Die Paketdienstleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sollen in einem Rahmenvertrag für 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten vergeben werden. Die Leistungen beinhalten die Abholung sowie die Zustellung von Paketsendungen von den 4 Standorten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Stuttgart, Karlsruhe, Reutlingen und Freiburg, sowie aus dem Logistik Zentrum der KV in Reutlingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Paketbeförderung
Referenznummer: KVBaWü_2021_01
Kurze Beschreibung:
“Die Paketdienstleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sollen in einem Rahmenvertrag für 2 Jahre mit einer zweimaligen...”
Kurze Beschreibung
Die Paketdienstleistungen für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg sollen in einem Rahmenvertrag für 2 Jahre mit einer zweimaligen Verlängerungsoption von jeweils 12 Monaten vergeben werden. Die Leistungen beinhalten die Abholung sowie die Zustellung von Paketsendungen von den 4 Standorten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg in Stuttgart, Karlsruhe, Reutlingen und Freiburg, sowie aus dem Logistik Zentrum der KV in Reutlingen.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Paketbeförderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Stuttgart🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-383112
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
“Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3)...”
Zur Abgabe des Angebotes sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
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Quelle: OJS 2021/S 144-383112 (2021-07-23)