Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eignungskriterien
Erfahrungen:
1. Eignungskriterium:
Erfahrung in der Durchführung von Instandsetzungsvorhaben vergleichbarer Größe und Komplexität (Zwischen- oder Depotinstandsetzungen, Planmäßige Instandsetzungen, Sicherheitsinspektionen) auf vergleichbaren Schiffen oder Booten der Deutschen oder einer anderen Marine (beispielsweise Seeschlepper, Hafenschlepper)
2. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens notwendigen Infrastruktur in der Werft.
3. Eignungskriterium:
Vorhandensein der navigatorischen, geografischen und klimatischen Gegebenheiten am Instandsetzungsort, die es erlauben, die Einheit jederzeit zu verlegen und es ausschließen, dass ein Aufsetzen (Grundberührung) der Einheit am Pierliegeplatz des Instandsetzungsorts auch bei ungünstigen Tide- und Wetterverhältnissen möglich ist.
4. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer mindestens 100 m langen Pier, um die Einheit sicher ohne Überstehen zu vertäuen.
5. Eignungskriterium:
Sicherstellung, dass der rechnerische Mindestabstand zwischen der tiefsten Stelle des Schiffs (zu berücksichtigender Tiefgang der Einheit: 4100 mm) und der Oberkante Pallung beim Eindocken mindestens 500 mm beträgt.
6. Eignungskriterium:
Das Dock lässt eine selbsttragende, vollständige Einhausung der Einheit zu. (Keine Berührung der Einhausung mit der Einheit).
7. Eignungskriterium:
Die Durchführung einer Standprobe an der Pier ist möglich und die Wassertiefe an der Pier beträgt mindestens 5,5 Meter.
8. Eignungskriterium:
Verfügbarkeit von Krankapazitäten an Dock und Pier um jederzeit die gesamte (eingezeltete) Schiffssilhouette mit einem Kran erreichen zu können und hierbei Lasten bis 15 t transportiert werden können.
9. Eignungskriterium:
Vorhandensein der für die Durchführung des Vorhabens erforderlichen Brandbekämpfungsmittel.
10. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Aufbau- und Ablauforganisation, die die ordnungsgemäße Abarbeitung des Vorhabens sicherstellt.
11. Eignungskriterium:
Für die Durchführung des Vorhabens qualifiziertes deutschsprachiges Personal steht als zentrale Ansprechpartner zur Verfügung.
12. Eignungskriterium:
Das Unternehmen genügt den anerkannten Regeln der Technik, die sich u. a. in den aktuellen Anforderungen der Bauvorschriften und Richtlinien der DNV (
http://www.dnv.de/) und den Bauvorschriften der Bundeswehr (BV-Hefte, VG-Normen) widerspiegeln.
13. Eignungskriterium:
Die Position des zuständigen Sicherheitsbeauftragten für Geheimschutzangelegenheiten ist besetzt.
Beizubringender Nachweis:
Bestätigung, dass die Position des zuständigen Sicherheitsbeauftragten für Geheimschutzangelegenheiten besetzt ist.
14. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer fertigungsunabhängigen Qualitätssicherungsorganisation bei der Auftragsdurchführung.
15. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar.
16. Eignungskriterium:
Zurverfügungstellung eines Qualitätsmanagementbeauftragten (Beauftragter der obersten Leitung).
17. Eignungskriterium:
Die Bestimmungen der AQAP 2110:2016 (NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Entwicklung, Konstruktion und Produktion, Ausgabe D) zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Beschaffenheit der Leistung werden erfüllt und eingehalten.
18. Eignungskriterium:
Vorhandensein einer Herstellerqualifikation des Auftragnehmers oder Unterauftragnehmers nach DIN 2303 „Schweißen und verwandte Prozesse Qualitätsanforderungen an Herstell-und Instandsetzungsbetriebe für wehrtechnische Produkte“ in der Klasse Q2 und Qualifikation der Schweißaufsicht nach DIN 2303 der Bauteilklasse BK1.
19. Eignungskriterium:
Für die Einhaltung der Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutzstandards steht eine verantwortliche Person zur Verfügung.
20. Eignungskriterium:
Standards zum Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz sind implementiert und decken mindestens die Vorgaben der jeweiligen Berufsgenossenschaft ab.
Hinweis: Details insbesondere zu den jeweils beizubringenden Nachweisen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Aufstellung zu den Eignungskriterien zu entnehmen.