Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge (TA) anhand der in vorliegender Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter den formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung geforderter Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien folgend bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Matrix) vergeben werden, die Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit der höchsten Punktzahl zum Verhandlungsgespräch eingeladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist die Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung d. Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten;
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular mit Anlagen) elektronisch über die Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax o. über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren;
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt;
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016;
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für den Auftragsgegenstand gewerbliche Schutzrechte bestehen o. beantragt sind;
6) Angabe Art der Bewerbung (Einzel- o. Gemeinschaftsbewerbung)
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung;
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung d. Unterauftragnehmer beigefügt (Stufe 2);
9) Angaben zur Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt;
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig (siehe Pkt. II.2.14);
11) Bestätigung des Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB;
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds gem. Pkt. III.1.1);
13) Nachweis ü. Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in ein Handels- o. Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016;
14) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Bereich Objektplanung gem. Teil 3 § 34 HOAI in € brutto) mind. 160.000 €;
15) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2);
16) Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3);
17) Erklärung zur Erfüllung geforderter Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL) u. Objektüberwacher (OÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3); Berufserfahrung wird ermittelt ab Datum geforderter Studienabschluss bis Firistende Einreichung der Angebote.
18) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien und deren Wichtung:
Zu III.1.3):
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100%; davon:
1) Mindestreferenz A - Objektplanung (OPL) für Neubau Gebäude; 35%, davon:
1.a) erbrachte Lph, 15%;
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto, 15%;
1.c) öffentliche Nutzung; 5%;
2) Mindestreferenz B - OPL für Neubau oder Sanierung Gebäude, 35%, davon:
2.a) erbrachte Lph, 15%;
2.b) BWK (KG 300+400) in EUR brutto, 15%;
2.c) Umgebungsschutz (Denkmal), 5%;
3) Ref. aus zusätzl. Referenzliste, 30 %, davon:
3.a) Ref. Z.1 - Nachhaltiges Bauen (mind. Einsatz Photovoltaik o. begrünte Dach-/Fassadengestaltung) bei Planung Gebäude, 10%;
3.b) Ref. Z.2 - Erfahrung mit öff. Vergaberecht nach VOB A § 3(1) o. (2) o. § 3 EU (1) o. (2), 10%.
3.c) Ref. Z.3 -Realisierter Beitrag bei priv. Bauherrn o. im Gutachterverfahren/ Werkstattverfahren o. VOF-/VgV-Verfahren o.Wettbewerbserfolg o. Auszeichnung/Preis für realisiertes Projekt, 10%.
Weitere Unterkriterien sind der Matrix Eignung zu entnehmen.