Pionier-Kaserne Gera, Zum Hain 1 in 07554 Gera, Neubau eines Unterkunftsgebäudes (erste Baumaßnahme) und Neubau von 3 weiteren Unterkunftsgebäuden (zweite Baumaßnahme)
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von 4 gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden. Zu diesem Zweck werden die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die Nachhaltigkeitszertifizierung in diesem Verfahren ausgeschrieben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-12.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
Referenznummer: 0926-20-V-EV-51
Kurze Beschreibung:
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von 4 gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Zu diesem Zweck werden die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die Nachhaltigkeitszertifizierung in diesem Verfahren ausgeschrieben.
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von 4 gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Zu diesem Zweck werden die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die Nachhaltigkeitszertifizierung in diesem Verfahren ausgeschrieben.
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bewerber.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber über den in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf anderem Wege als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den in der Bekanntmachung, Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Über die dann eingegangenen und gewerteten Erstangebote wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem evtl. digital übertragenen Vorstellungsgespräch elektronisch eingeladen. Im Anschluss an die Vorstellung und nach Auswertung der finalen Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. Nach Ablauf der Wartefrist von 10 Kalendertagen erfolgt der Zuschlag an den vorgesehenen Auftragnehmer.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bewerber.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber über den in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf anderem Wege als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den in der Bekanntmachung, Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Über die dann eingegangenen und gewerteten Erstangebote wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem evtl. digital übertragenen Vorstellungsgespräch elektronisch eingeladen. Im Anschluss an die Vorstellung und nach Auswertung der finalen Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. Nach Ablauf der Wartefrist von 10 Kalendertagen erfolgt der Zuschlag an den vorgesehenen Auftragnehmer.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von 4 gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von 4 gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Zu diesem Zweck werden die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die Nachhaltigkeitszertifizierung in diesem Verfahren ausgeschrieben.
Die Beschaffung umfasst die Dienstleistungen für die Objektplanung mit den Planungsleistungen Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungen entsprechend Teil 3 § 33 ff der HOAI, Leistungsphasen 2-4) mit Erarbeitung der Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) Teil V sowie der Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) für jeweils 2 separate Baumaßnahmen.
Die Beschaffung umfasst die Dienstleistungen für die Objektplanung mit den Planungsleistungen Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungen entsprechend Teil 3 § 33 ff der HOAI, Leistungsphasen 2-4) mit Erarbeitung der Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) Teil V sowie der Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) für jeweils 2 separate Baumaßnahmen.
Im Anschluss ist gegebenenfalls die weitere stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsstufen (optionales Leistungsbild: Planungsleistungen gemäß den Leistungsphasen 5 bis 9 der HOAI mit den Besonderen Leistungen) für beide Maßnahmen vorgesehen.
Bei der ersten Baumaßnahme ist die Errichtung eines Unterkunftsgebäudes (UGeb) mit 70 Wohneinheiten inklusive der Besonderen Leistungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen zu planen. Der Neubau der Unterkunftsgebäude ist nach dem Unterkunftsstandard 2014 (Einzelnasszelle je Unterkunftsstube) zu planen. Bei Planung und Bau des ersten Gebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden. Die festgelegten Nachhaltigkeitsziele und Qualitätsstandards sind zu beachten und zu dokumentieren. Es ist ein BNB-Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % (Silber) zu erreichen. Der entsprechende Nachweis ist über die einzelnen Steckbriefe zu führen. Die weitere Bearbeitung erfolgt demnach unter Beachtung der Zielvereinbarungsstabelle, des Leitfadens für Nachhaltiges Bauen und Nutzung des BNB Bw-UGebN.
