Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Nachfolgende Eignungskriterien sind zu erfüllen und nachzuweisen:
A) Erfahrung
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine (beispielsweise Minenjagdboote, Hohlstablenkboote, Tender).
B) Infrastruktur
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür müssen mindestens folgende Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit vorhanden sein:
- 1 EA Stromanschlüsse mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, je 250 A mit eigenen Zählern nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
- 2 EA unabhängige Feuerlöschanschlüsse für C-Rohre mit einem Druck von mindestens 9 bar (auch mit Druckerhöhungspumpe);
- alternativ 2 EA Mittelschaumfeuerlöschgeräte, die den gegebenen Feuerlöschanschlüssen angepasst sind.
- 1 EA isolierter, den Druckverhältnissen an Bord angepasster Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat inkl. Begleitheizung im Winter.
- Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser.
- Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar.
- Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer mindestens 60 m langen Pier mit Pollern, um die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
5. Eignungskriterium:
Bestehen der Möglichkeit zum Absetzen und Ausrichten eines Bootes mit den Maßen Länge 54,4 m, Breite 9,2 m, Höhe 24,41 m zzgl. 0,2 m Abstand zwischen Unterkante Kiel und Unterkante Propellerflügel, und einem Gewicht von mind. 550t in einer Halle oder einrüst- und einzeltbarem Dock.
6. Eignungskriterium:
Das Dock lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zu (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens vier Meter.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 25 t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
10. Eignungskriterium:
Bestätigung über das Vorhandensein der technischen Voraussetzung zum Ziehen der Wellen sowie einer freien Fläche von mindestens 10 m Länge hinter dem Heckspiegel zum Aufstellen einer entsprechend 10 m langen Vorrichtung zum Ein- und Ausbau der Propellerwellen (11,95 m Länge).
C) Projektmanagement, Qualifikationen
11. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
12. Eignungskriterium:
Das an Bord eingesetztes Personal wird von einem Vorarbeiter geführt, der sich in der deutschen Sprache sicher verständigen kann.
13. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens steht ein/e Projektleiter/in mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar sowie ein/e geeignete/r Vertreter/in zur Verfügung, der die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
14. Eignungskriterium:
Das Unternehmen wendet die anerkannten Regeln der Technik an, welche sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der "Bauvorschriften und Richtlinien des DNV" (http//rules.dnv.com) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
D) Militärische Sicherheit:
15. Eignungskriterium:
Die Position des zuständigen Sicherheitsbeauftragten für Geheimschutzangelegenheiten ist besetzt.
16. Eignungskriterium:
Bieter verfügt über ausreichend Personal mit abgeschlossener oder beantragter Sicherheitsüberprüfung "Ü2-Sab" (Sabotageschutz), so dass bei Auftragsdurchführung das gesamte an Bord eingesetzte Personal über eine "Ü2-Sab" verfügt (Hinweis: Eine beantragte SÜ muss bis zum Beginn der Auftragsdurchführung abgeschlossen sein).
E) Qualitätsmanagement:
17. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer von der Auftragsdurchführung/Projektleitung unabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
18. Eignungskriterium:
Berücksichtigung nachstehender Besonderheiten zur Bearbeitung amagnetischen Stahls 1.3964.9:
- Verfügbarkeit von Schweißern mit bestätigter Klassifizierung nach DIN EN ISO 9606- 01 für amagnetischen Stahl 1.3964.9
- Für die Durchführung von Schweißarbeiten in diesem Arbeitspaket ist eine Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303
"Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 erforderlich. Die Qualifikation der Schweißaufsicht muss nach DIN 2303 den Forderungen der Bauteilklasse BK1 genügen
- "Verfahrensrichtlinie-, Verarbeitungsverfahren NM-Stahl 1.3964.9" der ARGE SM 343 (343/1-10/0750-16.01) und deren Einhaltung bei der Abarbeitung der beauftragten Inst.-Leistungen (kann beim InstB angefordert werden)
- "Schweißfolgeplan NM Stahl 1.3964.9" der ARGE SM 343 (SM 343/1-10/1050-01.00) und deren Einhaltung bei der Abarbeitung der beauftragten Inst.-Leistungen (kann beim InstB angefordert werden)
- "Endgültige Spezifikation ES 1110 "Tabelle der metallischen Werkstoffe" vom 31.03.85 der ARGE SM 343 und deren Einhaltung bei der Abarbeitung der beauftragten Inst.- Leistungen (kann beim InstB angefordert werden)
19. Eignungskriterium:
Es steht durchgehend ein/e Qualitätsmanagementbeauftragte/r zur Verfügung, der direkt der Unternehmensführung untersteht.
20. Eignungskriterium:
Fähigkeit, die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungs- anforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten.
21. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
F) Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz
22. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
23. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.