Organisation und Betrieb eines Corona-Impfzentrums und zweier mobiler Impfteams im Lkr. Deggendorf

Landratsamt Deggendorf

Der Ministerrat hat am 27. Oktober 2020 zur Vorbereitung und Organisation der Impfung der Bevölkerung ein Bayerisches Impfkonzept beschlossen, welches insbesondere Themen der Beschaffung von Impfstoffen und die Organisation einer Impflogistik einschließlich Lagerung, Durchführung der Impfungen sowie Errichtung eines Impfregisters umfasst. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Impfzentrum sowie die 2 mobilen Impfteams in eigener Verantwortung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-03 Auftragsbekanntmachung
2021-04-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von medizinischem Personal
Referenznummer: SG10/30 - Impfstation
Kurze Beschreibung:
Der Ministerrat hat am 27. Oktober 2020 zur Vorbereitung und Organisation der Impfung der Bevölkerung ein Bayerisches Impfkonzept beschlossen, welches insbesondere Themen der Beschaffung von Impfstoffen und die Organisation einer Impflogistik einschließlich Lagerung, Durchführung der Impfungen sowie Errichtung eines Impfregisters umfasst. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Impfzentrum sowie die 2 mobilen Impfteams in eigener Verantwortung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von medizinischem Personal 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen des Gesundheitswesens 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deggendorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Deggendorf
Postanschrift: Herrenstraße 18
Postleitzahl: 94469
Postort: Deggendorf
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-deggendorf.de/ 🌏
E-Mail: beschaffung@lra-deg.bayern.de 📧
Telefon: +49 9913100452 📞
Fax: +49 991310041303 📠
URL der Dokumente: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/339b614d-03fc-4109-9301-479790705c15 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/339b614d-03fc-4109-9301-479790705c15 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-03 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-08 📅
Datum des Beginns: 2021-04-15 📅
Datum des Endes: 2021-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 026-064519
ABl. S-Ausgabe: 26

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Impfzentrum: Die bauliche/räumliche Ausstattung und die Infrastruktur wird durch den Auftraggeber gestellt (Örtlichkeit: Festplatz Ackerloh, Stadt Deggendorf). Folgende Räumlichkeiten (Container) sind hiervon umfasst: – Empfangsbereich/Check In – Wartebereich – Aufklärung – Impfung – Verwaltungsbereich – Personalraum (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum bzw. eigener Container) – WC (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum) – Nachsorge/Beobachtung – Materiallager Eine Grundausstattung von Einrichtungsgegenständen wird vom Auftraggeber gestellt (Abweichungen bleiben vorbehalten) – Bürodrehstühle ohne Armlehnen – Kunststoff- Stapelstühle – Stahlrohrtische – Stahl-Akten Kleiderschrank – Metall-Rolli 3 Schübe – Heizstrahler digital 2 000 W – Behandlungsliegen Die weitere für den Betrieb erforderliche Ausstattung und Einrichtung (EDV/Möblierung etc.) ist vom Auftragnehmer zu stellen. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Impfzentrum in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und -dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Die Ausstattung und der Betrieb erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem eingesetzten Verwaltungsleiter sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin des Auftraggebers. Öffnungszeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Das Impfzentrum sollte als Orientierungsgröße eine Kapazität für die Impfung von mindestens 200 Personen pro Tag verfügbar haben. Hierzu ist eine tägliche Öffnungszeit von 8 Stunden vorzuhalten. Bei Bedarf und auf Anforderung des Auftraggebers soll eine Aufstockung der Betriebszeit und damit der Kapazität möglich sein. mobile Impfteams: Die Mobilen Impfteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Einsatzgebiet ist der Landkreis Deggendorf. Auf besondere Anforderung kann auch ein landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein. Die Mindestbesetzung besteht aus einem Arzt bzw. einer Ärztin, medizinischem Assistenzpersonal (z.B. MTA) sowie einer Verwaltungskraft. Die Auftragnehmer haben die hierfür erforderliche Ausstattung, d.h. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sonstiges Material (Desinfektionsmittel, Tupfer, Verbandstoff, Abwurfbehälter für gebrauchte Kanülen, Schreibgeräte, EDV-Ausstattung, Verbandstoffe usw.) für das Impfteam sowie Fahrzeuge einschließlich Betriebskosten bereitzuhalten. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die mobilen Impfteams in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und – dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Der Einsatz erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, dem eingesetzten Verwaltungsleiter des Impfzentrums sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin der Kreisverwaltungsbehörde. Einsatzzeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Pro mobiles Impfteam soll pro Woche mindestens ein Kontingent von 3 Einrichtungen (Altenheime, Asylunterkünfte, Behinderteneinrichtungen etc.) im Einsatzgebiet geimpft werden können (inkl. Aufklärung und Datenerfassung/-verwaltung).
