Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch seine oder ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die geforderten vergleichbaren Leistungen, Referenzen 1 und 2, sind in allen Definitionen jeweils vollständig/komplett im Zeitraum vom 1.1.2010 bis 31.5.2021 nachzuweisen.
A1) Referenz 1 für eine Planung der technischen Ausrüstung für Starkstromanlagen
Definition 1
Eine Planung für die technische Ausrüstung für Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft oder eines Unterkunftsgebäudes (für z. B. Polizei, militärische Liegenschaft) oder eines Wohnheims oder gleichartige Einrichtung mit:
— mind. 70 Übernachtungsmöglichkeiten,
— Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und
— detaillierte Beleuchtungsberechnung.
Oder
Definition 2
Eine Planung für die technische Ausrüstung für Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft oder eines Unterkunftsgebäudes oder eines Wohnheims oder einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer Jugendherberge oder gleichartig mit:
— Sicherheitsbeleuchtungsanlagen und
— detaillierte Beleuchtungsberechnung.
Oder
Definition 3, Mindestdefinition
Eine Planung für die technische Ausrüstung für Starkstromanlagen mit den Leistungen Vorplanung und Entwurfsplanung für den Neubau einer Gästeunterkunft oder eines Unterkunftsgebäudes oder eines Wohnheims oder einer Gemeinschaftsunterkunft oder einer Jugendherberge oder gleichartig.
A2) Referenz 2 für eine Planung der technischen Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
Definition 1
Eine Planung für die technische Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft oder eines Unterkunftsgebäudes (für z. B. Polizei, militärische Liegenschaft) oder eines Wohnheims oder einer Jugendherberge oder gleichartig mit
— mindestens 70 Übernachtungsmöglichkeiten,
— strukturierte Datenverkabelung und
— elektronisches Schließsystem mit Chipkarte oder Transponder und
— Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen.
Oder
Definition 2
Eine Planung für die technische Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit den Leistungen Vorplanung, Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung für den Neubau einer Gästeunterkunft oder eines Unterkunftsgebäudes oder eines Wohnheims oder einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit
— strukturierte Datenverkabelung und
— elektronisches Schließsystem mit Chipkarte oder Transponder und
— Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen.
Oder
Definition 3
Eine Planung für die technische Ausrüstung für Fernmelde- und informationstechnische Anlagen mit den Leistungen Vorplanung und Entwurfsplanung für den Neubau einer Gästeunterkunft oder eines Unterkunftsgebäudes oder eines Wohnheims oder einer Gemeinschaftsunterkunft oder Jugendherberge oder gleichartig mit
— strukturierte Datenverkabelung und
— Anlagen zur Brandfrüherkennung in Unterkunftsräumen und den dazugehörigen Flucht und Rettungswegen.
b) Angaben zur Personalstruktur
B1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
B2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistungen Planungen der Technischen Gebäudeausrüstung für Starkstrom und Informationstechnische Anlagen tatsächlich erbringen werden, gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV,
B3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (der Projektleiterin oder des Projektleiters) in der Fachrichtung Elektrotechnik oder Technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV,
B4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter oder stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Elektrotechnik oder technische Ausrüstung oder vergleichbare Fachrichtung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 2 VgV,
B5) Angaben zu einer Fachkraft für Brandmeldeanlagen gemäß § 46 Abs. 3 Nrn. 2 und 6 VgV mit Angabe der Qualifikation und der Zertifizierung.
c) Sonstiges Bewertungskriterium
C1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.