Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch seine oder ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die geforderten vergleichbaren Leistungen, Referenz 1 und 2, sind in allen Definitionen jeweils vollständig und komplett im Zeitraum vom 1.1.2015 bis 31.12.2020 nachzuweisen.
A1) Referenz 1: Planung der technischen Ausrüstung für Starkstromanlagen
Definition 1
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten, eines Unterkunftsgebäudes (für z. B. Polizei, militärische Liegenschaft) mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder eines Wohnheims mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder gleichartig mit Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Detaillierter Beleuchtungsberechnung
Oder
Definition 2
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und Detaillierter Beleuchtungsberechnung
Oder
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig.
A2) Referenz 2: Planung der technischen Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Definition 1
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten, eines Unterkunftsgebäudes (für z. B. Polizei, militärische Liegenschaft) mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder eines Wohnheims mit mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten oder gleichartig mit Strukturierter Datenverkabelung und
Einem elektronischen Schließsystem mit Chipkarte oder Transponder und
Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen
Oder
Definition 2
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit Strukturierter Datenverkabelung und
Einem elektronischen Schließsystem mit Chipkarte oder Transponder und
Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen
Oder
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Planung für die technische Ausrüstung mit Fernmelde- und informationstechnischen Anlagen für die Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft, eines Unterkunftsgebäudes, eines Wohnheims, einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit Strukturierter Datenverkabelung und
Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen.
b) Angaben zur Personalstruktur
B1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV;
B2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistungen Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Starkstrom und Informationstechnische Anlagen tatsächlich erbringen werden, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (der Projektleiterin oder des Projektleiters) in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter oder stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Elektrotechnik oder technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV;
B5) Angaben zu einer Fachkraft für Brandmeldeanlagen gemäß § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV mit Angabe der Qualifikation und der Zertifizierung.
c) Sonstiges Bewertungskriterium
C1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.