Bei der ersten Baumaßnahme ist die Errichtung eines Unterkunftsgebäudes (UGeb) mit 70 Wohneinheiten inklusive der Besonderen Leistungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen zu planen. Der Neubau der Unterkunftsgebäude ist nach dem Unterkunftsstandard 2014 (Einzelnasszelle je Unterkunftsstube) zu planen. Bei Planung und Bau des ersten Gebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden. Die festgelegten Nachhaltigkeitsziele und Qualitätsstandards sind zu beachten und zu dokumentieren. Es ist ein BNB-Gesamterfüllungsgrad von mindestens 65 % (Silber) zu erreichen. Der entsprechende Nachweis ist über die einzelnen Steckbriefe zu führen. Die weitere Bearbeitung erfolgt demnach unter Beachtung der Zielvereinbarungsstabelle, des Leitfadens für Nachhaltiges Bauen und Nutzung des BNB Bw-UGebN.
Auf Grundlage der Planung des vorgenannten Unterkunftsgebäudes sind bei der zweiten Baumaßnahme 3 weitere baugleiche Unterkunftsgebäude als Wiederholungsbauten zu planen. Alle 4 Unterkunftsgebäude sollen als ein Ensemble gestaltet werden. Wenngleich für die 3 nachfolgenden Gebäude keine Forderungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr besteht, ergibt sich aus der zu übertragenden Planung des ersten Unterkunftsgebäudes ein gleicher Standard für alle 4 baugleichen Unterkunftsgebäude. Dies wird erreicht durch die Anwendung des Nachhaltigen Bauens dem Grunde nach bzw. der sinngemäßen Anwendung einzelner Steckbriefe des BNB Bw-UGebN.
Auf Grundlage der Planung des vorgenannten Unterkunftsgebäudes sind bei der zweiten Baumaßnahme 3 weitere baugleiche Unterkunftsgebäude als Wiederholungsbauten zu planen. Alle 4 Unterkunftsgebäude sollen als ein Ensemble gestaltet werden. Wenngleich für die 3 nachfolgenden Gebäude keine Forderungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr besteht, ergibt sich aus der zu übertragenden Planung des ersten Unterkunftsgebäudes ein gleicher Standard für alle 4 baugleichen Unterkunftsgebäude. Dies wird erreicht durch die Anwendung des Nachhaltigen Bauens dem Grunde nach bzw. der sinngemäßen Anwendung einzelner Steckbriefe des BNB Bw-UGebN.
Ansprüche an den Gebäudeentwurf:
In der Pionierkaserne Gera sind in den nächsten Jahren mehrere Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Mio. EUR geplant. Die Neubauten sollen auch die Neuausrichtung der Bundeswehr wiederspiegeln. Daher ist es erforderlich, jede Einzelbaumaßnahme mit hoher architektonischer Qualität unter Beachtung des städtebaulichen Kontextes durchzuführen. Das gestalterische Erscheinungsbild dieser Neubauten soll sich harmonisch zusammenfügen und einen signifikanten Wiedererkennungswert aufweisen.
In der Pionierkaserne Gera sind in den nächsten Jahren mehrere Baumaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von rund 50 Mio. EUR geplant. Die Neubauten sollen auch die Neuausrichtung der Bundeswehr wiederspiegeln. Daher ist es erforderlich, jede Einzelbaumaßnahme mit hoher architektonischer Qualität unter Beachtung des städtebaulichen Kontextes durchzuführen. Das gestalterische Erscheinungsbild dieser Neubauten soll sich harmonisch zusammenfügen und einen signifikanten Wiedererkennungswert aufweisen.
Beide Baumaßnahmen sollen als „Wirkprojekt“ beschleunigt geplant werden. Dafür ist für die Planung und Ausführung der Unterkunftsgebäude die Möglichkeit einer Ausführung in Modulbauweise zu prüfen.
Es wurde ein Kostenrahmen von 21 118 000 EUR brutto (Kostengruppen (KGr) 200 bis 700) für die 4 Unterkunftsgebäude und die Baufeldfreimachung (Abbruch Gebäude 004 und MOA) eingeschätzt.
