Open-House-Verfahren „Sekundärprävention“ — Fachlos 02: Programm Leichter und aktiver leben

AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V — Fachlos 02: Programm Leichter und aktiver leben — im Rahmen eines sog. „Open-House-Modells“. Weitere Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-04-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-23 Auftragsbekanntmachung
2022-01-05 Ergänzende Angaben
2022-03-29 Ergänzende Angaben
2022-09-26 Ergänzende Angaben
2023-03-21 Ergänzende Angaben
2023-09-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2021-06-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
Referenznummer: 113/2021-OH
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V — Fachlos 02: Programm Leichter und aktiver leben — im Rahmen eines sog. „Open-House-Modells“. Weitere Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS — Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Postanschrift: Augustinerstraße 38
Postleitzahl: 99084
Postort: Erfurt
Kontakt
Internetadresse: https://plus.aok.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de 📧
Fax: +49 8001059002-116 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR69V/documents 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2022-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-28 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 122-323646
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und „Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise. Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR69V
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V — Fachlos 02: Programm Leichter und aktiver leben — im Rahmen eines sog. „Open-House-Modells“. D. h. mit jedem interessierten Unternehmen, welches innerhalb der Teilnahmefrist einen Teilnahmeantrag einreicht und die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, wird eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
Mehr anzeigen
Die Abnahmemenge ist bei Abschluss der Rahmenvereinbarung unbekannt und insbesondere davon abhängig, inwieweit die Versicherten der Auftraggeberin Leistungen der Sekundärprävention in Anspruch nehmen. Mindestabnahmemengen können daher nicht garantiert werden. Interessierte Unternehmen (Bewerber) können die Teilnahmeunterlagen über die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse anfordern. Bitte geben Sie bei der Anforderung der Teilnahmeunterlagen unbedingt die genaue Bezeichnung und die Vergabenummer des OH-Verfahrens gemäß Punkt II.1.1) an. Die Teilnahmeunterlagen sind vollständig auszufüllen und schriftlich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle der Auftraggeberin einzureichen, wobei die Rahmenvereinbarung (Vertrag) in 2-facher Ausführung einzureichen ist. Zusätzlich sind die Teilnahmeunterlagen vorab als Scan per E-Mail an die unter I.1) genannte E-Mail-Adresse zu übersenden. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige Zugang der Teilnahmeunterlagen als Scan per E-Mail ausreichend. Bewerber können die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Teilnahmeunterlagen erstmals bis zum 15.9.2021 und anschließend bis zum 1.4.2022 einreichen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Teilnahmemöglichkeit zu verlängern; eine solche Verlängerung wird rechtzeitig vor Ablauf der letztmaligen Einreichungsmöglichkeit (derzeit: 1.4.2022) durch eine Änderungsbekanntmachung mitgeteilt. Die Bewerber werden gebeten, sich diesbezüglich regelmäßig im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union zu informieren.
Mehr anzeigen
Fällt der Ablauf der Einreichungsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder bundesweit gesetzlichen Feiertag, so endet die Einreichungsfrist zum Ablauf des folgenden Werktags.
Die Auftraggeberin wird Bewerber, die als Vertragspartner in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen (insbesondere Erklärungen, Angaben und Nachweise) nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren (Nachforderung). Die Unterlagen sind vom Bewerber nach Aufforderung durch die Auftraggeberin innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Ein neuer Teilnahmeantrag kann zur nächstmöglichen Teilnahmefrist eingereicht werden.
Mehr anzeigen
Leistungsbeginn ist — abhängig vom Zeitpunkt der Einreichung der Teilnahmeunterlagen — in der Regel 3 Monate nach Ablauf der jeweiligen Einreichungsfrist; der genaue Zeitpunkt des Leistungsbeginns ist den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen. Vor Leistungsbeginn haben die Teilnehmer an einer Programmeinweisung teilzunehmen (siehe § 4 Abs. 4 Rahmenvereinbarung).
Mehr anzeigen
Die Rahmenvereinbarung tritt in Kraft sobald die Auftraggeberin nach Eingang der vollständigen und durch den Bewerber unterzeichneten Teilnahmeunterlagen die Rahmenvereinbarung unterzeichnet hat. Die Unterzeichnung erfolgt in der Regel spätestens innerhalb von 6 Wochen nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Einreichungsfrist.
Mehr anzeigen
Abgeschlossene Rahmenvereinbarungen enden unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlusses spätestens zum Ablauf des 31.12.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass eine vorzeitige Beendigung abgeschlossener Rahmenvereinbarungen insbesondere möglich ist, wenn festgestellt wird, dass der Bewerber während der Vertragslaufzeit die personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen gemäß des Rahmenkonzepts (Anlage 1 zur Rahmenvereinbarung) nicht (mehr) erfüllt.
Mehr anzeigen
Bei Unklarheiten und Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich per E-Mail an die in unter I.1) genannte Kontaktstelle. Die Auftraggeberin behält sich vor, Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern, denen die Teilnahmeunterlagen übersendet wurden, die aber noch keinen Teilnahmeantrag eingereicht haben, zur Verfügung zu stellen.
