OV 02/2021 Sanierung Fritz-Reuter-Grundschule, Dahlmannstraße 14 in Wismar 45: IT Ausstattung

Hansestadt Wismar

OV 04/2021; Los 45: IT-Ausstattun:
Lieferung von Telefon, PC, Monitor, Drucker, interaktive Tafel, Kompaktprojektor, Datenübertragungsnetz, Schulserver.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-04.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-04 Auftragsbekanntmachung
2021-02-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-02-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Kurze Beschreibung:
OV 04/2021; Los 45: IT-Ausstattun: Lieferung von Telefon, PC, Monitor, Drucker, interaktive Tafel, Kompaktprojektor, Datenübertragungsnetz, Schulserver.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hansestadt Wismar
Postanschrift: Am Markt 1
Postleitzahl: 23966
Postort: Wismar
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismar.de 🌏
E-Mail: aqueisser@wismar.de 📧
Telefon: +49 3841/2240015 📞
URL der Dokumente: https://portal.evergabemv.de/E24851816 🌏
URL der Teilnahme: https://portal.evergabemv.de/E24851816 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-04 📅
Einreichungsfrist: 2021-03-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-09 📅
Datum des Beginns: 2021-05-12 📅
Datum des Endes: 2021-07-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 027-066887
ABl. S-Ausgabe: 27

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
OV 04/2021; Los 45: IT-Ausstattun:
Lieferung von Telefon, PC, Monitor, Drucker, interaktive Tafel, Kompaktprojektor, Datenübertragungsnetz, Schulserver.
Telefon, PC, Monitor, Drucker, interaktive Tafel, Kompaktprojektor, Datenübertragungsnetz, Schulserver liefern u. teilweise montieren.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: STES-17-0009
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 23966 Wismar

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Europäische Eigenerklärung zur Eignung,
Erklärung / Vereinbarung zum Mindestlohn Kerarbeitsnormen (Erklärung nach § 9 Absatz 4 bis 6 VgG M-V: Mindestlohn und Vereinbarung gem. § 10 Abs. 1 S. 2 VgG M-V).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 08:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 08:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Hansestadt Wismar, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle
Internetadresse: www.wismar.de 🌏
Dokumente URL: https://portal.evergabemv.de/E24851816 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern Vergabekammer
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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3. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 027-066887 (2021-02-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-09)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 030-074618
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 027-066887
ABl. S-Ausgabe: 30

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Quelle: OJS 2021/S 030-074618 (2021-02-09)