Dauer: 72 Monate
Beschreibung der Optionen:
Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 2, 3 und 4 gemäß HOAI 2021) für beide Baumaßnahme zu übertragen sowie die Besonderen Leistungen für die Leistungsstufe 1, ES-Bau und EW-Bau für die Nachhaltigkeitszertifizierung (BNB) der ersten Baumaßnahme zu übertragen.
Es ist vorgesehen, zunächst die Leistungsstufe 1 mit der Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (entsprechend den Leistungsphasen (LPH) 2, 3 und 4 gemäß HOAI 2021) für beide Baumaßnahme zu übertragen sowie die Besonderen Leistungen für die Leistungsstufe 1, ES-Bau und EW-Bau für die Nachhaltigkeitszertifizierung (BNB) der ersten Baumaßnahme zu übertragen.
Die Übertragung weiterer Leistungsstufen für beide Baumaßnahmen ab der Leistungsstufe 2 (Ausführungsplanung, LPH 5 HOAI), weiter die Leistungsstufe 3 (Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe, LPH 6 und 7 HOAI) sowie die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung und Dokumentation, LPH 8 HOAI), die Besonderen Leistungen in der Leistungsstufe 4 (Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RBBau) sowie die Leistungsstufe 5 (Objektbetreuung, LPH 9 HOAI) mit den Besonderen Leistungen in der Leistungsstufe 5 (1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen, 2. Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der Baufachlichen Richtlinie Gebäudebestand (BFR GBestand) und 3. Zusammenstellung alphanumerischer Bestandsdaten ebenfalls unter Beachtung der BFR GBestand) ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt. Weiterhin ist die Übertragung der Besonderen Leistungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung (BNB) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Steckbriefes 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt beabsichtigt.
Die Übertragung weiterer Leistungsstufen für beide Baumaßnahmen ab der Leistungsstufe 2 (Ausführungsplanung, LPH 5 HOAI), weiter die Leistungsstufe 3 (Vorbereiten der Vergabe und Mitwirken bei der Vergabe, LPH 6 und 7 HOAI) sowie die Leistungsstufe 4 (Objektüberwachung und Dokumentation, LPH 8 HOAI), die Besonderen Leistungen in der Leistungsstufe 4 (Übertragung der Planungs- und Kostendaten in die digitalen Erhebungsformulare gemäß Abschnitt K 6 RBBau) sowie die Leistungsstufe 5 (Objektbetreuung, LPH 9 HOAI) mit den Besonderen Leistungen in der Leistungsstufe 5 (1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen, 2. Erstellung von Bestandsplänen unter Beachtung der Baufachlichen Richtlinie Gebäudebestand (BFR GBestand) und 3. Zusammenstellung alphanumerischer Bestandsdaten ebenfalls unter Beachtung der BFR GBestand) ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen beabsichtigt. Weiterhin ist die Übertragung der Besonderen Leistungen für die Nachhaltigkeitszertifizierung (BNB) im Zusammenhang mit der Umsetzung des Steckbriefes 1.1.6 Risiken für die lokale Umwelt beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Pionierkaserne Gera-Hain, Zum Hain 1, 07554 Gera, Thüringen, Deutschland, außerstädtische Lage
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) eine Erklärung nach § 123 und § 124 GWB über das Vorliegen oder Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen,
b) bei Vorliegen von Ausschlussgründen ausreichende Nachweise und Erklärungen, die die Selbstreinigung nach § 125 GWB belegen,
c) die Erklärung zur Herkunft der Beschäftigten (Staatenliste gemäß SÜG),
d) eine Erklärung zur beabsichtigten Weitervergabe von Auftragsanteilen nach § 46 Abs. 3 Nr.10 VgV,
e) Zulassung von Bewerber- und Bietergemeinschaften unter folgenden Bedingungen:
Mit den Bewerbungsunterlagen ist eine von allen Mitgliedern der Bewerber- und Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) nach §§ 705 ff BGB,
— die Nennung eines für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der ARGE gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
— dass im Falle der Beauftragung die ARGE bis zur Abwicklung des Auftrages aufrechterhalten bleibt,
— gesamtschuldnerisch haftend, mit bevollmächtigtem Vertreter, auch über die Bewerber- und Bietergemeinschaft hinaus.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 800 000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a) Nachweis einer aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 800 000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen.