Mehr anzeigen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; im Falle einer Bewerbergemeinschaft und/oder des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die Erklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. vom Unterauftragnehmer auszufüllen und mit dem Teilnahmeantrag unterschrieben einzureichen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: — Eigenerklärung Haftpflichtversicherung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung zu den personellen, räumlichen und materiell-technischen Anforderungen,
— ggf. Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer.
Mindeststandards:
Personelle Anforderungen
Anzahl der Kursleiter: pro Bereich mindestens 1
Fachkraft im Bereich Bewegung:
— Personen mit akademischer Ausbildung im Bereich Sportwissenschaften (Diplomsportwissenschaftler/in, Diplomsportlehrer/in, Sport- und Gymnastiklehrer/in, Sportwissen-schaftler/in mit Bachelor- oder Master-Abschluss) mit:
—— Schwerpunkt/Ausrichtung Rehabilitation/Sporttherapie oder Zusatzqualifikation in der Medizinischen Trainingstherapie,
—— gültige Zusatzqualifikation Zertifikat im Bereich Herz-Kreislauf,
—— Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren.
Oder
— Personen mit Berufsausbildung (Physiotherapeut/in, Krankengymnast/in oder Ergotherapeut/in mit staatlicher Anerkennung mit:
—— Zusatzqualifikation im Bereich Herz-Kreislauf,
—— Zusatzqualifikation in einem Entspannungsverfahren und
—— Zusatzqualifikation aus dem Bereich Orthopädie (z. B. MTT, KG-Gerät, WS-Techniken, PNF).
Weitere Voraussetzungen sind:
—— Erste Hilfe-Ausbildung, nicht älter als 2 Jahre,
—— mindestens zweijährige Berufs- oder Praxiserfahrung in Gesprächsführung und Gruppenbetreuung im Handlungsfeld Bewegung oder in einer vergleichbaren Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre,
—— Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen,
—— Teilnahme an der Programmeinweisung.
Fachkraft im Bereich Ernährung:
— Staatlich anerkannter Berufs- oder Studienabschluss,
— DiätassistentIn oder
— AbsolventIn mit dem Abschluss Diplom, Bachelor oder Master of Science Oecotrophologie/Ernährungswissenschaft oder fachverwandter Studiengänge.
Mit Zusatzqualifikation entsprechend der den Zertifikaten zugrundeliegenden Curricula (Ernährungsberater/DGE, Ernährungsmedizinischer Berater/DGE, VDD-Fortbildungszertifikat, Zertifikat „Ernährungsberater VDOE“, VFED-Zertifizierung, QUETHEB-Registrierung).
Mehr anzeigen
Oder Fort- und Weiterbildungen in den Bereichen „indikationsspezifische Kenntnisse der Pathophysiologie und Diätetik" sowie „Ernährungspsychologie und Methodik/Kommunikation“ einer/s anerkannten Institution/Fachverbandes.
— Ärzte mit gültigem Fortbildungsnachweis „Ernährungsmedizin“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer.
— mind. 2 Jahre Berufs- oder Praxiserfahrung in Ernährungsberatung von Menschen mit den genannten Diagnosegruppen,
— Erfahrung im Umgang mit einer Software für Ernährungsanalyse und -auswertung,
— Grundkenntnisse im Umgang mit Web-Anwendungen,
— Teilnahme an der Programmeinweisung.
Die vom AOK PLUS-Partner eingesetzten Fachkräfte, sofern nicht Muttersprachler, müssen die deutsche Sprache mindestens in der Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen inklusive fachspezifischer Begriffe beherrschen.
Mehr anzeigen
Räumliche Anforderungen
Die räumliche Ausstattung muss in angemessener Größe der Teilnehmeranzahl entsprechen und die Umsetzung des Konzeptes ermöglichen.
Die Mindestvoraussetzungen sind:
— Bewegungsraum mind. 35 m
— werden alle Leistungen in dem Raum durchgeführt, indem auch die Geräte stehen, ist ein Raumbedarf von mind. 50 m
— Beratungsraum für Erst- und Auswertungsgespräche mit Tisch und Stühlen,
— Umkleideraum/Duschen/Toiletten in angemessener Größe und Anzahl,
— Empfangs- und Wartebereich.
Die Räume und Flächen sind in einem einwandfreien, hygienisch sauberen, den gesetzlichen Bestimmungen entsprechendem Zustand vorzuhalten. Eine ausreichende Belüftung und Beheizung der Räume ist zu gewährleisten. Weiterhin müssen die Räume barrierefrei zugängig sein. Eine räumliche und/oder zeitliche Vermischung von medizinisch-therapeutischen und gewerblichen Leistungen ist nicht zulässig.
Mehr anzeigen
Materiell-technische Anforderungen
Für die Programmdurchführung bestehen die folgenden apparativen Mindestvoraussetzungen. Die Anzahl der Geräte/Ausrüstungsgegenstände muss der Gruppengröße entsprechen.
