Örtliche Bauüberwachung

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

Projektbezeichnung: Erneuerung des Grundablasses und Sanierung des Betriebsauslasses am „Dörnthaler Teich“.
Die Revierwasserlaufanstalt Freiberg (RWA) ist, nach Anlage 3 zu § 30 SächsWG, Gewässer I. Ordnung und fällt damit in die Zuständigkeit und Unterhaltungslast der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau. Der Dörnthaler Teich ist eine der Stauanlagen der RWA.
An dem in den Jahren 1842-1844 errichteten Dammbauwerk des Dörnthaler Teiches entsprechen Grund- und Betriebsauslass, die zum großen Teil noch im ursprünglichen Zustand vorhandenen sind, nicht mehr dem Stand der Technik. Dabei werden insbesondere die Anforderungen der DIN 19700 Teil 11 (Stauanlagen – Talsperren) nicht erfüllt. Es ist deshalb eine Erneuerung dieser Anlagenteile erforderlich.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-06-04 Auftragsbekanntmachung
2021-06-11 Ergänzende Angaben
2021-08-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-02-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-06-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baustellenüberwachung
Referenznummer: FMZ-2021-59
Kurze Beschreibung:
Projektbezeichnung: Erneuerung des Grundablasses und Sanierung des Betriebsauslasses am „Dörnthaler Teich“. Die Revierwasserlaufanstalt Freiberg (RWA) ist, nach Anlage 3 zu § 30 SächsWG, Gewässer I. Ordnung und fällt damit in die Zuständigkeit und Unterhaltungslast der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau. Der Dörnthaler Teich ist eine der Stauanlagen der RWA. An dem in den Jahren 1842-1844 errichteten Dammbauwerk des Dörnthaler Teiches entsprechen Grund- und Betriebsauslass, die zum großen Teil noch im ursprünglichen Zustand vorhandenen sind, nicht mehr dem Stand der Technik. Dabei werden insbesondere die Anforderungen der DIN 19700 Teil 11 (Stauanlagen – Talsperren) nicht erfüllt. Es ist deshalb eine Erneuerung dieser Anlagenteile erforderlich.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baustellenüberwachung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baustellenüberwachung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Mittelsachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de 🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367-310-0 📞
Fax: +49 37367-310-130 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2413696/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-09 📅
Datum des Beginns: 2021-08-05 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 110-289173
ABl. S-Ausgabe: 110
Zusätzliche Informationen
Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektbezeichnung: Erneuerung des Grundablasses und Sanierung des Betriebsauslasses am „Dörnthaler Teich“.
Die Revierwasserlaufanstalt Freiberg (RWA) ist, nach Anlage 3 zu § 30 SächsWG, Gewässer I. Ordnung und fällt damit in die Zuständigkeit und Unterhaltungslast der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau. Der Dörnthaler Teich ist eine der Stauanlagen der RWA.
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An dem in den Jahren 1842-1844 errichteten Dammbauwerk des Dörnthaler Teiches entsprechen Grund- und Betriebsauslass, die zum großen Teil noch im ursprünglichen Zustand vorhandenen sind, nicht mehr dem Stand der Technik. Dabei werden insbesondere die Anforderungen der DIN 19700 Teil 11 (Stauanlagen – Talsperren) nicht erfüllt. Es ist deshalb eine Erneuerung dieser Anlagenteile erforderlich.
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Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Es müssen alle 2 Lose angeboten werden. Den Zuschlag erhält der Bieter, der in Summe beider Lose den niedrigsten Angebotspreis hat.
Bezeichnung des Loses: Örtliche Bauüberwachung Sicherung Dammbauwerk
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke. Leistungsumfang gemäß Vergabeunterlagen Aufgabenstellung und Leistungsbeschreibung der Örtlichen Bauüberwachung.
Bezeichnung des Loses: Örtliche Bauüberwachung Erneuerung Betriebsauslass
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Olbernhau OT Dörnthal, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung, bei bestehender Eintragung in das Handelsregister, in das Berufs- und Handelsregister mit dem Angebot vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe Vergabeunterlagen:
Es ist der Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre – davon im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung anzugeben. Geforderter Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre im Fachgebiet Örtliche Bauüberwachung: pro Geschäftsjahr 1 Mio. EUR.
Es ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung zu führen.
Die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 3,0 Mio EUR betragen.
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in o.g. Höhe gewährt wird, geführt werden.
Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Siehe Vergabeunterlagen:
a) Angabe der zur Örtlichen Bauüberwachung vorgesehenen Mitarbeiter.
b) Angabe der Fachkräfte die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, d.h. eindeutige Benennung des Projektleiters (PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung, des stellvertretenden Projektleiters (stellv. PL) und Nachweis seiner beruflichen Befähigung und Benennung der Projektteammitglieder und ihrer beruflichen Befähigung.
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c) Referenzen
Für den Projektleiter: Referenz für die Überwachung der
Herstellung von Betonbauwerken im Wasserbau der Überwachungsklasse 2 (Stützwände, Bodenplatten) Anzahl mind. 3, max. 5 Referenzen
Verlegung von Rohrleitungen
Bis DN 800
Anzahl mind. 3, max. 5 Referenzen
Für den Stellv. Projektleiter: Referenz für die Überwachung der Herstellung von Betonbauwerken im Wasserbau der Überwachungsklasse 2 (Stützwände, Bodenplatten),
Anzahl mind. 1, max. 3 Referenzen
Für den Stellv. Projektleiter: Referenz für die Überwachung der Verlegung von Rohrleitungen
Anzahl mind. 1, max. 3
Für jede erforderliche Referenz ist ein separates Formblatt „Deckblatt für Referenzobjekt“ zu verwenden und vollständig auszufüllen. Angaben: Bezeichnung des Vorhabens, Herstellungskosten, erbrachter Leistungsumfang, Bauzeitraum, Bearbeitungszeitraum, Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Telefonnummer des Ansprechpartners).
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Als vergleichbare Referenzen gilt (für alle oben genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 1.1.2010.
Die Referenzen für den Projektleiter und dem stellvertretenden Projektleiter können aus den gleichen Projekten vorgelegt werden, sofern beide Personen im Fachgebiet der Örtlichen Bauüberwachung tätig gewesen sind.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Bauingenieur oder gleichwertig, Nachweis durch Studienabschluss Diplom oder gleichwertig für den Projektleiter und den stellvertretenden Projektleiter im Studiengang Bauingenieurwesen oder gleichwertig.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-04 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Ort des Eröffnungstermins: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau, Rauenstein 6 A, 09514 Pockau – Lengefeld
Zusätzliche Informationen: Es sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigten zur Angebotsöffnung zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.talsperren-sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2413696/zustellweg-auswaehlen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 110-289173 (2021-06-04)
Ergänzende Angaben (2021-06-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-06-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 115-303096
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 110-289173
ABl. S-Ausgabe: 115
Quelle: OJS 2021/S 115-303096 (2021-06-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektbezeichnung: Erneuerung des Grundablasses und Sanierung des Betriebsauslasses am "Dörnthaler Teich". Die Revierwasserlaufanstalt Freiberg (RWA) ist, nach Anlage 3 zu § 30 SächsWG, Gewässer I. Ordnung und fällt damit in die Zuständigkeit und Unterhaltungslast der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen (LTV), Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau. Der Dörnthaler Teich ist eine der Stauanlagen der RWA. An dem in den Jahren 1842-1844 errichteten Dammbauwerk des Dörnthaler Teiches entsprechen Grund- und Betriebsauslass, die zum großen Teil noch im ursprünglichen Zustand vorhandenen sind, nicht mehr dem Stand der Technik. Dabei werden insbesondere die Anforderungen der DIN 19700 Teil 11 (Stauanlagen - Talsperren) nicht erfüllt. Es ist deshalb eine Erneuerung dieser Anlagenteile erforderlich.
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Gesamtwert des Auftrags: 72 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 153-407417
ABl. S-Ausgabe: 153

