Teamteaching) an den Schulen durchgeführt.
Eine Schulung für die Multipliaktor*innen wurde bereits vom MUV durchgeführt. Über die Anerkennung einer bereits erworbenen vergleichbaren Qualifikation entscheidet die IKK Südwest. Bei Bedarf können noch weitere Schulungen angeboten werden. Die Multiplikator*innen setzen in einem partizipativen Prozess gemeinsam mit den Schulen, den Schülerinnen und Schülern das Projekt um. Die IKK Südwest schließt hierbei die Honorarverträge mit den Multiplikator*innen und zahlt deshalb auch das Honorar der Multiplikator*innen. Das Honorar beträgt gemäß der Anlage 1 zu dem Honorarvertrag 53,33 EUR pro Stunde Es werden der/dem Multiplikator/in maximal 8 Stunden (insgesamt 426,64 EUR) pro Projekt vergütet. (Aufteilung der Stunden s. Honorarvertrag)
Die IKK Südwest beteiligt sich an der Finanzierung des Projekts im Schuljahr 2020/2021 und im Schuljahr 2021/2022 nach Maßgabe des Kooperationsvertrages zwischen der IKK Südwest, dem MUV und dem Adipositas-Netzwerk Saar e. V. Die IKK Südwest unterstützt das Projekt zudem durch Zurverfügungstellung eines Kochbuchs, die Erstellung begleitender Medien (z. B. Flyer) sowie durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Die Vertragsschlüsse erfolgen im Rahmen eines sogenannten „open-house-Modells“. Im open-house-Modell gelten für alle Teilnehmer einheitliche Bedingungen. Vertragsinhalte, Konditionen und Zugangsverfahren sind einheitlich. Individuelle Verhandlungen mit den Interessenten werden nicht geführt. Der früheste Vertragsbeginn ist der 14.6.2021. Ein Vertragsbeitritt ist je nach Bedarf jederzeit bis zum Auslaufen des Vertrages möglich. Alle Verträge enden am 31.8.2022. Zur Möglichkeit der Vertragsverlängerung vgl. Ziffer II.2.7). Ein Beitritt ist jederzeit und zu den gleichen Bedingungen möglich. Jede(r) geeignete Multiplikator*in kann Vertragspartner werden.
Interessierte Personen können sich die Teilnahmeunterlagen sowie die Vertragsunterlagen herunterladen oder per Email bei der Kontaktadresse katharina.koll@ikk-sw.de anfordern. Interessenten, die zu dem oben genannten Termin Vertragspartner werden möchten, müssen Vertragsunterlagen (formloser Teilnahmeantrag und Nachweise zu vorhandenen Qualifikationen, vgl. Ziffer III.1.3)) bis zum 31.5.2021, 24.00 Uhr, bei der oben genannten Kontaktadresse (katharina.koll@ikk-sw.de) einreichen. Das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis (Ziffer III.1.3)) kann nachgereicht werden. Spätere Vertragsschlüsse sind während der 39monatigen Höchstlaufzeit jeweils zum Ersten eines Monats möglich, sofern Bedarf an weiteren Multiplikatoren besteht. In einem solchen Fall ist der Eingang der Vertragsunterlagen spätestens zum Ende des zweiten Monats, der dem Monat des gewünschten Vertragsstarts vorangeht, einzureichen (z. B. bei Vertragsbeginn zum 01.08. Eingang bis zum 30.06.). Alle Multiplikator*innen, die diese Anforderungen erfüllen – vgl. auch Ziffer III.1.3) -, werden bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Das MUV erhält von der IKK Südwest eine Liste der Personen, die sich beworben haben und die Voraussetzungen erfüllen, in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungen. Das MUV entscheidet selbstverantwortlich, ohne Beteiligung der IKK Südwest, welche(r) Mulitiplikator*in den Auftrag für die jeweilige Schule erhalten soll. Bei der Entscheidung spielt die Anreisestrecke (Fahrkosten) des/der Multiplikator*in zu der jeweiligen Schule eine wichtige Rolle.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 15
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Alle Verträge enden am 31.8.2022 und können bis zu zweimal um 12 Monate verlängert werden, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Die...”
Beschreibung der Verlängerungen
Alle Verträge enden am 31.8.2022 und können bis zu zweimal um 12 Monate verlängert werden, unabhängig vom Datum des jeweiligen Vertragsschlusses. Die Mitteilung über die Verlängerung erfolgt spätestens 3 Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Ein Beitritt ist jederzeit zu den gleichen Bedingungen möglich, vgl. die Ausführungen unter Ziffer II.2.4).
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Zusätzliche Informationen:
“Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie...”
