Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Erfüllung geforderter Mindeststandards) anhand einer Matrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix 1. Stufe) vergeben werden, die Punktzahl (PZ) pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach der erreichten Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. 5 Bewerber mit der höchsten PZ zur Angebotsabgabe aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1. Abgabefrist eingehalten,
2. Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) in elektr. Form.
3. Abschlusserklärungen in Textform gezeichnet,
4. Bestätigung Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016
5. Angabe gem. § 53 (8) VgV, ob gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind,
6. Art der Bewerbung,
7. bei Bewerbergemeinschaften (BG): Geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter,
8. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer BG bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros haben das Ausscheiden aller Mitglieder der BG zur Folge.
9. Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 (1) VgV 2016,
10. Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmer (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt,
11. Bestätigung des Nichtvorliegens der zwingenden u. fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB,
12. Studiennachweise, Kammereintrag, Handelsregisterauszug/Partnerschaftsregisterauszug gem. Pkt. III.1.1),
13. Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2),
14. Büro Mindestreferenzprojekte 1 u. 2 gem. Pkt. III.1.3),
15. Persönliche Referenzprojekte Projektleiter (PL) u. Bauüberwacher (BÜ) gem. Pkt. III.1.3),
16. Personalunion zwischen PL u. BÜ ist zulässig,
17. Ausbildungsnachweise PL/BÜ gem. III.1.3),
18. Erklärung zur Erfahrung mit Fördermittelanträgen/Verwendungsnachweisen,
19. Erklärung zur Erfahrung mit öffentlichen Vergaberecht,
Auswahlkriterien u. deren Wichtung: Zu III.1.3) Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100%:
1. Büro-Mindestreferenzen: 40%, davon:
1.1 Mindestreferenzprojekt 1 (20%): OPF Neubau u./o. Sanierung/Umbau: davon: 1.1.1 Bauwerkskosten (BWK) (KG 500) 5%, 1.1.2 Nutzungsart (NA) 10%, 1.1.3 PKW Stellplatzanzahl 5%
1.2 Mindestreferenzprojekt 2 (20%): OPF Neubau u./o. Sanierung/Umbau: davon: 1.2.1 Bauwerkskosten (BWK) (KG 500) 5%, 1.2.2 Nutzungsart (NA) 10%, 1.2.3 PKW Stellplatzanzahl 5%
2. Persönliche Referenzen (Mindestanforderungen an PL u. BÜ): 55%, davon:
2.1 Referenzprojekt PL 35%, OPF Neubau u./o. Sanierung/Umbau davon:
2.1.1 erbrachte Lph 10%, 2.1.2 BWK (KG 500) 10%, 2.1.3 NA 10%, 2.1.4 PKW Stellplatzanzahl 5%
2.2 Referenzprojekt BÜ Objektüberwachung und Dokumentation OPF Neubau u./o. Sanierung/Umbau 20%: davon:
2.2.1 erbrachte Lph 10%, 2.2.2 BWK (KG 500) 5%, 2.2.3 PKW Stellplatzanzahl 5%
3. Zusätzliche Referenzen (Büro o. persönliche Ref,) 5%, davon:
3.1 Erklärung zur Erfahrung zur Zuarbeit bei Bearbeitung eines Fördermittelantrages u./o. Verwendungsnachweises gem. § 39 HOAI 3%,
3.2 Erklärung zur Erfahrung mit dem öfftl. Vergaberecht nach VOB/A § 3 (1) o. (2) o. § 3 EU 2 %.
Weitere Unterkriterien und die Vorgehensweise bei der Bewertung sind der beigefügten Bewertungsmatrix 1. Stufe zu entnehmen.