Beschreibung der Beschaffung
Der vom Auftraggeber mit der örtlichen Bauüberwachung Beauftragte hat gemäß AHO Heft Nr. 2 folgende Leistungen zu erbringen:
— Plausibilitätsprüfung der Absteckung,
— Überwachen der vertragskonformen Ausführung der Bauleistungen,
— Mitwirken beim Einweisen des Auftragnehmers in die Baumaßnahme (Bauanlaufbesprechung),
— Überwachen der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit den zur Ausführung freigegebenen Unterlagen, dem Bauvertrag und den Vorgaben des Auftraggebers (Hinweis: Bestandteil des Bauvertrages sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik und den einschlägigen Vorschriften),
— Prüfen und Werten der Berechtigung von Nachträgen mit Teilnahme an den Nachtragsverhandlungen (Hinweis: Die Abschließende Nachtragsprüfung erfolgt durch die Bauoberleitung),
— Veranlassen und Mitwirkung bei der Auswertung von Kontrollprüfungen (Hinweis: vermessungstechnische und geotechnische Überwachung der Bauausführung),
— Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme der Leistungen festgestellten Mängel,
— Dokumentation des Bauablaufes, Übergabe nach Bauende an die BOL und dem AG in digitaler sowie der BOL für die Bauakte analoger Form,
— Gemeinsames Aufmaß mit dem ausführenden Unternehmen und soweit vorhanden seinen Nachauftragnehmern und Prüfen der Aufmaße sowie Mengenermittlungen,
— Mitwirkung bei behördlichen Abnahmen, bspw. im Zuge der Freigabe der Archäologi-schen Dokumentation von Bodendenkmalen,
— Mitwirken bei der Abnahme von Leistungen und Lieferungen,
— Rechnungsprüfung, Vergleich der Ergebnisse der Rechnungsprüfung mit der Auftragssumme, Aufzeigen von Mehr- Mindermengen, Endsummenprognosen,
— Mitwirken beim Überwachen der Prüfung der Funktionsfähigkeit der Anlagenteile und der Gesamtanlage,
— Verfassen von Mangel- und Verzugsanzeigen auf Weisung der BOL und oder des AG während der Bauausführung,
— Teilnahme an den Bauberatungen (bei Bautätigkeit voraussichtlich wöchentlich),
— Prüfung der Bestandspläne.