Pflastersteine

Universitätsstadt Tübingen – Zentrale Vergabestelle

Lieferung von Betonsteinen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-12 Auftragsbekanntmachung
2021-07-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Pflastersteine
Referenznummer: 023-2021-005
Kurze Beschreibung: Lieferung von Betonsteinen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Pflastersteine 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Pflastersteine 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Tübingen, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsstadt Tübingen – Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Brunnenstraße 3
Postleitzahl: 72074
Postort: Tübingen
Kontakt
Internetadresse: https://www.tuebingen.de/ 🌏
E-Mail: zvs@tuebingen.de 📧
Telefon: +49 70712042646 📞
Fax: +49 707120442646 📠
URL der Dokumente: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYY5/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYY5 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-12 📅
Einreichungsfrist: 2021-05-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-16 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 074-186214
ABl. S-Ausgabe: 74
Zusätzliche Informationen
— keine.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Bezeichnung des Loses: Universitätsstadt Tübingen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von Betonsteinen, Pflastersteinen und Platten ca. 12 500 m
Bezeichnung des Loses: Deutsche Bahn AG
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Universitätsstadt Tübingen
72072 Tübingen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-07-13 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-05-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Zusätzliche Informationen: — keine.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabeportal-bw.de/Satellite/notice/CXS0Y42YYY5/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Beide Lose werden zusammen gewertet und einheitlich beauftragt.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYY5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 074-186214 (2021-04-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 567 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 128-339276
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 074-186214
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YY6C

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestaltung & Optik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umwelt- und Nachhaltigkeitsaspekte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-01 📅
Name: braun-steine GmbH
Postanschrift: Hauptstraße 5-7
Postort: Amstetten
Postleitzahl: 73340
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 73313003-0 📞
E-Mail: info@braun-steine.de 📧
Land: Alb-Donau-Kreis 🏙️
Internetadresse: http://www.braun-steine.de 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 567 900 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 128-339276 (2021-07-01)