Hinweis: Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Hinweis: Der Bewerber kann die Kontaktstelle über das Vorliegen eines aktuellen Nachweises für die Berufshaftpflichtversicherung im Bereich des Thüringer Landesamtes für Bau und Verkehr informieren, indem er im Bewerbungsbogen die Maßnahme, die Auftragsnummer und wenn möglich die den Vertrag begleitende Organisationseinheit des TLBV benennt (Möglichkeit nach § 50 Abs. 3 VgV). Die Abdeckung der geforderten Mindestdeckungssummen durch die angegebene Berufshaftpflichtversicherung muss über alle vorliegenden Aufträge gewährleistet sein. Dazu hat sich der Bewerber zu erklären.
Oder
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von 1 250 000 EUR.
Mindeststandards:
a) Nachweis der aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 800 000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen oder gemäß Hinweis unter III.1.2) a) zu erklären.
a) Nachweis der aktuellen Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) eines in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherers mit den Deckungssummen von 1 500 000 EUR für Personenschäden und 800 000 EUR für sonstige Schäden. Dieser Nachweis ist als Anlage der Bewerbung beizufügen oder gemäß Hinweis unter III.1.2) a) zu erklären.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
Alternativ: Vorlage einer verbindlichen und unbedingten Erklärung des Versicherers zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbung, worin sich der Versicherer bereit erklärt, bei Auftragserteilung die Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abzuschließen.
b) Angaben zum Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV mit einem geforderten Mindestjahresumsatz von 1 250 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch seine oder ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
Der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft hat zum Nachweis seiner oder ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) die nachfolgenden Anforderungen durch seine oder ihre unternehmensbezogenen Angaben und ggf. Nachweise zu erbringen.
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die geforderten vergleichbaren Leistungen, Referenz 1 in allen Definitionen, sind jeweils vollständig und komplett im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2020 nachzuweisen.
A1) Referenz 1 Objektplanung
Definition 1
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau von mehreren (mindestens 3) Gebäuden als zusammenhängendes gestaltetes Ensemble mit mindestens 1 100 m
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau von mehreren (mindestens 3) Gebäuden als zusammenhängendes gestaltetes Ensemble mit mindestens 1 100 m
Oder
Definition 2
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau eines Gebäudes mit mindestens 900 m
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Vor-, Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 2 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau eines Gebäudes mit mindestens 900 m
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau eines Gebäudes mit mindestens 700 m
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau eines Gebäudes mit mindestens 700 m
b) Angaben zur Personalstruktur
B1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Beschäftigten und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
B2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung Objektplanung Gebäude tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
B3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (der Projektleiterin oder des Projektleiters) in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
B4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter oder stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
B4) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen stellvertretenden Führungskraft (stellv. Projektleiter oder stellv. Projektleiterin) in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 u. 6 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und 2 VgV;
B5) Angaben zu Namen und Qualifikation einer zertifizierten Fachkraft für Nachhaltiges Bauen (BNB) oder vergleichbarer Zertifizierungsqualität gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Angaben zu Erfahrungen und Referenzen der Fachkraft in Bezug auf das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen oder vergleichbarer Zertifizierungen bei der Planung und Realisierung von Neubaumaßnahmen;
B5) Angaben zu Namen und Qualifikation einer zertifizierten Fachkraft für Nachhaltiges Bauen (BNB) oder vergleichbarer Zertifizierungsqualität gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Angaben zu Erfahrungen und Referenzen der Fachkraft in Bezug auf das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen oder vergleichbarer Zertifizierungen bei der Planung und Realisierung von Neubaumaßnahmen;
B6) Angaben zu Erfahrungen und Referenzen in Bezug auf die Planung und Realisierung von Neubaumaßnahmen als Modulgebäude mit hohem Vorfertigungsgrad.
c) Sonstiges Bewertungskriterium.
