1. Das Ausschreibungsverfahren wird in deutscher Sprache durchgeführt. Soweit fremdsprachige Bescheinigungen eingereicht werden, ist unaufgefordert eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Niedersachsen Ports behält sich vor, beglaubigte Übersetzungen anzufordern.
2. Die teilnehmenden Unternehmen werden - unabhängig von dem Verfahrensstadium - in dieser Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen als "Bieter" bzw. "Bietergemeinschaft" bezeichnet. Soweit keine Unterscheidung erforderlich ist, werden Bieter und Bietergemeinschaften auch unter den Begriff "Bieter" subsumiert.
3. Für die Teilnahme an dem hier gegenständlichen Verfahren wird keine Vergütung gewährt. Ebenso wenig erfolgt ein Ersatz von Auslagen.
4. Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen werden den Bietern auf dem Deutschen Vergabeportal (
www.dtvp.de) kostenfrei zum Download zur Verfügung gestellt. Alle von Niedersachsen Ports ggf. einzustellenden verfahrensrelevanten Aktualisierungen/Mitteilungen können auf der Vergabeplattform ohne Registrierung eingesehen werden. Die Bieter sind insoweit zur eigenverantwortlichen Prüfung des entsprechenden Projektraumes verpflichtet.
In den Vergabeunterlagen nicht als Vertragsbestandteile aufgeführte Unterlagen, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters, werden nicht Vertragsbestandteil. Hiervon ausgenommen sind die in dem Zuschlagschreiben ggf. genannten Verhandlungsprotokolle.
5. Enthalten die im Laufe dieses Verfahrens zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bieters gegen geltendes Recht, so hat der Bieter Niedersachsen Ports unverzüglich über die Kommunikationsfunktion des Projektraums auf dem Deutschen Vergabeportal hinzuweisen. Das Senden von Nachrichten über die Kommunikationsfunktion der Plattform durch den jeweiligen Bieter erfordert dessen Registrierung ("Teilnahme"). Sollte dies aus in der Plattform selbst begründeten technischen Gründen wider Erwarten nicht möglich sein, sind Rückfragen per E-Mail an Niedersachsen Ports (
brake.vergabe@nports.de) zu richten. Bei solchen Mitteilungen/Rückfragen per E-Mail trägt der jeweilige Bieter das Übermittlungsrisiko. Niedersachsen Ports empfiehlt, eine Eingangsbestätigung anzufordern.
Es wird den Bietern empfohlen, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform als Verfahrensbeteiligte registrieren zu lassen. Hierbei sind eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine (elektronische) Kontaktadresse anzugeben. Nur registrierte Bieter erhalten von der Vergabeplattform E-Mail-Benachrichtigungen über neue Nachrichten oder Aktualisierungen im Verfahren.
6. Sofern Rückfragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden diese allen anderen zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Bietern anonymisiert und zusammen mit der Antwort von Niedersachsen Ports zur Verfügung gestellt. Die Bieter geben mit Einreichung ihrer jeweiligen Frage die Erlaubnis, diese - soweit mit Blick auf die erforderliche Anonymisierung möglich - in dem übersandten Wortlaut an die übrigen Bieter weiterleiten zu dürfen.
7. Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen und alle Informationen, die die Bieter im Rahmen des Vergabeverfahrens erhalten, sind vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte - mit Ausnahme der von den Bietern eingeschalteten Berater - ist nicht gestattet. Der Bieter hat die von ihm eingeschalteten Berater ebenfalls zur Beachtung des Vertraulichkeitsgebots zu verpflichten. Die Bieter haben zu garantieren, dass sie ihre Bewerbungen oder Angebote nicht mit Wettbewerbern erörtern oder in anderer Weise gegen das Vertraulichkeitsgebot verstoßen. Verstöße können als wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweise gewertet werden und zum Ausschluss aus dem weiteren Verfahren führen. Niedersachen Ports weist darauf hin, dass die Vergabeunterlagen eine Vertragsstrafenregelung für den Fall enthält, dass aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen wurde, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
8. Die Bieter haben die Teile ihres jeweiligen Teilnahmeantrages/Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann das zuständige Gericht gegebenenfalls von einer Zustimmung zur Einsichtnahme in die Angebotsunterlagen ausgehen.
9. Die Bieter erklären sich durch Teilnahme an diesem Verfahren damit einverstanden, dass die von ihnen im Zuge des Vergabeverfahrens übermittelten Unterlagen und Daten (inkl. etwaiger personenbezogener Daten) von Niedersachsen Ports zum Zwecke der Durchführung des Vergabeverfahrens und im Anschluss an dieses zum Zwecke der Auftragsausführung bzw. Erfüllung der Niedersachsen Ports obliegenden Dokumentationspflichten gespeichert werden. Die Bieter haben zu garantieren, dass nur solche Daten an Niedersachsen Ports übersandt werden, zu deren Übermittlung sie datenschutzrechtlich berechtigt sind.
10. Niedersachsen Ports wird nicht eingereichte oder fehlerhaft ausgefüllte Unterlagen zum Teilnahmeantrag/Angebot nach- bzw. gegebenenfalls auch weitere Auskünfte/Nachweise anfordern.
11. Ablauf des Verfahrens
a) Teilnahmewettbewerb
Niedersachsen Ports führt zunächst einen Teilnahmewettbewerb durch, in Zuge dessen die Eignung der interessierten Bieter geprüft werden wird.
Niedersachsen Ports behält sich vor, die Anzahl der zu Verhandlungen einzuladenden geeigneten Bieter auf mind. drei, max. fünf zu begrenzen.
b) Verhandlungen und Aufforderung zum Angebot
Die geeigneten (ggf. in ihrer Anzahl begrenzten) Bieter werden von Niedersachsen Ports zu Verhandlungen eingeladen.
Im Rahmen der Verhandlungen werden den Bietern weitere Unterlagen (z.B. konkrete Leistungsbeschreibung und Vertragsunterlagen) zur Verfügung gestellt.
Nach Abschluss der Verhandlungen wird Niedersachsen Ports die Bieter unter Übersendung der finalen Vertragsunterlagen und Mitteilung der Wertungskriterien zur Abgabe eines Angebotes auffordern.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9FRET4