Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
3.1 Der Bieter übergibt mindestens 3 geeignete Referenzaufträge des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren.
Eine Referenz gilt dann als geeignet, wenn sie bezogen auf das in den Wettbewerb gestellte Auftragsvolumen sowie auf die Leistungserbringung an unterschiedlichen, räumlich weit verteilten Standorten vergleichbar ist. Die Leistungserbringung muss dabei alle wesentlichen Aspekte des Ausschreibungsgegenstandes umfasst haben. Erwartet werden Aufträge mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten (jeweils bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsabgabe). Die Projekte müssen noch nicht abgeschlossen sein. Der Bieter hat bei noch nicht abgeschlossenen Projekten anzugeben, welche Leistungen er innerhalb des laufenden Projekts bereits erbracht hat.
Dokument nach Anhang 4 Punkt 1 abgeben.
3.2 Der Bieter übergibt eine Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Erklärung nach Anhang 4 Punkt 2 abgeben.
3.3 Der Bieter übergibt eine Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Die Mitarbeiterzahl in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags beträgt in den letzten 3 Jahren jeweils mindestens 5.
Erklärung nach Anhang 4 Punkt 3 abgeben
3.4 Der Bieter hat eine Eigenerklärung vorzulegen, in der er bestätigt, im Rahmen der Vertragserfüllung, soweit eine Kommunikation mit dem Auftraggeber sowie zu Kunden des Auftraggebers sinnvoll ist, ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die die deutsche Sprache fließend in Wort und Schrift beherrschen. Außerdem ist der Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
Erklärung nach Anhang 4 Punkt 4 abgeben.
3.5 Der Bieter setzt zur Leistungserbringung Fachspezialisten (Servicetechniker bzw. Systemtechniker) ein, die über einen entsprechenden Qualifizierungsnachweis für die angebotene Herstellertechnik verfügen.
3.6 Der Bieter übergibt einen Nachweis anhand von Herstellerbestätigungen/Zertifikaten oder eines Nachweises einer unabhängigen anerkannten Sachverständigenorganisation, mit dem bestätigt wird, dass er für den Verkauf und den Service der von ihm angebotenen PC-Technik in Deutschland zugelassen/zertifiziert ist.
Eigenerklärungen des Bieters sind nicht zugelassen.
3.7 Der Bieter gibt das Lieferkettenmanagement- und Lieferkettenüberwachungssystem an, welches ihm zur Vertragserfüllung zur Verfügung steht.
3.8 Der Bieter weist die Registrierung des Herstellers gemäß § 6 ElektroG vom 20.10.2015 (Fassung ab 15. August 2018) nach.
3.9 – soweit zutreffend.
Der Bieter hat mit dem Angebot anzugeben, für welche Teile der Leistung er unter Umständen Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Erklärung nach Formblatt Anhang 01, Punkt 5 abgeben.