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie 2014/24/EU und des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Die eingesetzten Multiplikator*innen müssen dabei grundsätzlich den Anforderungskriterien des Leitfadens Prävention in der jeweils gültigen Fassung entsprechen und müssen von der Vernetzungsstelle Kita und Schulverpflegung im Saarland erfolgreich zu dem Projekt „schmeckt.einfach.gut.“ geschult worden sein. Konkret ist mit diesen Anforderungskriterien zum einen eine Grundqualifikation in Form eines stattlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses im Handlungsfeld Ernährung gemeint. Weiter werden in dem Leitfaden Prävention eine Zusatzqualifikation in der Form einer spezifischen, in der Fachwelt anerkannten Fortbildung sowie eine Einweisung in die durchzuführenden Maßnahmen genannt. Diese beiden Punkte gelten als erfüllt, wenn die Multiplkator*innen an der vom MUV durchgeführten Schulung teilgenommen haben. Wie unter II.2.4) ausgeführt, entscheidet die IKK Südwest über die Anerkennung vergleichbarer Schulungen. Ferner ist zu Beginn jedes Projektzeitraumes ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a Abs. 1 BZRG im Referat B/5 des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz einzureichen, das die Eignung zur Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger nachweist. Dieses darf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als 6 Wochen sein. Die von den an der Teilnahme interessierten Personen eingereichten Unterlagen werden vom MUV geprüft.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-31
00:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-01
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
“1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen – Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) – beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung...”
1. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen – Ziffern VI.4.1) bis VI.4.3) – beachten Sie bitte die folgenden Hinweise: Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrages im Sinne der Vergabekoordinationsrichtlinie (Richtlinie 2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (vgl. auch Ziffer I.2.14). Es fehlt an einer Auswahlentscheidung im Sinne des Art. 1 Abs. 2 Richtlinie 2014/24 EU. Im Hinblick darauf ist ein Vergabenachprüfungsverfahren nicht statthaft. Daher steht für Streitigkeiten über die Auslegung und Wirksamkeit der Bedingungen dieses open-house-Verfahrens einschließlich der vertraglichen Bestimmungen, gemessen an den unionsrechtlichen Grundsätzen der Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Az.: VII-Verg 37/18) der Rechtsweg zu den Sozialgerichten offen. Die Zuständigkeit der Sozialgerichte richtet sich nach §§ 51 ff. SGG. Zum Vorverfahren und einstweiligen Rechtsschutz sowie zum Verfahren im ersten Rechtszug gelten primär die §§ 77 ff., 87 ff. SGG.
Nur wenn primär das Rechtsschutzziel eines Rechtsbehelfs darauf gerichtet ist, das Vorliegen eines öffentlichen Auftrages zu behaupten, weil das Vorliegen einer Auswahlentscheidung geltend gemacht wird, könnte der Rechtsweg zu den Vergabenachprüfungsinstanzen grundsätzlich eröffnet sein. sein. Da das vorliegende open-house-Verfahren nicht den Schwellenwert für ein europaweites Vergabeverfahren nach §§ 97 ff. GWB erreicht, können etwaige Rechtsbehelfe und Nachprüfungsverfahren nur bei dem unter VI.4.1 genannten Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes geltend gemacht werden. Es gibt dabei nur sehr eingeschränkte rechtliche Überprüfungsmöglichkeiten. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes übt lediglich die Rechtsaufsicht über die Auftraggeberin aus. Falls ein Bieter von einem Verstoß gegen Vorschriften des Vergaberechts ausgeht, wird empfohlen, sich insoweit über in Betracht kommende rechtliche Schritte beraten zu lassen. Mit diesen vorsorglichen Hinweisen ist keine Unterwerfung unter vergaberechtliche Regelungen verbunden.
2. Wie bereits erwähnt, geht die Laufzeit der Honorarverträge vom 14.6.2021 bis zum 31.8.2022. In diesem Zeitraum unterstützt die IKK Südwest das Projekt finanziell nach Maßgabe des Kooperationsvertrages mit dem MUV. Soweit in dem Kooperationsvertrag zwischen der IKK Südwest und dem MUV, insoweit abweichend, von einer Laufzeit des Vertrages für das Schuljahr 2021/2021 die Rede ist, beruht dies darauf, dass das Projekt ursprünglich zum Beginn des Schuljahres 2020/2021 starten sollte, es jedoch bedingt durch die Coronapandemie und die damit verbundenen Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens zu einer Verzögerung kam.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie des Saarlandes oder das jeweils örtlich zuständige Sozialgericht (s. § 57 SGG und Ziff. VI.3)”
Postanschrift: Franz-Josef-Röder-Str. 23
Postort: Saarbrücken
Postleitzahl: 66119
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6815013313📞
E-Mail: vzabtd@soziales-saarland.de📧
Fax: +49 6815013288 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Wenn ein Interessent der Meinung ist, die Auftraggeberin habe sich in unzulässiger Weise für die Durchführung eines Open-House-Verfahrens entschieden, muss er hiergegen spätestens bis zum Ablauf des Tages vor dem Datum des von ihm gewünschten Vertragsbeitritts eine Rüge bei der Auftraggeberin einlegen.
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Quelle: OJS 2021/S 098-256781 (2021-05-18)