Text
Das Formblatt 133/333b-L/F Eigenerklärung zur Eignung ist den Vergabeunterlagen vorausgefüllt beigefügt (Achtung neu: Anlage B2_Tw_Eigenerklärung_Stand210819) und steht außerdem blanko per Link unter III.1.1 dieser Bekanntmachung zur Verfügung.
(a) Nachweis des Nicht Vorliegens von Ausschlussgründen
Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB
-Erklärung gemäß Formblatt Eigenerklärung Eignung Ziffer 1,4,5.1, 5.2
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(b) Eignungskriterien und deren Wichtung
b1) Erklärung nach § 45 Abs.1 Nr. 3 VgV,
ohne Wichtung
Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird oder dass im Auftragsfall vor Zuschlagserteilung eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Auch ist der Nachweis für die Maximierung der Ersatzleistung zu bringen.
Erklärung gem. Formblatt 133/333b-L/F in Ziffer 6
Als Mindeststandard werden die Deckungssummen festgelegt
-mindestens 1.500.000 € für Personenschäden und
-mindestens 1.500.000 € für sonstige Schäden
Sowie die Erklärung, dass der Nachweis erbracht wird, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt.
Der Nachweis ist zu dem von der Vergabestelle geforderten Zeitpunkt vorzulegen.
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b2) Erklärung nach § 45 Abs.1 Nr. 1 VgV,
Umsatz in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Dienstleistungen Wichtungspunkte 40Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F Ziffer 7.2
Vergleichbare Tätigkeiten sind dem Aufgabenumfang entsprechende Ingenieurleistung im Hochwasserschutz und Deichbau
Folgende Bepunktung ist für den Umsatz vorgesehen:
0 Punkte < 150.000,00 EUR/a
1 Punkt > 150.000,00 EUR/a
2 Punkte > 250.000,00 EUR/a
3 Punkte > 350.000,00 EUR/a
4 Punkte > 450.000,00 EUR/a
5 Punkte > 550.000,00 EUR/a
Die Umsätze werden jahresweise für sich bepunktet. Der Mittelwert mit 2 Nachkommastellen aus diesen jahresweise zugewiesenen Punkten wird anschließend gewichtet.
Als Mindeststandard wird gefordert, dass der berechnete Mittelwert (ohne Wichtung) mindestens mit einem Punkt ermittelt wurde.
b3) Erklärung nach § 46 Abs.3 Nr. 1 VgV,
Referenzen vergleichbarer Dienstleistungen
Wichtungspunkte 60
Erklärung gemäß Formblatt 133/333b-L/F Ziffer 9 (Hinsichtlich der Belegführung siehe nachfolgend unter f)
Vergleichbare Dienstleistungen sind dem Aufgabenumfang entsprechende Ingenieurleistung im Hochwasserschutz und Deichbau
Folgende Bepunktung sind vorgesehen :
0 Punkte: Weniger als 3 Referenzen für Planunsgleistungen vergleichbarer Dienstleistungen und / oder keine dieser Referenzen hat einen Auftragswert > 0,1 Mio EUR
1 Punkt: mindestens 3 Referenzen für Planunsgleistungen vergleichbarer Dienstleistungen. Mindestens 1 Referenz hat einen Auftragswert > 0,1 Mio EUR.
2 Punkte mindestens 3 Referenzen für Planungsleistungen vergleichbarer Dienstleistungen. Mindestens 1 Referenzen hat einen Auftragswert > 0,25 Mio EUR.
3 Punkte mindestens 3 Referenzen für Planungsleistungen vergleichbarer Dienstleistungen. Mindestens 2 Referenzen haben einen Auftragswert > 0,25 Mio EUR. Mindestens eine Referenz wurde für den öffentlichen Auftraggeber erfüllt.
4 Punkte mindestens 4 Referenzen für Planunsgleistungen vergleichbarer Dienstleistungen. Mindestens 2 Referenzen haben einen Auftragswert > 0,5 Mio EUR. Mindestens zwei Referenzen wurde für den öffentlichen Auftraggeber erfüllt.
5 Punkte mindestens 5 Referenzen für Planungsleistungen vergleichbarer Dienstleistungen. Mindestens 2 Referenzen haben einen Auftragswert > 0,5 Mio EUR. Mindestens drei Referenzen wurden für öffentliche Auftraggeber erfüllt.
Die ermittelte Punktzahl wird anschließend gewichtet.
Als Mindeststandard wird gefordert, dass die Bewertung dieses Kriteriums (ohne Wichtung) zumindest mit einem Punkt abschließt.
(c) Die Rundungen der jeweiligen Bewertungspunkte erfolgt mit 2 Nachkommastellen. Es gelten folgende Rundungsregeln: Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 1, 2, 3 oder 4 wird abgerundet. Ist die Ziffer an der ersten wegfallenden Dezimalstelle eine 5, 6, 7, 8 oder 9 wird aufgerundet.
(d) Werden die Mindeststandards nicht erreicht, ist die Eignung nicht nachgewiesen und der Bewerber ist auszuschließen.
(e)
Die Auswahl unter den nicht ausgeschlossenen Bewerbern erfolgt anhand der Endergebnisse zu den Eignungskriterien und unter Berücksichtigung der jeweiligen Gewichtung der Kriterien mit zwei Nachkommastellen. Die Summe der Wichtungspunkte beträgt insgesamt 100, so dass maximal 500 Punkte zu erreichen sind.
Bei objektiver Gleichheit in der Gesamtbewertung erfolgt die Auswahl nach VgV § 75 Abs. 6 durch Losverfahren.
(f) Geänderte Belegführung gegenüber Angaben unter Ziffer 9 der Eigenerklärung Eignung
Die Textpassage die Angaben zur Belegführung der Eignung entsprechend Ziffer 9 der Eigenerklärung betreffend „Dies weise ich gemäß der in der Bekanntmachung geforderten Mindestanzahl ……. ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, reicht eine einfache Erklärung des Bewerbers/Bieters aus.“ wird durch folgenden Text ersetzt und ist so zu berücksichtigen:
Der Nachweis der Erfahrung erfolgt durch Eigenerklärung in Form einer Liste , in der aufzuführen sind:
-Art der Leistung
-Auftragswert
-Leistungszeitpunkt oder -zeitraum
-Bezeichnung des Auftraggebers.
Beachtlich ist, dass die Angaben der Liste so detailliert sein müssen, dass daraus die bekanntgegebenen Angaben zur Eingruppierung der Wertungspunkte entnommen werden können.
Die Bezeichnung des Auftraggebers möge bitte um die Nennung von Kontaktdaten eines konkreten Ansprechpartners beim Auftraggeber ergänzt werden.
Beachtlich ist, dass eine Textänderung in der entsprechenden Anlage leider aktuell nicht möglich ist.