Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
1. Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung (Liste der Projektverantwortlichen) eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
— Die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen,
— Hoch- oder Fachhochschulabschluss im Bauingenieurwesen,
— Drei Jahre Berufserfahrung auf dem Gebiet des konstruktiven Ingenieurbaus im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen.
2. Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
a. Referenzen für Leistungsphasen
Legen Sie jeweils 3 Unternehmensreferenzen für Planungsleistungen auf dem Gebiet konstruktiver Ingenieurbau im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen aus den letzten 3 Jahren vor. Die Referenzen sollen sich auf die im Folgenden angegebenen, abgeschlossenen Leistungsphasen gemäß HOAI beziehen:
— die Objekt- und Tragwerksplanung für Straßenbrücken, Leistungsphase 3,
— die Objektplanung für Straßenbrücken, Leistungsphase 6.
b. Referenzen für Brücken
Legen Sie für jede Fachdisziplin jeweils 2 Unternehmensreferenzen aus den letzten 5 Jahren vor, davon jeweils eine Referenz aus den letzten 3 Jahren.
— Referenzen Spannbetonbau,
— Referenzen Verbundbau,
— Referenzen Spundwandgründung.
c. Referenzen für Lärmschutzwände bzw. Irritationsschutzwände
Legen Sie für Lärmschutz- bzw. Irritationsschutzwände eine Unternehmensreferenz für Planungsleistungen aus den letzten 10 Jahren vor.
— Referenz Lärmschutz- bzw. Irritationsschutzwände.
3. Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber muss mindestens folgende Anzahl von Ingenieuren im Bereich Objekt- und Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke aufweisen: 3, davon 1 Führungskraft mit Erfahrungen in der Planungskoordinierung.
4. Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.