Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber wird fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge (TA) anhand d. in vorliegender Bekanntmachung benannten Nachweise u. Erklärungen formal u. inhaltlich prüfen u. bewerten. Die Auswahl erfolgt unter d. formal zulässigen TA (Nachweis der Erfüllung d. geforderten Mindeststandards) anhand einer Bewertungsmatrix, wobei die Kriterien wie folgt bewertet werden: pro Auswahlkriterium können 0 bis 3 Punkte (siehe Bewertungsmatrix) vergeben werden, Punktzahl pro Kriterium wird gewichtet. Die Rangfolge richtet sich nach erreichter Gesamtpunktzahl von 300. Es werden max. die 5 Bewerber mit höchster Punktzahl zum Verhandlungsgespräch geladen. Erfüllen mehrere Bewerber mit festgelegter Höchstzahl gleichermaßen die Anforderungen u. ist Bewerberzahl auch nach objektiver Auswahl zu hoch, entscheidet unter diesen das Los.
Formale Prüfung der Mindeststandards:
1) Abgabefrist eingehalten
2) Einreichen vollständiger TA (Bewerbungsformular u. entspr. Anlagen) elektronisch über d. Vergabeplattform (Einreichung von TA per Post, E-Mail, Fax o. über Kommunikationsbereich d. Vergabeplattform ist nicht zulässig)
3) Abschlusserklärungen in Textform bestätigt
4) Bestätigung d. Unabhängigkeit von Ausführungs- u. Lieferinteressen gem. § 73 (3) VgV 2016
5) Angabe gem. § 53 (3) VgV 2016, ob für Auftragsgegenstand gewerbl. Schutzrechte bestehen o. beantragt sind
6) Angabe Art d. Bewerbung (Einzel- o. Gemeinschaftsbewerbung)
7) bei Bewerbergemeinschaften (BG): geforderte Nachweise von allen Mitgliedern u. Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung
8) Angaben zu Unterauftragnehmern gem. § 36 VgV 2016, Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer beigefügt (für Stufe 2)
9) Angaben zur Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) gem. § 47 (1) VgV 2016, Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen beigefügt
10) Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig
11) Bestätigung d. Nichtvorliegens zwingender u. fakultativer Ausschlussgründe nach §§ 123 u. 124 GWB
12) Bauvorlageberechtigung mind. eines Büromitglieds gem. Pkt. III.1.1)
13) Nachweis über Befähigung zur Berufsausübung durch Eintrag in Handels- o. Partnerschaftsregister gem. § 44 (1) i. V. m. § 46 (3) Nr. 6 VgV 2016
14) Mindesthonorarumsatz (Durchschnitt Umsätze letzte 3 abgeschlossene Geschäftsjahre Bereich Objektplanung gem. Teil 3 § 34 HOAI in € brutto) mind. 250.000 €
15) Berufshaftpflichtversicherung gem. Pkt. III.1.2)
16) Mindestreferenzen gem. Pkt. III.1.3)
17) Erklärung zur Erfüllung geforderter Mindeststandards zur beruflichen Befähigung Projektleiter (PL) u. Objektüberwacher (OÜ) (Einreichung Nachweise in Stufe 2) gem. Pkt. III.1.3); keine Personalunion zw. PL u. OÜ; PL u. OÜ mind. Abschl. Master o. Dipl.-Ing. Bereich Architektur o. Bauing.-wesen o. vergleichbar, mind. 5 Jahre Berufserfahrung; OÜ kann alternativ anderweitiges techn. Studium mit Abschl. Techniker, Meister, Bachelor sowie Nachweis mind. 8 Jahre Berufserfahrung vorlegen.
18) Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden.
Auswahlkriterien mit Wichtung:
Zu III.1.3)
Technische u. berufliche Leistungsfähigkeit, Gesamtgewichtung 100%, davon:
1) Mindestref. A: Objektplanung (OPL) für Neubau Gebäude: 35%, davon:
1.a) erbrachte Lph 15%
1.b) Bauwerkskosten (BWK) (KG 300+400) in EUR brutto 15%
1.c) öffentliche Nutzung 5%.
2) Mindestref. B: OPL für Neubau o. Sanierung Gebäude: 35%, davon:
2.a) erbrachte Lph 15%
2.b) BWK (KG 300+400) in EUR brutto 15%
2.c) Referenz ist eine Kinderbetreuungseinrichtung o. Kinderhort (integriert in einer Schule, dann mind. 60 Kindergartenplätze) nach RBBau Teil 2 - Bauwerkszuordnungskatalog Nr. 4400 5%
3) Ref. aus zusätzl. Ref.-liste 30 %, davon:
3.a) Ref. Z.1: Nachhaltiges Bauen (mind. Einsatz Photovoltaik o. begrünte Dach-/Fassadengestaltung) bei Planung Gebäude 15%
3.b) Ref. Z.2: Erfahrung mit öff. Vergaberecht nach VOB A § 3 (1) o. (2) oder § 3 EU (1) oder (2), 15%.
Weitere Unterkriterien sind beigefügter Matrix zu entnehmen.