Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Aufruf zur Abgabe eines Teilnahmeantrages.
Sie können sich gemäß dieser Bekanntmachung für den Teilnahmewettbewerb über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG bewerben.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO nur noch die Übermittlung von Teilnahmeanträgen/Angeboten über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Der Teilnahmeantrag (bestehend aus den geforderten Anlagen 1 bis 7) wird vom Bewerber selbst zusammengestellt.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen 1 bis 7) sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1) und III.1.2) und III.1.3) geforderten Erklärungen/Nachweise (Anlagen 1 bis 7) werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise (PDF-Dokumente) sind entsprechend zu beschriften (z. B. Anlage_1.pdf, Anlage_2.pdf, usw.).
Formulare sind nicht erforderlich und werden nicht zur Verfügung gestellt.
Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs erfolgt der Versand der Ausschreibungsunterlagen grundsätzlich nur an die zugelassenen Unternehmen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Die Submission (Angebotsöffnung) ist nicht öffentlich.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.