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Projektbezeichnung: Erneuerung des Grundablasses und Sanierung des Betriebsauslasses am "Dörnthaler Teich".
An dem in den Jahren 1842-1844 errichteten Dammbauwerk des Dörnthaler Teiches entsprechen Grund- und Betriebsauslass, die zum großen Teil noch im ursprünglichen Zustand vorhandenen sind, nicht mehr dem Stand der Technik. Dabei werden insbesondere die Anforderungen der DIN 19700 Teil 11 (Stauanlagen - Talsperren) nicht erfüllt. Es ist deshalb eine Erneuerung dieser Anlagenteile erforderlich.
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Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-02 📅
Name: Ingenieurbüro Bauer Tiefbauplanung GmbH
Postanschrift: Industriestraße 1
Postort: Aue
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@bauer-planung.com 📧
Land: Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 36 250 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 153-407417 (2021-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ORWA, Dörnthaler Teich, Erneuerung Betriebseinrichtungen, Sicherung Dammbauwerk nach Böschungsrutsch und Wiederherstellung Hochwassersicherheit, ÖBÜ -Betriebsauslass, NTV02
Referenznummer: 4500146528
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke beauftragt. Im Rahmen der Leistungserfüllung sind zusätzliche Leistungen zu erbringen.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: NTV02
Titel: ORWA, Dörnthaler Teich, Erneuerung Betriebseinrichtungen
Beschreibung der Beschaffung:
Mit Hauptvertrag wurden die Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Gegenüber dem, auf der Grundlage der Aufgabenstellung, vereinbarten Leistungsumfang der örtlichen Bauüberwachung, wurden im Laufe der Baudurchführung zusätzliche Leistungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung erbracht.
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Stadt: Dörnthal
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Beschreibung
Postleitzahl: 09526