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Beschreibung der Verlängerungen:
Es besteht eine mehrfache monatliche Verlängerungsoption durch den Auftraggeber jeweils für den Betrieb des Impfzentrums sowie separat für die mobilen Impfteams und separat für die Bedarfsposition. Hierzu ist eine ausdrückliche schriftliche Erklärung des Auftraggebers an den Auftraggeber notwendig. Eine Ablehnung der Verlängerungsoption durch den Auftragnehmer ist nur möglich, wenn ...
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir Mitglied der Berufsgenossenschaft sind. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir nicht zur Eintragung in ein Berufs-/Handelsregister verpflichtet bin/sind, ich/wir kann /können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Eignung für die zu vergebende Leistung ist entweder durch die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ gem. Formblatt 124 EU oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) mit dem Angebot nachzuweisen. Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 123 oder § 124 GWB vorliegen ich/wir in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 124 GWB vorliegt. zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 123 GWB vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unternehmen die Zuverlässigkeit wieder hergestellt wurde. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe(n). Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir im Auftragsfall eine Berufshaft- oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 2 000 000 EUR für Sachschäden in Höhe von mindestens 100 000 EUR für Vermögensschäden in Höhe von mindestens 50 000 EUR abschließen werde(n).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Fachkräfte zur Verfügung stehen. Für das Impfzentrum: Der Auftragnehmer stellt ausreichend qualifiziertes Verwaltungspersonal und medizinisches Fachpersonal unter Berücksichtigung der arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen (Tragedauer PSA, Ruhezeiten etc.) zur Verfügung. Die Personalausstattung sollte mindestens betragen: – Verwaltungsleiter, insbesondere für die Abstimmung mit dem koordinierenden Arzt des Auftraggebers und den Impfteams – 5 Verwaltungskräfte (u.a. Verwaltungsaufgaben, Dokumentation, Betreuung der Impflinge innerhalb des Impfzentrums, Terminvereinbarung incl. Terminvereinbarung für den Einsatz mobiler Impfteams, Registrierung/Check-In, Check-Out) – 2 Personen Medizinisches Personal (MfA oder Pflegefachkräfte, u.a. Impfstoffvorbereitung, Impfung) – Reinigungspersonal – Hausmeisterpersonal für einfache Unterhaltsarbeiten, Winterdienst im direkten Umgriff der Einrichtung (Fußgängerbereich) Der Auftragnehmer stellt die Bewachung des Impfzentrums rund um die Uhr (auch an Tagen ohne Betrieb sowie an Wochenenden und an Feiertagen) mit mindestens einer Wachperson sowie die Sicherheit der Betriebsabläufe einschließlich der Parkplatzregelung und des Besucherflusses während der Geschäftszeiten mit einer zweiten Wachperson sicher. Mobile Impfteams: Der Auftragnehmer stellt medizinisches Fachpersonal sowie ausreichend qualifiziertes Verwaltungspersonal zur Verfügung.