— PC/ Laptop/ Tablet mit Zugang zum Internet,
— Drucker und Scanner,
— Software für Ernährungsanalyse und -auswertung; basierend auf dem Bundeslebensmittelschlüssel BLS, wie z. B.:
—— NutriGuide,
—— PRODI,
—— DGExpert,
—— OptiDiet,
—— ernährungsmanager professional,
—— BodyCaP Vital — Die Ernährungssoftware.
— Seminar- und Präsentationstechnik (z. B. Beamer, Flipchart oder Tafel),
— Anschauungstafeln und/oder Modelle (v. a. zum Stoffwechsel, Herz-Kreislauf-System, Muskel-Skelett-System, Wirbelsäule, DGE-/aid-Lebensmittelpyramide, DGE-Ernährungskreis, Portionsgrößen, Lebensmittel, Moulagen),
— Küchengeräte für die Speisenzubereitung und den Verzehr,
— Messgeräte:
—— Blutdruckmessgeräte (normale und große Manschette),
—— Personenwaage bis 200 kg in 100 g Schritten,
—— Maßband,
—— Küchenwaage,
—— Pulsmessgeräte für Out- und Indoortraining,
—— Stoppuhr.
— Trainingsgeräte:
—— Kleingeräte (z. B. Therabänder, Pezzibälle, Steppbretter, Gewichtsmanschetten, Hanteln, Hocker, Gymnastikstäbe, Bälle, Matten, Alltagsgegenstände),
—— Balance-/Gleichgewichtsgeräte (z. B. Kreisel, instabile Flächen, Minitrampolin u. ä.),
—— mindestens 4 Cardiogeräte (z. B. Fahrradergometer, Laufband, Oberkörperergometer),
—— mindestens 4 Krafttrainings-, Sequenzgeräte (Hebel- und/oder Seilzugapparate) für unterschiedliche Muskelgruppen,
— Weitere Geräte und Materialien:
—— Liege für die Beweglichkeitstestung,
—— Sitzkeile, Sitzkissen, Kisten, Kästen, verschiedene Sitzmöglichkeiten,
—— Massageutensilien (z. B. Igelbälle),
—— Musikanlage.
Die Geräte sind stets in einem gewarteten und technisch einwandfreien sowie hygienisch sauberen Zustand zu halten.
Auf Verlangen der Auftraggeberin sind geeignete Nachweise (z. B. Zertifikate/ Belege) einzureichen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2022-04-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Unternehmensbereich Corporate Governance, Geschäftsbereich Zentrale Vergabestelle, z. Hd. Herrn Justitiar Dr. Moritz Weirauch
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRYR69V/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei der vorliegenden Veröffentlichung handelt es sich nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergaberichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts. Um ein weitest gehendes Maß an Transparenz für die beabsichtigten Vertragsschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird die Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden Vorgaben („Pflichtfelder“), wie bspw. die Verfahrensbezeichnung „offenes Verfahren“, „Zuschlagskriterien“ und „Bedingungen für die Öffnung der Angebote“ sind einzig der Nutzung dieses Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung untervergaberechtliche Regelungen, soweit sie nicht aus rechtlichen Gründen verpflichtend sind, ist damit nicht verbunden. Die Angaben unter Ziffer VI.4) erfolgen daher nur hilfsweise.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRYR69V

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-9499-0 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 228-9499-163 📠
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat...
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt),
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind...
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2021/S 122-323646 (2021-06-23)
Ergänzende Angaben (2022-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss nicht-exklusiver Rahmenvereinbarungen zur Erbringung von Leistungen der Sekundärprävention gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 SGB V - Fachlos 02: Programm Leichter und aktiver leben - im Rahmen eines sog. "Open-House-Modells". Weitere Informationen siehe Punkt II.2.4) der Bekanntmachung.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 006-012570
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 122-323646
ABl. S-Ausgabe: 6
Quelle: OJS 2022/S 006-012570 (2022-01-05)
Ergänzende Angaben (2022-03-29)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-03-29 📅
Einreichungsfrist: 2022-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 065-172067
ABl. S-Ausgabe: 65
Quelle: OJS 2022/S 065-172067 (2022-03-29)
Ergänzende Angaben (2022-09-26)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-09-26 📅
Einreichungsfrist: 2023-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 189-535760
ABl. S-Ausgabe: 189
Quelle: OJS 2022/S 189-535760 (2022-09-26)
Ergänzende Angaben (2023-03-21)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-03-21 📅
Einreichungsfrist: 2023-10-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-03-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 060-177372
ABl. S-Ausgabe: 60
Quelle: OJS 2023/S 060-177372 (2023-03-21)
Ergänzende Angaben (2023-09-18)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2024-04-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-09-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 183-568483
ABl. S-Ausgabe: 183
Quelle: OJS 2023/S 183-568483 (2023-09-18)