C1) Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität.
Mindeststandards:
a) Angaben zu erbrachten vergleichbaren Leistungen:
Die Leistungserbringung muss nicht die Bauherrenleistungen beinhalten.
Die geforderten vergleichbaren Leistungen, Referenz 1 in allen Definitionen, sind jeweils vollständig und komplett im Zeitraum vom 1.1.2013 bis 31.12.2020 nachzuweisen.
A1) Referenz 1 Objektplanung
Definition 3 Mindestdefinition
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau eines Gebäudes mit mindestens 700 m
Eine Objektplanung Gebäude für die Leistungen Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe und Objektüberwachung Bauüberwachung und Dokumentation (entsprechend den Leistungsphasen 5 bis 8 HOAI 2013 Teil 3) für den Neubau eines Gebäudes mit mindestens 700 m
b) Angaben zur Personalstruktur;
B1) Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl der Fachkräfte und der Führungskräfte in den letzten 3 Jahren gem. § 46 Abs. 3 Nr.8 VgV;
B2) Angaben zu den Fachkräften der Fachrichtung, welche die Dienstleistung (Objektplanung) tatsächlich erbringen werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV;
B3) Angabe der Jahre an Berufserfahrung der vorgesehenen Führungskraft (Projektleiterin oder Projektleiter) in der Fachrichtung Objektplanung Gebäude gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 und 6 VgV.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Berufsstand Architekt oder bauvorlageberechtigter Ingenieur oder gleichwertige Qualifizierung entsprechend § 75 Abs. 1 oder 2 VgV.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Unteraufträge bzw. beabsichtigte Weitergabe von Auftragsanteilen für die unter II.2.4) und II.2.11) genannten Leistungen sind zugelassen.
b) Aufgrund der vorgesehen Planung und Ausführung in einem militärisch sensiblen Bereich der Landesverteidigung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der Bewerbung schriftlich zu erklären, dass sie im Auftragsfalle keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den nachfolgend benannten Ländern (Staatenliste nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz) mit besonderen Sicherheitsrisiken mit der Planung oder Überwachung der Ausführung beschäftigt und auch keinen Einblick in die Planungsunterlagen gewährt:
b) Aufgrund der vorgesehen Planung und Ausführung in einem militärisch sensiblen Bereich der Landesverteidigung hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der Bewerbung schriftlich zu erklären, dass sie im Auftragsfalle keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den nachfolgend benannten Ländern (Staatenliste nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz) mit besonderen Sicherheitsrisiken mit der Planung oder Überwachung der Ausführung beschäftigt und auch keinen Einblick in die Planungsunterlagen gewährt:
— ab 1.7.1997 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Hongkong,
— ab 20.12.1999 einschl. Sonderverwaltungsregion (SVR) Macau.
6. Georgien,
7. Irak (Republik Irak),
8. Iran (Islamische Republik Iran),
9. Kasachstan (Republik Kasachstan),
10. Kirgisien (Kirgisische Republik),
11. Korea (Demokratische Volksrepublik Korea),
12. Kuba (Republik Kuba),
13. Laos (Demokratische Volksrepublik Laos),
14. Libanon (Libanesische Republik),
15. Libyen,
16. Moldau (Republik Moldau),
17. Pakistan (Islamische Republik Pakistan),
18. Russische Föderation,
19. Sudan (Republik Sudan),
20 Syrien (Arabische Republik Syrien),
21. Tadschikistan (Republik Tadschikistan),
22. Turkmenistan,
23. Ukraine,
24. Usbekistan (Republik Usbekistan),
25. Vietnam (Sozialistische Republik Vietnam),
26. Weißrussland (Republik Weißrussland).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
— Befähigung zur Berufsausübung nach III.1.1),
— wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nach III.1.2),
— technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach III.1.3),
— zusätzliche Angaben nach VI.3).
