Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Im Detail gelten die ergänzenden Regelungen und Informationen gemäß Anlage 1 zum Veröffentlichungstext des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb Nr. 1121/I/01 sowie der Anlagen 2 - 15 (siehe Teilnahmewettbewerbsunterlagen bzw. über die o. g. Kontaktdaten anzufordern).
Daher nachfolgend nur auszugsweise!
1. Der Bewerber kann auf die folgende, vorhandene Infrastruktur (siehe Varianten Verkabelung Anlage 05 - 14) aufsetzen und seine Lösung ohne den Austausch bzw. zusätzliche Leitungen betreiben. Mögliche Lösungsvorschläge sind dem Teilnahmeantrag des Bewerbers beizufügen.
2. Der Bewerber kann seine Lösung parallel zu vorhandener Technik des bisherigen Systems (Gestattungsvertrag Patientenentertainment) installieren.
Der Bewerber bestätigt den uneingeschränkten Weiterbetrieb des bestehenden Patientenentertainmentsystems zu seiner Lösung.
3. Der Bewerber kann Leistungen zu Demontage und Entsorgung des bisherigen Systems (Altsystem) anbieten.
4. Der Bewerber kann die betriebsfertige Installation seiner Hardware in den Patientenzimmern anbieten. Dazu gehören Abstimmungen mit Pflegepersonal, Beschaffung von Schlüsseln, Staubschutzmaßnahmen, geeignete Befestigungstechnik abhängig von der Beschaffenheit von Decken/ Wänden sowie die Herstellung der Besenreinheit nach Abschluss der Arbeiten.
5. Der Bewerber kann seine Anlagen an folgende vorhandene Systeme anbinden:
- Telekommunikationsanlagen des AG (derzeit Unify Open Scape 4000 V8.1) über
SIP-Trunk
- SAP i.s.h.med/ HL7-Schnittstelle
- bestehende SAT-Empfangs- und Kanalaufbereitungsanlagen
- bestehende Empfangsanlagen für terrestrische Radiosignale
6. Der Bewerber kann Bedside-Terminals mit entsprechenden Mindestanforderungen anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
7. Der Bewerber kann Settop-Boxen für den Anschluss von externen LCD/LED-TV für die Verwendung in Patientenzimmern in Verbindung mit den bedside-Terminals bzw. für die Verwendung in Wartebereichen (Patientenaufrufsystem) mit entsprechenden Mindestanforderungen anbieten
(Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
8. Der Bewerber garantiert die Lieferbarkeit identischer bzw. technisch gleichwertiger Hardware mind. 5 Jahre nach ihrer Anschaffung.
9. Sofern an der bedside-Hardware freihängende Anschlussleitungen verbaut sind, wird vom Bewerber eine selbstlösende Abwurfsteckvorrichtung zur Verhinderung von Strangulation oder Stolpern eingesetzt, die sich in Standard-Installationsdosen d=68mm bzw. Standard-Leerdosen in medizinischen Versorgungseinheiten installieren lassen.
10. Sofern Nachttischhalterungen für die bedside-Terminals eingesetzt werden, hat der Bewerber eine technische Lösung für die Entriegelung der Gelenke vorgesehen (Verhinderung Einsatz als Aufstehhilfe). Für die Aufnahme der Gelenkarme an Standard-Nachttischen kann der Bewerber geeignete, unverlierbare Befestigungen zur Aufnahme der Hebelkräfte anbieten.
11. Der Bewerber kann für das Patientenentertainment Endgeräte in folgenden verschiedenen Ausführungen anbieten:
11.1. Settop-Box für LCD-/LED-TV mit Anbindung wahlweise LAN oder WLAN
11.2. bedside-Terminal/ Cockpit mind. 14" Bildschirmdiagonale an Wandarm
11.3. bedside-Terminal/ Cockpit mind. 14" Bildschirmdiagonale an Nachttischhalterung
12. Der Bewerber kann für das Patientenentertainmentsystem eine webbasierende Administrationsoberfläche mit entsprechenden Mindestanforderungen anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
13. Der Bewerber kann ein Patientenaufrufsystem mit entsprechend grundlegenden Funktionen anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext)
14. Der Bewerber kann Schnittstellen für die Integration seines angebotenen Patienten-Entertainmentsystems sowie Patientenaufrufsystems in das geplante Patientenportal (nicht Gegenstand dieses Vergabeverfahrens) bereitstellen (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext).
15. Der Bewerber kann einen Wartungs- und Servicevertrag mit folgenden Inhalten anbieten (Details siehe Anlage 1 zum Veröffentlichungstext).
16. Die Wiederherstellungszeit muss bei eingeschränkter Funktionsweise, bei der wichtige Hauptfunktionen nicht lauffähig sind, innerhalb von 48 Stunden liegen.
17. Der Bewerber bestätigt die Einhaltung des Gesetzes über die elektromagnetische Verträglichkeit der eingesetzten Geräte. Alle Komponenten sind CE-geprüft und zugelassen.
18. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen.
Der Bewerber weist nach, dass er im Auftragsfall auf mindestens 3 zertifizierte Systemtechniker, des für ein mögliches späteres Angebot vorgesehenen Systems,
zurückgreifen kann.
19. Der Bewerber hat nachzuweisen, dass er zertifizierter Systempartner des für das mögliche spätere Angebot vorgesehenen Kommunikationssystems ist.
20. Dem Teilnahmeantrag ist ein Service-Konzept beizulegen.
21. Referenzen gemäß Punkt III.1.3 des Veröffentlichungstextes (siehe hierzu auch Dokument KCLW-V13)
Mindestanforderungen/Ausschlusskriterien:
Nachweis von mindestens 3, mit dem Vergabegegenstand gemäß Veröffentlichungstext vergleichbaren Referenzprojekten in Krankenhäusern in der Bundesrepublik Deutschland, die vollständig durch den jeweiligen Auftraggeber abgenommen worden und seitdem erfolgreich im Betrieb sind.
Dabei muss es sich bei mindestens drei der Referenzen um Krankenhäuser handeln, bei denen jeweils mindestens 500 Bettenplätze mit Multimediaterminals der Patientenentertainmentlösung des Bewerbers ausgestattet wurden.
Beurteilung der Referenzprojekte 1 - 3 (jeweils >= 500 ausgestattete Bettenplätze / ausgefülltes Dokument KCLW-V13 erforderlich)