Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
zu 1a) Mindestanforderung durchschnittlich 30 Mitarbeiter je Jahr
zu 1b) Mindestanforderung durchschnittlich 10 Mitarbeiter je Jahr
zu 1c) Mindestanforderung durchschnittlich 20 Mitarbeiter je Jahr
zu 2) Es sind mindestens drei Referenzen insgesamt, wobei jeweils mindestens eine Referenz aus jeder Referenzgruppe vorliegen muss, d.h. jede Referenzgruppe muss mit wenigstens einer Referenz abgedeckt sein. Umfasst ein Referenzprojekt den Vergleichsinhalt mehrerer Referenzgruppen, kann es als Referenzprojekt für mehrere Referenzgruppen angegeben werden. Eine solche Referenz wird gleichwohl lediglich als eine einzelne Referenz gewertet / betrachtet.
Die Referenzprojekte haben mindestens die nachfolgenden Angaben zu umfassen:
(1) Referenzname,
(2) Name, Branche und Standort des Auftraggebers,
(3) Ansprechpartner mit Name, Telefon und E-Mailadresse,
(4) Projekt- und/oder Vertragslaufzeit,
(5) Kurzbeschreibung des Projektes (Fachliche Aufgabenstellung, Technologie, Methodik, etwaige besondere Herausforderungen/Vorgaben, Beschreibungen insbesondere bzgl. der Vergleichbarkeit zur ausgeschriebenen Leistung) - maximal 1,5 DIN-A4 Seiten Schriftgröße 10, Zeilenabstand 1,5, Schrifttyp Arial.
Allgemeine Mindestanforderung:
1. Bestätigung Einhaltung des Mindestlohngesetztes und des AEntG
2. Bestätigung Zusammenarbeit Projekt (Bereitschaft zur Akzeptanz der nachfolgenden Rahmenbedingungen):- Deutsche Sprache für Konzepte, Dokumentationen, Kommunikation (schriftlich und persönlich)
- Deutsche Sprache im Projekt
- Namentliche Nennung der Mitarbeiter insb. Projektleitung sowie in leitenden Positionen
- Austausch von Mitarbeitern der Projektleitung nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber
- Austausch von Mitarbeitern auf Auftraggeberwunsch
- Benennung eines entscheidungsbefugten Vertreters für die Projektleitung
- Ausschluss der Datenweitergabe an Stellen außerhalb der europäischen Union und Einhaltung der in den Vergabeunterlagen genannten Datenschutz- und Datensicherheitsstandards
3. Bestätigung Standards, Qualitäten und Werkzeuge:
- Gewährleistung der Einhaltung der vorgegebenen Standards und Qualitäten
- Gewährleistung zur Nutzung der vorgegebenen Datenformate (Druckdateien)
- Bereitschaft zur Überprüfung (Auditierung)
4. Bestätigung Datenschutz und Datensicherheit:
- Unterlagen kommen außerhalb des AG nur Befugten nach Freigabe durch den AG zur Kenntnis
- Mitarbeiter werden auf die Datenschutzrichtlinien des AG verpflichtet