Die Bewerbungen werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Bewerbungen werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Die Bewertung der vorgenannten Punkte erfolgt nach einem Kriterienkatalog „Bewertungsmatrix“, der an dem Bewerbungsbogen angefügt ist.
Wird die Höchstzahl der Wettbewerbsteilnehmer durch geeignete Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren gemäß § 75 Abs. 6 VgV angewendet, um darüber die Zahl der Bewerber auf 5 zu reduzieren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-05-31 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2 Monate Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.1 Projektorganisation und Projektstruktur
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.2 Projektteam
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.3 Herangehensweise bezogen auf den Auftragsgegenstand
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Qualitätskriterium (Bezeichnung): 1.4 Beantwortung von Fragen aus der Jury
Preis (Gewichtung): 25
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bewerber.
a) Mehrfachbeteiligung einzelner Mitglieder von Bewerbergemeinschaften an mehreren Bewerbergemeinschaften bzw. Mehrfachbeteiligungen einzelner Planer sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften bzw. aller betroffenen Bewerber.
b) Die geforderten unternehmensbezogenen Bedingungen und Kriterien gem. III.1.1) bis III.1.3) sind in einem Bewerbungsformular (Bewerbungsbogen) beschrieben und zusammengefasst, der als Teilnahmeunterlage veröffentlicht ist.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber über den in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf anderem Wege als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
c) Die Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsbogen und evtl. erforderliche Anlagen) sind vom Bewerber über den in Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten elektronischen Zugang abzurufen. Die Bereitstellung in Papierform, per Fax oder E-Mail erfolgt nicht. Es ist nur die elektronische Abgabe der Bewerbungsunterlagen über den unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang zugelassen. Werden die Bewerbungsunterlagen auf anderem Wege als dem unter Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang eingereicht, erfolgt der Ausschluss des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft vom Vergabeverfahren.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
d) Der Bewerbungsbogen (und die ggf. geforderten Anlagen) ist vollständig ausgefüllt und mit mindestens einer Unterzeichnung in Textform, aus der der Name des Unterzeichnenden und das bewerbende Büro hervorgehen, zu versehen. Die Unterzeichnung in Textform hat unter der im Bewerbungsbogen vorgesehenen Stelle auf Seite 9 zu erfolgen. Wird der Bewerbungsbogen nicht oder nicht an der vorgesehenen Stelle auf Seite 9 des Bewerbungsbogens unterzeichnet, wird der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft vom Verfahren ausgeschlossen. Änderungen des Bewerbers an den Teilnahme- und Vergabeunterlagen, die nicht für das Vergabeverfahren vorgegeben sind, sind gemäß § 53 Abs. 7 VgV unzulässig und führen zum Ausschluss des Bewerbers.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
e) Der Bewerbungsbogen ist komplett im Ganzen, vollständig ausgefüllt und mit den geforderten und den ggf. erläuternden Anlagen elektronisch zurückzusenden. Fehlende geforderte unternehmensbezogene Angaben, Erklärungen und Nachweise können durch Nachforderung ergänzt werden.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den in der Bekanntmachung, Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Bewerber, in deren Bewerbungen unternehmensbezogene Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise) fehlen oder unvollständig sind, werden von der Kontaktstelle elektronisch über den in der Bekanntmachung, Abschnitt I.3) „Kommunikation“ benannten Zugang aufgefordert, die fehlenden oder unvollständigen Unterlagen innerhalb von sechs Kalendertagen auf elektronischem Wege nachzuliefern. Sollten die von der Kontaktstelle nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der genannten Frist elektronisch eingereicht sein, werden die betreffenden Bewerbungen vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
f) Eine selbständige Ergänzung der elektronisch eingegangenen Teilnahmeanträge (Bewerbungsunterlage) mit evtl. vorhandenen unternehmensbezogenen Unterlagen durch die Vergabestelle ohne Hinweis des Bewerbers zum evtl. Vorhandensein von Nachweisen des Bewerbers im Bereich der Vergabestelle kann nicht erfolgen.
