Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben. Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.05.2022 und beträgt maximal 4 Jahre. Der AG kann die zu schließenden Verträge nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) spätestens drei Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.04.2026, verlängern. Optionale Leistungen: Der AG benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich hierbei um optionale Leistungen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-12-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-11-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-11-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2020 0000 0269
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.05.2022 und beträgt maximal 4 Jahre. Der AG kann die zu schließenden Verträge nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) spätestens drei Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.04.2026, verlängern.
Optionale Leistungen:
Der AG benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich hierbei um optionale Leistungen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht.
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.05.2022 und beträgt maximal 4 Jahre. Der AG kann die zu schließenden Verträge nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) spätestens drei Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.04.2026, verlängern.
Optionale Leistungen:
Der AG benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich hierbei um optionale Leistungen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-11-22 📅
Einreichungsfrist: 2021-12-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-11-26 📅
Datum des Beginns: 2022-05-01 📅
Datum des Endes: 2025-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 230-605034
ABl. S-Ausgabe: 230
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Bundesamt für Justiz beabsichtigt, die Leistungen der Pflege und Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens in einem nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.05.2022 und beträgt maximal 4 Jahre. Der AG kann die zu schließenden Verträge nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) spätestens drei Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.04.2026, verlängern.
Die Vertragslaufzeit des neu zu vergebenen Auftrags beginnt am 01.05.2022 und beträgt maximal 4 Jahre. Der AG kann die zu schließenden Verträge nach drei Jahren durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer (AN) spätestens drei Monate vor Vertragsende um weitere 12 Monate, bis einschließlich 30.04.2026, verlängern.
Optionale Leistungen:
Der AG benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich hierbei um optionale Leistungen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht.
Der AG benötigt zusätzlich Weiterentwicklungsleistungen der Verfahrenssoftware sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb der Verfahrenssoftware. Diese Leistungen sind dem AG anzubieten. Es handelt sich hierbei um optionale Leistungen. Ein Anspruch auf Leistungserbringung und Abnahme besteht nicht.
Bestandteile dieser Ausschreibung sind die Pflege der Verfahrenssoftware des ZStV-Verfahrens, die Weiterentwicklung der Verfahrenssoftware (optional) sowie Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verfahrensbetrieb des ZStV-Verfahrens (optional).
Einzelheiten können Nr. 1.3 und Nr. 1.4 der Teilnahmebedingungen entnommen werden.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern: siehe Nr. 5 Teilnahmebedingungen
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2022-01-24 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Rügen der Bewerber, in welchen diese einen Verstoß gegen die Vorschriften im Vergabeverfahren vortragen, sind ausnahmslos schriftlich an folgende Adresse zu richten:
Bundesamt für Justiz
IT-Vergabestelle
Sachgebiet V 11
Hausanschrift: Adenauerallee 99-103 53113 Bonn, Deutschland
Postanschrift: 53094 Bonn, Deutschland
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, wird mit Eingang des entsprechenden Antwortschreibens der Vergabestelle eine Frist von 15 Kalendertagen in Gang gesetzt (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB), innerhalb derer der Bewerber einen etwaigen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einreichen kann.
Quelle: OJS 2021/S 230-605034 (2021-11-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-04-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 696 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-24 📅
Name: USU GmbH
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 696 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2022/S 070-186687 (2022-04-05)