Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Eignungskriterium: Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine (beispielsweise Hafenschlepper, Seeschlepper etc.)
Beizubringender Nachweis:
Auflistung der wesentlichen in den letzten fünf Jahren fachgerecht und ordnungsgemäß erbrachten Leistungen auf dem Gebiet der Instandhaltung bzw. der Integration von technischen Änderungen auf Marineschiffen mit Angabe der durchgeführten Arbeiten und der entsprechenden Einheit, der groben Angabe des Rechnungswertes (Größenordnung des Volumens), der Leistungszeit sowie der öffentlichen Auftraggeber.
Bescheinigung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeber, dass die benannten Leistungen fachgerecht und ordnungsgemäß erbracht wurden.
2. Eignungskriterium: Vorhandensein der für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
Hierfür Vorhandensein mindestens folgender Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit:
• 1 Stromanschluss mit Drehstrom 440 V, 60 Hz, je 400 A mit eigenen Zählern nach den Vorgaben VDE 0100 und DGUV 3.
• 2 voneinander unabhängige Feuerlöschanschlüsse mit 7 -9 bar Wasserdruck oder 2 Schaumfeuerlöschgeräte.
• Frischwasseranschluss für das Seekühlwassersystem während der Dockung.
• Frischwasseranschluss für das Bordsystem und Liefern von Frischwasser mit Keimfreiheitszertifikat.
• Abwasseranschlüsse für Grau- und Schwarzwasser.
• Getrocknete Steuer- und Arbeitsluft mit 6-8 bar.
• Beheizen und Belüften des gesamten Schiffes oder von Teilbereichen, abhängig von den konkreten Arbeiten und den entsprechenden Vorgaben der Regeln der Technik bzw. des Arbeitsschutzes.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der Infrastruktur der Werft mit Angaben zu den Abmessungen und Tragfähigkeiten sowie Verfügbarkeit des erforderlichen Docks, der Ausstattung mit Dock- und Kaikränen und deren Tragfähigkeiten, der Länge der Kaianlagen, der an den Docks und Kaianlagen vorhandenen Anschlüsse für Strom, Wasser, Luft, Beheizung und Belüftung, Feuerlöscheinrichtungen und Abwasser, des Maschinenparks, der Lagerflächen
und der Büro-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume für Personal des MArs und des Bordkommandos.
b) Eigenerklärung, dass mindestens die o.g. Versorgungs- und Entsorgungsmöglichkeiten während der Werftliegezeit zur Verfügung stehen.
3. Eignungskriterium: Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
Beizubringende Nachweise:
a) Darstellung der navigatorischen Gegebenheiten der Werft mit Angaben zur Tiefe und Breite von Fahrwasser, Hafenbecken und Pier, ggf. Tidenhub sowie zu beachtenden Strömungs- und Wind-verhältnissen.
b) Bestätigung, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen ausgeschlossen ist.
4. Eignungskriterium: Vorhandensein einer mindestens 40 m langen Pier, um die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
Beizubringender Nachweis: Darstellung der Länge der Instandhaltungspier am Instandhaltungsort samt maßstäblicher Skizze des Liegeplatzes mit Pollern
5. Eignungskriterium: Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 4,5 m) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 4,5 m) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 400 mm beträgt
6. Eignungskriterium: Das Dock bzw. die Slipanlage lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass das Dock bzw. die Slipanlage eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zulässt (keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
7. Eignungskriterium: Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens 5 Meter
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass die Durchführung einer Standprobe an der Pier möglich ist und dass die Wassertiefe an der Pier mindestens 5 Meter beträgt.
8. Eignungskriterium: Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier, um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 15 t transportiert werden können.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass Krankapazitäten an Dock bzw. Slip und Pier verfügbar sind, so dass jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffs-/Bootssilhouette mit einem Kran erreicht werden kann und hierbei Lasten bis 15 t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium: Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
Beizubringender Nachweis: Bescheinigung - nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist - der zuständigen Feuerwehr im Original oder in Kopie, dass diese innerhalb von 8 Minuten nach Alarmierung mit den Brandbekämpfungsmaßnahmen vor Ort beginnen kann.
10. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Instandhaltungsvorhabens sicherstellt.
Beizubringender Nachweis: Angaben zur Aufbau- und Ablauforganisation der mit der Durchführung des Auftrages zu betrauenden Abteilung. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung des Auftrags durch die Abteilung sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
11. Eignungskriterium: Für die Durchführung des Instandhaltungsvorhabens qualifiziertes deutschsprachiges Personal steht als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung.
Beizubringende Nachweise:
a) Bestätigung, dass ein zentraler Ansprechpartner vor Ort als Projektleiter (m/w/d) mit Qualifikation als Hochschul- oder Fachhochschulingenieur (m/w/d) oder vergleichbar (bspw. staatlich geprüfter Techniker (m/w/d) oder Meister (m/w/d) einer technischen Fachrichtung vorhanden ist und die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht.
b) Eigenerklärung, dass neben dem Projektleiter mindestens ein Betriebsingenieur mit vergleichbarer Qualifikation wie für den zentralen Ansprechpartner gefordert zur Verfügung steht.
12. Eignungskriterium: Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
Beizubringender Nachweis:Eigenerklärung, dass das Unternehmen den anerkannten Regeln der Technik genügt, die sich u.a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
13. Eignungskriterium: Der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer ist in der Lage Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer in der Lage ist, Oberflächenvorbereitungs- und Beschichtungsarbeiten nach DIN EN ISO 12944 oder vergleichbar durchzuführen.
14. Eignungskriterium:Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
Beizubringender Nachweis: Angaben zur Aufbau und Ablauforganisation der fertigungsunabhängigen Qualitäts- sicherungsorganisation. Grundlegende Abläufe bei der Durchführung der QS durch die QS- Organisation sind darzustellen (Darstellung der vorhandenen bzw. geplanten Organisationsstruktur).
15. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
Beizubringender Nachweis: Nachweis (Kopie) der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar. Ist kein gültiges Zertifikat vorhanden, so ist eine Eigenerklärung zur Erneuerung des Zertifikats einzureichen.
16. Eignungskriterium: Zurverfügungstellung eines Qualitätsmanagementbeauftragten (Beauftragter der obersten Leitung).
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass ein solcher Qualitätsmanagementbeauftragter zur Verfügung steht.
17. Eignungskriterium: Die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten.
Beizubringender Nachweis: Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer sich verpflichtet, die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und
Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung zu erfüllen und einzuhalten.
18. Eignungskriterium: Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 "Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell- und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte" in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
Beizubringender Nachweis: Zur Erfüllung des Teilnahmekriteriums ist die Herstellerqualifikation vorzulegen.