Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Pflegemaßnahmen Sportrasenflächen auf Sportplatzanlagen
Mü2016
Produkte/Dienstleistungen: Pflegearbeiten für Sportplätze📦
Kurze Beschreibung:
“Sportplatzpflege und Regenerationsarbeiten für die Jahre 2022 und 2023 mit Option auf Vertragsverlängerung für die Jahre 2024 und 2025”
1️⃣
Ort der Leistung: Ostalbkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schwäbisch Gmünd einschließlich der zugehörigen Teilorte
Beschreibung der Beschaffung:
“Sportplatzpflege und Regenerationsarbeiten für die Jahre 2022 und 2023 mit Option auf Vertragsverlängerung für die Jahre 2024 und 2025” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-10-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“siehe Beschreibung im Leistungsverzeichnis für Grundlaufzeit und Verläng.-option”
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-30
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-30
09:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Schwäbisch Gmünd
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): keine Teilnahme von Bietern
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Absatz 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund derBekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postort: Karlsruhe
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 162-426948 (2021-08-18)