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NTV02
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-11-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7 081 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bauer Tiefbauplanung GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bauer Tiefbauplanung GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 12615
Postleitzahl: 08280
Postort: Aue
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@bauer-planung.com 📧
Telefon: +493771340200 📞
Fax: +493771340200 📠

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367 310 100 📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 3419773800 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-02-19+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Auf Grund von Planänderungen, verbunden mit einer sehr hohen Anzahl an Nachträgen seitens der ARGE Bau ergibt sich ein ungewöhnlich hoher Bearbei-tungsaufwand. Neben der Nachtragsbearbeitung begründet sich dieser in der getrennten Bearbeitung der Rechnungslegung der AN Bau und die notwendige Zusammenführung der ÖBÜ. Es wurde ein überhöhter Prüfaufwand bei der Rechnungsprüfung der ARGE Bau erforderlich.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Gegenüber der Aufgabenstellung und den vertraglichen Vereinbarungen waren seitens der örtlichen Bauüberwachung zusätzliche Leistungen im Laufe der Projektlaufzeit zu erbringen.
Quelle: OJS 2026/S 036-121925 (2026-02-19)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-02-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: ORWA, Dörnthaler Teich, Erneuerung Betriebseinrichtungen, Sicherung Dammbauwerk nach Böschungsrutsch und Wiederherstellung Hochwassersicherheit, ÖBÜ NTV01
Beschreibung
Interne Kennung: NTV01

Verfahren
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Zahlung wird verwendet

Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV01
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-18 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 20 513 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV01

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Auf Grund von Planänderungen, verbunden mit einer sehr hohen Anzahl an Nachträgen seitens der ARGE Bau ergibt sich ein ungewöhnlich hoher Bearbei-tungsaufwand. Neben der Nachtragsbearbeitung begründet sich dieser in der getrennten Bearbeitung der Rechnungslegung der AN Bau und die notwendige Zusammenführung der ÖBÜ. Zusätzlich wurde aufgrund der unterschätzten Kleinteiligkeit der Bauwerke ein erhöhter Aufwand für Bewehrungsabnahmen erforderlich. Es wurde ein überhöhter Prüfaufwand bei der Rechnungsprüfung der ARGE Bau erforderlich.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Gegenüber der Aufgabenstellung und den vertraglichen Vereinbarungen waren seitens der örtlichen Bauüberwachung zusätzliche Leistungen im Laufe der Projektlaufzeit zu erbringen.
Quelle: OJS 2026/S 036-122257 (2026-02-19)