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Die Personalausstattung eines Impfteams soll mindestens betragen:
— eine Pflegekraft oder MTA,
— eine Verwaltungskraft.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/339b614d-03fc-4109-9301-479790705c15 🌏
Internetadresse: https://www.deutsche-evergabe.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411 📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
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3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Quelle: OJS 2021/S 026-064519 (2021-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 545 592 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 074-189249
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 026-064519
ABl. S-Ausgabe: 74

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Impfzentrum: Die bauliche/räumliche Ausstattung und die Infrastruktur wird durch den Auftraggeber gestellt (Örtlichkeit: Festplatz Ackerloh, Stadt Deggendorf). Folgende Räumlichkeiten (Container) sind hiervon umfasst:
— Empfangsbereich/Check In,
— Wartebereich,
— Aufklärung,
— Impfung,
— Verwaltungsbereich,
— Personalraum (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum bzw. eigener Container),
— WC (im angrenzenden Gebäude des Testzentrum),
— Nachsorge/Beobachtung,
— Materiallager Eine Grundausstattung von Einrichtungsgegenständen wird vom Auftraggeber gestellt (Abweichungen bleiben vorbehalten),
— Bürodrehstühle ohne Armlehnen,
— Kunststoff- Stapelstühle,
— Stahlrohrtische,
— Stahl-Akten Kleiderschrank,
— Metall-Rolli 3 Schübe,
— Heizstrahler digital 2 000 W,
— Behandlungsliegen.
Die weitere für den Betrieb erforderliche Ausstattung und Einrichtung (EDV/Möblierung etc.) ist vom Auftragnehmer zu stellen. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt das Impfzentrum in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und -dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Die Ausstattung und der Betrieb erfolgen in Abstimmung mit dem Auftraggeber, dem eingesetzten Verwaltungsleiter sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin des Auftraggebers. Öffnungszeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Das Impfzentrum sollte als Orientierungsgröße eine Kapazität für die Impfung von mindestens 200 Personen pro Tag verfügbar haben. Hierzu ist eine tägliche Öffnungszeit von 8 Stunden vorzuhalten. Bei Bedarf und auf Anforderung des Auftraggebers soll eine Aufstockung der Betriebszeit und damit der Kapazität möglich sein. mobile Impfteams: Die Mobilen Impfteams sind durch den Auftragnehmer eigenständig bereitzustellen. Einsatzgebiet ist der Landkreis Deggendorf. Auf besondere Anforderung kann auch ein landkreisübergreifender Einsatz zu erbringen sein. Die Mindestbesetzung besteht aus einem Arzt bzw. einer Ärztin, medizinischem Assistenzpersonal (z. B. MTA) sowie einer Verwaltungskraft. Die Auftragnehmer haben die hierfür erforderliche Ausstattung, d. h. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und sonstiges Material (Desinfektionsmittel, Tupfer, Verbandstoff, Abwurfbehälter für gebrauchte Kanülen, Schreibgeräte, EDV-Ausstattung, Verbandstoffe usw.) für das Impfteam sowie Fahrzeuge einschließlich Betriebskosten bereitzuhalten. Der Auftragnehmer organisiert und betreibt die mobilen Impfteams in eigener Verantwortung. Die Überwachung und Beachtung der besonderen Anforderungen im Umgang mit den Impfstoffen, den zu beachtenden arzneimittelrechtlichen Vorschriften, der erforderlichen Impfaufklärung und - dokumentation sowie den Hygienestandards ist sicherzustellen. Der Einsatz erfolgt in Abstimmung mit der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde, dem eingesetzten Verwaltungsleiter des Impfzentrums sowie dem koordinierenden Arzt bzw. der koordinierenden Ärztin der Kreisverwaltungsbehörde. Einsatzzeiten: Grundsätzlich von Montag bis Sonntag. Impfkapazitäten: Pro mobiles Impfteam soll pro Woche mindestens ein Kontingent von 3 Einrichtungen (Altenheime, Asylunterkünfte, Behinderteneinrichtungen etc.) im Einsatzgebiet geimpft werden können (inkl. Aufklärung und Datenerfassung/-verwaltung).
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-03-30 📅
Name: Privater Rettungsdienst Stadler
Postort: Freyung
Postleitzahl: 94078
Land: Deutschland 🇩🇪
Freyung-Grafenau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 545 592 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Quelle: OJS 2021/S 074-189249 (2021-04-13)