Ostschule Gera, Karl-Liebknecht-Straße 56, 07546 Gera, Umbau, Sanierung und Erweiterung

Stadtverwaltung Gera

Los 23 Schlosser- und Metallbauarbeiten – Vergabe-Nr. 21 VOB 055.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-23 Auftragsbekanntmachung
2021-07-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Metallbauarbeiten
Referenznummer: 21 VOB 055
Kurze Beschreibung: Los 23 Schlosser- und Metallbauarbeiten – Vergabe-Nr. 21 VOB 055.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Metallbauarbeiten 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Gera, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Zentr. Vergabe- u. Submissionsstelle Kornmarkt 12
Postleitzahl: 07545
Postort: Gera
Kontakt
Internetadresse: http://www.gera.de 🌏
E-Mail: vergabe@gera.de 📧
Telefon: +49 3658381362 📞
Fax: +49 3658381365 📠
URL der Dokumente: http://www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.rib.de/bieter/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-26 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2022-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 060-148414
ABl. S-Ausgabe: 60
Zusätzliche Informationen
Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auf dem Grundstück Karl – Liebknecht Straße 56 in Gera befindet sich die denkmalgeschützte Ostschule. Diese wird umfassend saniert und umgebaut.
In diesem Zusammenhang finden Schlosserarbeiten in allen Geschossen des Gebäudes statt.
Folgende Grobmengen sollen ausgeführt werden:
— ca. 11,4 t Stahlkonstruktion Fluchttreppenhaus insgesamt,
— 44 lfm Geländerkonstruktion Fluchttreppenhaus,
— 70 lfm Handlauf Edelstahl,
— 8 lfm Unterlaufschutz,
— 23 lfm Außengeländer Mittelspange,
— 5,5 lfm Innengeländer,
— 68 lfm Ertüchtigung historisches Treppengeländer,,
— 62 lfm zweiter Handlauf Wandseite in Eiche,
— 68 lfm Ersatz historischer Handlauf nach Vorbild,
— 68 lfm Aufarbeiten historisches Treppengeländer.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 113 221 EUR 💰

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zu den Eignungsanforderungen nach § 122 GWB, die nach Formblatt 124 erbracht werden können; Link zum Formblatt 124: https://www.gera.de/fm/193/Formblatt_124_Eigenerklaerung_zur_Eignung.pdf
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.
Mehr anzeigen
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Ausländische Unternehmen haben gleichwertige Nachweise zu erbringen und die Gleichwertigkeit zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.1.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungen des Bieters gemäß § 12a des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG):
— Verpflichtungen zu Tariftreue, Mindestentgelt und Entgeltgleichheit (§§ 10 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (§§ 11 u. 12 Abs. 2 ThürVgG),
— Verpflichtungen nach §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.
Diese Verpflichtungserklärungen werden nachträglich, jedoch nur vom Bestbieter nachgefordert. Alle Verpflichtungserklärungen sowie das Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind vorab einsehbar unter: https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=236738&_nav_id1=146704&_nav_id2=146715&_lang=de
Mehr anzeigen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-29 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Nur elektronische Angebotsabgabe über www.vergabe.rib.de
Zusätzliche Informationen: Bieter sind zur Angebotsöffnung (Öffnungsverfahren) nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: www.vergabe.rib.de 🌏
Dokumente URL: www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen 🌏
Internetadresse: https://www.vergabe.rib.de/bieter/ 🌏
URL der Dokumente: www.vergabe.rib.de/veroeffentlichungen 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Vergabekammer
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737254 📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de 📧
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informations- und Wartepflicht (§ 134 GWB):
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadtverwaltung Gera
Postanschrift: Kornmarkt 12
Postort: Gera
Postleitzahl: 07545
Telefon: +49 3658381361 📞
E-Mail: vergabe@gera.de 📧
Fax: +49 3658381365 📠
Internetadresse: www.gera.de 🌏
Quelle: OJS 2021/S 060-148414 (2021-03-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Los 23 Schlosser- und Metallbauarbeiten - Vergabe-Nr. 21 VOB 055
Gesamtwert des Auftrags: 6464960.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 149-395597
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 060-148414
ABl. S-Ausgabe: 149

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
- ca. 11,4 to Stahlkonstruktion Fluchttreppenhaus insgesamt
- 44 lfm Geländerkonstruktion Fluchttreppenhaus
- 70 lfm Handlauf Edelstahl
- 8 lfm Unterlaufschutz
- 23 lfm Außengeländer Mittelspange
- 5,5 lfm Innengeländer
- 68 lfm Ertüchtigung historisches Treppengeländer
- 62 lfm zweiter Handlauf Wandseite in Eiche
- 68 lfm Ersatz historischer Handlauf nach Vorbild
- 68 lfm Aufarbeiten historisches Treppengeländer

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-27 📅
Name: AP Treppenbau GmbH
Postanschrift: Wolfersdorf zum Fuchstal 6
Postort: Berga
Postleitzahl: 07980
Land: Deutschland 🇩🇪
Greiz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 158 209 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt - Vergabekammer
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs.3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung einer Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an. (§ 134 Abs. 2 GWB).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 149-395597 (2021-07-30)