Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 29 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4 500 000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 20 000 Quadratmetern
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: OV-Altenburg-21
Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 29 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4 500 000...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 29 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4 500 000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 20 000 Quadratmetern
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Gebäudereinigung📦
Ort der Leistung: Altenburger Land🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung von 14 Objekten mit rund 2 700 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 10 000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 2 Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten.
2️⃣ Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung von 15 Objekten mit rund 1 800 000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 10 000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Bieter hat in Form einer Eigenerklärung zur Eignung (siehe Excel-Tabelle „Eignung“) zu erklären, dass die Befähigung / Erlaubnis zur Berufsausübung besteht, keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe vorliegen, der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nachkommt sowie nachkommen wird sowie eine Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft und Versicherungen in entsprechender Höhe (siehe Anlage BVB – Besondere Vertragsbedingungen) bestehen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zudem werden drei vergleichbare Referenzenangaben gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zudem werden drei vergleichbare Referenzenangaben gefordert. Vergleichbar ist eine Referenz für ein Los, wenn sie in Bezug auf die Jahresreinigungsfläche mindestens 50 % der Jahresreinigungsfläche des Loses entspricht. Eine Referenzangabe ist für unterschiedliche Lose gültig. Referenzflächen der Unterhaltsreinigung müssen sich dabei auf die laufende Intervallreinigung (keine Tageskräfte, keine ergebnisorientierte Reinigung) beziehen. Weitere Details siehe Vergabeunterlagen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-02
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-15 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-02
10:05 📅
“Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 19.07.2021 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom...”
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 19.07.2021 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom 19.07.2021 bis 23.07.2021 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über Fr. Huppert (Tel.: +49 3447 594-391). Nach Ablauf des 19.07.2021 (12.00 Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 26.7.2021, 10.00 Uhr (MESZ) Loslimitierung:
Es können Angebote von einem Bieter für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Für die Lose 1 bis 2 erfolgt auf Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf ein Los. Bieter, die bei mehr als einem Los je Bereich das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf das Los mit dem höchsten Angebotspreis.
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und / oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Freistaat Thüringen
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 361573321254📞
E-Mail: vergabekammer@tlvwa.thueringen.de📧
Fax: +49 361573321059 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB). Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2021/S 126-332988 (2021-06-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 29 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4.500.000...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der vom AG ausgeschriebenen Leistung ist die Unterhalts- und Grundreinigung von 29 Objekten mit einer Jahresreinigungsfläche von ca. 4.500.000 Quadratmetern und einer Grundreinigungsfläche von ca. 20.000 Quadratmetern
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Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 2.00
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung von 14 Objekten mit rund 2.700.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 10.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.” Vergabekriterien
Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Zwei Verlängerungsoptionen von je 12 Monaten
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Unterhalts- und Grundreinigung von 15 Objekten mit rund 1.800.000 Quadratmetern Jahresreinigungsfläche und 10.000 Quadratmetern Grundreinigungsfläche.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 126-332988
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 8
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 8
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Clean up GmbH
Postort: Merseburg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Saalekreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 1.00
Höchstes Angebot: 2.00
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Los-Identifikationsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Stölting GmbH Reinigung und Service
Postort: Gelsenkirchen
Region: Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
“Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 19.07.2021 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom...”
Objektbegehung freiwillig:
Auf Anfrage ist eine Objektbegehung möglich. Einzelbegehungen können bis zum 19.07.2021 (12.00 Uhr MEZ) für den Zeittraum vom 19.07.2021 bis 23.07.2021 vereinbart werden. Die Terminvereinbarung erfolgt direkt über Fr. Huppert (Tel.: +49 3447 594-391). Nach Ablauf des 19.07.2021 (12.00 Uhr MEZ) ist eine Terminvereinbarung zur Begehung ausgeschlossen.
Bieterfragen:
Bieterfragen müssen in Textform und ausschließlich über die Vergabeplattform gestellt werden. Rechtzeitig eingegangene Bieterfragen werden bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantwortet. Die Frist, innerhalb der Bieterfragen gestellt werden dürfen, endet am 26.07.2021, 10:00:00 Uhr (MESZ) Loslimitierung:
Es können Angebote von einem Bieter für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose eingereicht werden. Für die Lose 1 bis 2 erfolgt auf Zuschlagsseite eine Loslimitierung auf ein Los. Bieter, die bei mehr als einem Los je Bereich das wirtschaftlichste Angebot abgegeben haben, erhalten den Zuschlag auf das Los mit dem höchsten Angebotspreis.
Nachforderung:
Der AG wird die fristgerecht eingegangenen Angebote auf Vollständigkeit, fachliche und rechnerische Richtigkeit prüfen, § 56 Abs. 1 VgV. Soweit sich daraus ergibt, dass Angebote unvollständig sind, behält sich der AG das Recht vor, die betroffenen Bieter nach pflichtgemäßem Ermessen aufzufordern, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer kurzen, für alle Bieter einheitlichen Frist (Nachforderungsfrist) nachzureichen (§ 56 Abs. 4 VgV).
Das Recht zur Nachforderung von Unterlagen begründet indes keine Verantwortung des AG für die Vollständigkeit der Angebote. Haftungsansprüche aus einer fahrlässig versäumten Nachforderung von Unterlagen sind ausgeschlossen. Jeder Bieter bleibt für die Vollständigkeit seines Angebots allein verantwortlich.
Liegen dem AG die geforderten Unterlagen und Informationen auch nach Ablauf der Nachforderungsfrist nicht vor, wird der Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, vgl. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Hinweispflicht bei Unklarheiten oder Widersprüchen:
Die Bieter haben sich von der Vollständigkeit der ihnen überlassenen Unterlagen zu überzeugen. Bei Unvollständigkeit der Unterlagen haben sie den AG unverzüglich elektronisch darauf hinzuweisen.
Enthalten die EU-Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und/oder die sonstigen Unterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die das Angebot beeinflussen könnten, so hat der Bieter den AG umgehend darauf hinzuweisen. Gleiches gilt im Hinblick auf eventuell bestehende Widersprüche in den Unterlagen sowie für den Fall, dass der Bieter der Auffassung ist, dass die Unterlagen gegen geltendes Recht verstoßen. Entsprechende Hinweise hat der Bewerber über die Vergabeplattform dem AG anzuzeigen.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Absatz 1 GWB geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 GWB). Übermitteln Sie den Nachprüfungsantrag so rechtzeitig innerhalb der Wartefrist des Auftraggebers nach § 134 Abs. 2 GWB, dass die Vergabekammer den Antrag auf seine offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit prüfen und noch vor Ablauf dieser Frist an den öffentlichen Auftraggeber übermitteln kann. Das gesetzliche Zuschlagsverbot wird erst mit Information des öffentlichen Auftraggebers durch die Vergabekammer über den Nachprüfungsantrag in Textform ausgelöst (§ 169 Abs. 1 GWB).
Auf die Pflicht zur Rüge wird ausdrücklich aufmerksam gemacht (§ 160 GWB). Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 206-538589 (2021-10-18)