g) Eine selbständige Korrektur von Angaben des Bewerbers im elektronisch eingegangenen Teilnahmeantrag (Bewerbungsunterlage) durch die Vergabestelle kann nicht erfolgen.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
h) Alle geforderten Angaben, Nachweise, Urkunden, Referenzen, Erklärungen, Unterlagen sind in deutscher Sprache bzw. in deutschsprachiger beglaubigter Übersetzung einzureichen. Angaben, Nachweise, Erklärungen und Unterlagen, die dieser Forderung nicht entsprechen, werden im Verfahren nicht gewertet.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Über die dann eingegangenen und gewerteten Erstangebote wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem evtl. digital übertragenen Vorstellungsgespräch elektronisch eingeladen. Im Anschluss an die Vorstellung und nach Auswertung der finalen Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. Nach Ablauf der Wartefrist von 10 Kalendertagen erfolgt der Zuschlag an den vorgesehenen Auftragnehmer.
i) Nach Auswertung der Bewerbungen werden die nicht ausgewählten Bewerber mittels elektronischer Information über die Nichtaufnahme in den Kreis der Teilnehmer informiert (Absage an abgelehnte Bewerber). Nach Ablauf einer Wartefrist von 10 Kalendertagen werden die ausgewählten Bewerber (Teilnehmer) elektronisch zur Teilnahme am Verfahren (Zusage und Aufforderung zur Angebotsabgabe) aufgefordert. Über die dann eingegangenen und gewerteten Erstangebote wird weiter verhandelt. Nach Abgabe der finalen wertbaren, nicht mehr verhandelbaren Angebote werden die verbliebenen Teilnehmer (Bieter) zu einem evtl. digital übertragenen Vorstellungsgespräch elektronisch eingeladen. Im Anschluss an die Vorstellung und nach Auswertung der finalen Angebote werden die Teilnehmer über ihren erreichten Stand (Wichtung und Wertung anhand der Zuschlagskriterien) und den vorgesehenen Auftragnehmer (wirtschaftlichster Bieter) gemäß § 134 GWB unterrichtet. Nach Ablauf der Wartefrist von 10 Kalendertagen erfolgt der Zuschlag an den vorgesehenen Auftragnehmer.
j) Alle Bezeichnungen im Text der Bekanntmachung umfassen gleichermaßen die weibliche, diverse und männliche Form der Geschlechtsbezeichnung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch die ausschreibende Stelle kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung der ausschreibenden Stelle einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer stellen (§ 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch die ausschreibende Stelle kann der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung der ausschreibenden Stelle einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer stellen (§ 160 GWB).
Der Antrag ist zu richten an die Vergabekammer des Bundes, Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Freistaat Thüringen, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 21, Grundsatz, Recht, Vergabe, Hochbau/Liegenschaften
Postanschrift: Europaplatz 3
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99091
E-Mail: hochbau.vergabe@tlbv.thueringen.de📧
Fax: +49 361-574156570 📠
Quelle: OJS 2021/S 074-187947 (2021-04-12)
Ergänzende Angaben (2021-04-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für thermische Bauphysik📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von vier gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Zu diesem Zweck werden die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die Nachhaltigkeitszertifizierung in diesem Verfahren ausgeschrieben.
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von vier gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Zu diesem Zweck werden die Dienstleistungen für die Objektplanung Gebäude und für die Nachhaltigkeitszertifizierung in diesem Verfahren ausgeschrieben.
