Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine (beispielsweise Pinassen, V-Boote).
Beizubringender Nachweis:
Auflistung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren fachgerecht und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Instandsetzung bzw. der Integration von technischen Änderungen auf Marineschiffen mit Angabe der durchgeführten Arbeiten und der entsprechenden Einheit, der groben Angabe des Rechnungswertes (Größenordnung des Volumens), der Leistungszeit sowie
der öffentlichen Auftraggeber. Bescheinigung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeber, dass die benannten Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.
Infrastruktur:
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während
der Werftliegezeit:
• 1 EA Stromanschluss mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
• 1 EA unabhängiger Feuerlöschanschluss für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 9 bar.
Alternativ: Bereitstellen von Mittelschaum-Feuerlöschgerät, das den örtlichen Löschwasserverhältnissen angepasst ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten sowie Verfügbarkeit der erforderlichen Dock-/Slipanlage mit Angaben zur Ausstattung mit Auto- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an der Dock-/Slip-anlage und Kaianlage vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Feuerlöscheinrichtungen, der Lagerflächen und der Besprechungs- und Büroräume für Personal des MArs.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breitevon Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Windverhältnissen.
b) Bestätigung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsortes auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Pier, die es erlaubt, die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass eine entsprechende Pier verfügbar ist sowie Angabe der Pierlänge.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 1100 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 1100 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
6. Eignungskriterium:
Das Dock/Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zu (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit) bzw. es steht ein Hallenliegeplatz zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Dock eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit) bzw. ein Hallenliegeplatz zur Verfügung steht.
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens zwei Meter.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass die Durchführung einer Standprobe an der Pier möglich ist und dass die Wassertiefe an der Pier mindestens zwei Meter beträgt.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock-/Slipanlage und Pier, um jederzeit die gesamte Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei die erforderlichen Lasten (2 to.) transportiert werden können.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock-/Slipanlage und Pier verfügbar sind, so dass jederzeit die gesamte Schiffssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei die erforderlichen Lasten transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass Werftpersonal mit dem Umgang der verfügbaren Brandbekämpfungsmittel vertraut ist und unmittelbar nach Erkennen eines Brandes mit der Brandbekämpfung begonnen werden kann.
Projektmanagement, Qualifikationen:
10. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis:
Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur mit Angabe der Zuständigkeiten.
11. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens qualifiziertes deutschsprachiges Personal steht als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung.
Beizubringende Nachweise:
a) Bestätigung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar (bspw. staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) oder Meister (m/w/d) einer technischen Fachrichtung vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsmeister/-techniker dem zentralen Ansprechpartner zur Verfügung steht.
12. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Qualitätsmanagement:
13. Eignungskriterium:
Das für Schweißarbeiten eingesetzte Personal verfügt über die notwendige Qualifikation gemäß DIN 18800-7, ISO 1090 oder einer vergleichbaren Norm.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Qualifikationen verfügt sowie Vorlage eines entsprechenden Qualifikationsnachweises.
14. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Verarbeitung von Schiffbauhölzern, Kunststoffen und GFK-Werkstoffen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Erfahrungen verfügt.
15. Eignungskriterium:
Eigenes Personal oder Personal von Unterauftragnehmern ist in der Lage, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO12944, oder vergleichbar, durchzuführen.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung, dass das eingesetzte Personal über entsprechende Qualifikationen verfügt.
Gesundheit-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz:
16. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
Beizubringender Nachweis:
Eigenerklärung
17. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Beizubringende Nachweise:
a) Angaben zur Umsetzung der betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
b) Eigenerklärung, dass die betriebsinternen Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft abdecken.