Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" (Aufforderung_Tw_Anlage_B2_Eigenerklärung) ist den Vergabeunterlagen vorausgefüllt beigefügt.
(a) Nachweis des Nicht Vorliegens von Ausschlussgründen:
Erklärungen nach §§1 123, 124 GWB
(b) Eignungskriterien und deren Gewichtung
1) Umsatz der letzten drei Jahre mit vergleichbaren Leistungen der örtlichen Bauüberwachung - 25% Wichtung
2) Umsatz der letzten drei jahre des Vertrags- und Nachtragsmanagement - 25% Wichtung
3) Referenzen der letzten fünf Jahre mit vergleichbaren Leistungen - 50% Wichtung
4) Referenz der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Leistungen des Dokumentenmanagements - Mindestanforderung ohne Wichtung
5) Referenz der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Leistungen der Bauüberwachung Bahn - Mindestanforderung ohne Wichtung
zu 1) Umsatz örtliche BÜ
0 Punkte < 1.600.000,00 EUR/a
1 Punkt ≥ 1.600.000,00 EUR/a (Mindestanforderung)
2 Punkte ≥ 2.200.000,00 EUR/a
3 Punkte ≥ 2.800.000,00 EUR/a
4 Punkte ≥ 3.400.000,00 EUR/a
5 Punkte ≥ 4.000.000,00 EUR/a
zu 2) Umsatz Vertrags- und Nachtragsmanagements
0 Punkte < 1.200.000,00 EUR/a
1 Punkt ≥ 1.200.000,00 EUR/a (Mindestanforderung)
2 Punkte ≥ 1.350.000,00 EUR/a
3 Punkte ≥ 1.500.000,00 EUR/a
4 Punkte ≥ 1.650.000,00 EUR/a
5 Punkte ≥ 1.800.000,00 EUR/a
zu 3) Referenzen
Wertbar sind die Referenzen, wenn es sich um nachfolgend aufgezählte erbrachte Leistungen der örtlichen Bauüberwachung beim Bau von Infrastrukturbauwerken im Eisenbahnbrücken- Straßenbrücken- und Wasserbau handelt:
-Straßenbrücke
-Eisenbahnbrücke
-Montage oder Demontage in Höhen über 5 Meter
-konstruktiven Ingenieurbaus im Bereich Wasserbau
-Herstellung von Stützbauwerken mit Schlitz-oder Bohrpfahlwänden in Stützhöhen >7 m oder Herstellung von Schachtbauwerken mit Schlitz-oder Bohrpfahlwänden in Tiefen > 7 m
0 Punkte : Wenn die Anforderungen für einen Punkt nicht erreicht werden und / oder wenn keine drei wertbaren Refrenzen vorgelegt werden.
1 Punkt: Referenz enthält 1 der 5 aufgeführten Leistungen und das Baukostenvolumen betrug > 1,0 Mio EUR (Mindestanforderung)
2 Punkte: Referenz enthält 2 der 5 aufgeführten Leistungen und das Baukostenvolumen betrug > 2,0 Mio EUR
3 Punkte: Referenz enthält 2 der 5 aufgeführten Leistungen und das Baukostenvolumen betrug > 2,5 Mio EUR
4 Punkte: Referenz enthält 3 der 5 aufgeführten Leistungen und das Baukostenvolumen betrug > 3,0 Mio EUR
5 Punkte: Referenz enthält 3 der 5 aufgeführten Leistungen, wobei mindestens eine Referenz die Leistung an einer Straßen- und Eisenbahnbrücke abdeckt und das Baukostenvolumen betrug > 5,0 Mio EUR
Jede eingereichte Referenz wird anhand der Leistung von 0-5 Pkt. bewertet. Es sind mindestens 3 Referenzen einzureichen.
Die einzelnen Bewertungspunkte der wertbaren Referenzen werden addiert und es wird ein Mittelwert mit 2 Nachkommastellen (kaufmännische Rundung nach DIN 1333) berechnet . Dieser Mittelwert stellt die Bewertung des Kriteriums dar. Die ermittelte Bewertung des Kriteriums wird anschließend gewichtet.
zu 4) Referenz der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Leistungen des Dokumentenmanagements
Vorlage von mindestens 1 Referenz der letzten 5 Jahre zum Nachweis der mehrjährigen Ausführung von Leistungen zur strukturierten Verwaltung von Dokumenten, Plänen etc. (Dokumentenmanagement). Der Nachweis der Mehrjährigkeit kann ersatzweise auch über meherere Referenzen der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden.
Ist die geforderte, bekannt gemachte Mindestanforderung nicht erfüllt, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber wird nicht zur Verhandlung / zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.
zu 5) Referenz der letzten 5 Jahre mit vergleichbaren Leistungen der Bauüberwachung Bahn
Vorlage von mindestens 2 Referenzen der letzten 5 Jahre zu vergleichbaren Leistungen der Bauüberwachung Bahn. Die Referenzen sind vergleichbar, wenn neben der Bauüberwachung Bahn auch Abnahmen nach RILl 804.4110 Abschnitt 14 Gegenstand der Leistungserbringung sind.
Wenn eine Mindestanforderung nicht erreicht wird, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Antrag ist auszuschließen.
Bei objektiver Gleichheit in der Gesamtbewertung erfolgt die Auswahl durch
Losverfahren.