Gesamtwert des Auftrags: 1147299.82 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Thüringen, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV), Abteilung 2 Hochbau und Liegenschaften
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von vier gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Für die bedarfsgerechte Unterbringung der unterkunftspflichtigen Soldatinnen und Soldaten sind in der Pionierkaserne Gera die infrastrukturellen Voraussetzungen zu schaffen. Der Bedarf an mindestens 278 Unterkünften soll durch den Neubau von vier gleichartigen Unterkunftsgebäuden mit jeweils 70 Wohneinheiten gedeckt werden. Die Unterbringung erfolgt als Belegung in Einzelzimmern mit jeweils dazugehörigem Sanitärraum. Bei Planung und Bau des ersten Unterkunftsgebäudes ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr (BNB Bw-UGebN) als Pilotprojekt für Thüringen anzuwenden.
Die Beschaffung umfasst die Dienstleistungen für die Objektplanung mit den Planungsleistungen Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungen entsprechend Teil 3 § 33 ff der HOAI, Leistungsphasen 2-4) mit Erarbeitung der Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) Teil V sowie der Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) für jeweils zwei separate Baumaßnahmen.
Die Beschaffung umfasst die Dienstleistungen für die Objektplanung mit den Planungsleistungen Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungen entsprechend Teil 3 § 33 ff der HOAI, Leistungsphasen 2-4) mit Erarbeitung der Entscheidungsunterlage Bau (ES-Bau) Teil V sowie der Entwurfsunterlage-Bau (EW-Bau) für jeweils zwei separate Baumaßnahmen.
Auf Grundlage der Planung des vorgenannten Unterkunftsgebäudes sind bei der zweiten Baumaßnahme drei weitere baugleiche Unterkunftsgebäude als Wiederholungsbauten zu planen. Alle vier Unterkunftsgebäude sollen als ein Ensemble gestaltet werden. Wenngleich für die drei nachfolgenden Gebäude keine Forderungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr besteht, ergibt sich aus der zu übertragenden Planung des ersten Unterkunftsgebäudes ein gleicher Standard für alle vier baugleichen Unterkunftsgebäude. Dies wird erreicht durch die Anwendung des Nachhaltigen Bauens dem Grunde nach bzw. der sinngemäßen Anwendung einzelner Steckbriefe des BNB Bw-UGebN.
Auf Grundlage der Planung des vorgenannten Unterkunftsgebäudes sind bei der zweiten Baumaßnahme drei weitere baugleiche Unterkunftsgebäude als Wiederholungsbauten zu planen. Alle vier Unterkunftsgebäude sollen als ein Ensemble gestaltet werden. Wenngleich für die drei nachfolgenden Gebäude keine Forderungen für das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Unterkunftsgebäude der Bundeswehr besteht, ergibt sich aus der zu übertragenden Planung des ersten Unterkunftsgebäudes ein gleicher Standard für alle vier baugleichen Unterkunftsgebäude. Dies wird erreicht durch die Anwendung des Nachhaltigen Bauens dem Grunde nach bzw. der sinngemäßen Anwendung einzelner Steckbriefe des BNB Bw-UGebN.
Es wurde ein Kostenrahmen von 21.118.000 EUR brutto (Kostengruppen (KGr) 200 bis 700) für die vier Unterkunftsgebäude und die Baufeldfreimachung (Abbruch Gebäude 004 und MOA) eingeschätzt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-01-03 📅
Name: Hartmann + Helm Planungsgesellschaft mbH
Postanschrift: Schillerstraße 9a
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪 Weimar, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1147299.82 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch die ausschreibende Stelle kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung der ausschreibenden Stelle einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer stellen (§ 160 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Für den Fall der Nichtabhilfe einer Rüge durch die ausschreibende Stelle kann der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft innerhalb von 15 (fünfzehn) Kalendertagen nach Eingang der entsprechenden Mitteilung der ausschreibenden Stelle einen Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer stellen (§ 160 GWB).
Der Antrag ist zu richten an die
Vergabekammer des Bundes
Bundeskartellamt
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Freistaat Thüringen, Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 21, Grundsatz, Recht, Vergabe, Hochbau / Liegenschaften
Quelle: OJS 2022/S 011-024793 (2022-01-12)