Planung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW. elektrotechnische Haltestellenausrüstung für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg

Rhein-Neckar-Verkehr GmbH

Planung der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung) elektrotechnische Haltestellenausrüstung auf Basis der HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung § 53 Lph 2 bis 9,
für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-30 Auftragsbekanntmachung
2021-08-25 Ergänzende Angaben
2021-09-16 Ergänzende Angaben
2022-02-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-04-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Referenznummer: 241-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Planung der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung) elektrotechnische Haltestellenausrüstung auf Basis der HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung § 53 Lph 2 bis 9, für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Kontakt
Internetadresse: http://www.rnv-online.de 🌏
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +49 6214651754 📞
Fax: +49 6214653214 📠
URL der Dokumente: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=n7W61NFzBEc%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-30 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-04 📅
Datum des Beginns: 2021-10-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 149-398245
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Bieter und/oder deren bevollmächtige Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung) elektrotechnische Haltestellenausrüstung auf Basis der HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung § 53 Lph 2 bis 9,
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für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg
Die Dossenheimer Landstraße (B3) ist die Hauptverkehrsstraße, die Heidelberg mit den nördlich
angrenzenden Kommunen verbindet. Sie hat eine wichtige Verbindungsfunktion für Einpendler
aus dem Norden und dient als Autobahnzubringer Richtung Nord. Derzeit ist sie mit rund
23.000 Kfz/24h belastet, die Prognose für das Jahr 2035 zeigt keine Veränderungen. Darüber
hinaus befahren die städtischen Straßenbahnlinien 23 und 24 sowie die über die Stadtgrenze
hinaus verkehrende Linie 5 auf straßenbündigen Gleisen in Mittellage der Dossenheimer Landstraße.
Die Straßenbahngleise, insbesondere das westliche Gleis, befinden sich in einem
schlechten Zustand. Bei der Straßenbahn kommt es aufgrund der hohen Verkehrsdichte und
bedingt durch Rückstaus an den Lichtsignalanlagen regelmäßig zu Verzögerungen. Alle drei
Straßenbahnlinien verkehren in der Hauptverkehrszeit jeweils im 10-Minuten-Takt.
Im Maßnahmengebiet befinden sich die Straßenbahnhaltestellen „Biethstraße“ und „Burgstraße“.
Die Haltestelle „Biethstraße“ liegt rund 200m nördlich der Haltestelle „Hans-Thoma-
Platz“, der Abstand zwischen „Biethstraße“ und „Burgstraße“ beträgt rund 600m. Die Haltestelle
„Biethstraße“ ist als Dynamische Haltestelle mit Zeitinseln ohne Fahrbahnanhebung ausgebildet,
die Haltestelle „Burgstraße“ verfügt über zwei Warteinseln mit einer Höhe von etwa
10cm ü. SO. Aus Platzgründen sind die knapp 2 m schmalen Warteinseln weder durch Geländer
noch durchc einen Spritzschutz von den Fahrstreifen des Individualverkehrs abgegrenzt. Auf
dem westlichen Bahnsteig befinden sich rückwärtige Poller sowie ein Fahrgastunterstand mit
Fahrkartenautomat.
Nördlich der Haltestelle „Burgstraße“ wechseln die Gleise von der Mittellage in eine östliche
Seitenlage. Hier befindet sich im direkten Anschluss an den Bahnübergang eine Kehranlage
(Stumpfgleis) für die dort endenden Linien 23 und 24.
Der bestehende Querschnitt wird den heutigen Anforderungen an eine Stadtstraße mit den dazugehörigen
verkehrlichen Funktionen und deren städtebaulicher Einbindung nicht gerecht.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und der heterogenen Architektur sin der Aufenthaltsqualität
in der Dossenheimer Landstraße Grenzen gesetzt. Dennoch ist die Dossenheimer
Landstraße für das Stadtbild nicht unbedeutend. Sie vermittelt dem von Norden Einfahrenden
einen ersten Eindruck von Heidelberg. Im Bereich des Hans-Thoma-Platzes ist die Dossenheimer
Landstraße Bestandteil des Stadtzentrums. Hier konzentrieren sich verschiedene Einzelhandelsgeschäfte
und Banken.
Vor dem Hintergrund der oben geschilderten Ausgangssituation und mit Blick auf das in § 8
Abs. 3 S. 3 PBefG formulierte Ziel, für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit
zu erreichen, plant die rnv den barrierefreien Umbau der Haltestellen „Biethstraße“ und „Burgstraße“.
Die Bahnsteige sollen dazu eine Nutzlänge von 60m erhalten, auf voller Länge in einer
Höhe von 30cm ü SO ausgeführt und nach rnv-Haltestellen-Standard u.a. mit einem Blindenleitsystem,
Rampen sowie einer Dynamischen Fahrgastinformation ausgestattet werden.
Ausgeschriebene Leistung: Planungsleistungen der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung
Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung), elektrotechnische Haltestellenausrüstung
der Leistungsphasen 2 (Vorplanung), 3 (Entwurfsplanung), 4 (Genehmigungsplanung),
5 (Ausführungsplanung), 6 (Vorbereitung der Vergabe), 7 (Mitwirkung bei der
Vergabe) gemäß HOAI 2021 Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung, § 53.
Ebenfalls sind die Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und 9 (Dokumentation) ausgeschrieben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphase 2-4
Stufe 2: Leistungsphase 5-7
Stufe 3: Leistungsphase 8-9
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heidelberg

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
Mit dem Angebot ist einzureichen:
1. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate),
2. Erklärungen (Formblatt) zur persönlichen Lage,
3. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit strafrechtlichen Verurteilungen,
4. Erklärungen (Formblatt) im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen,
5. Erklärungen (Formblatt)im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten,
6. Erklärungen (Formblatt) zu seiner Berufsausübung,
7. Erklärungen (Formblatt) zu seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit abgeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Nachweis einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit einer Deckungssumme i. H. v. 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, sofern vorhanden; ansonsten Eigenerklärung, dass die genannten Versicherungen für den Fall der Zuschlagserteilung abgeschlossen werden, sowie Erklärung eines Versicherers über Bereitschaft zum Abschluss,
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2. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz über die Planung von vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzung für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Mindestlohngesetz) nicht vorliegen, dass der Bewerber also nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bieter und den jeweiligen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bieter müssen gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes vorlegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen.
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Der Auftraggeber behält sich vor, im Fall der Beauftragung mit dem jeweiligen Bieter von diesem eine Beglaubigung der Übersetzung(en) zu verlangen.
1. Angabe von Referenzprojekten (Formblatt) der zu beauftragenden Planungsleistungen gemäß den Angaben in den Formblättern der Vergabeunterlagen,
2. Angaben zu Mitarbeiter, die im Falle einer Beauftragung eingesetzt werden.
Weitere Informationen/Anforderungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards: 3 vergleichbare Referenzen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: 5% Vertragserfüllungsbürgschaft
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe Vergabeunterlagen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rhein--Neckar-Verkehr GmbH, Möhlstraße 27, 68165 Mannheim
Zusätzliche Informationen:
Bieter und/oder deren bevollmächtige Vertreter sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept und Qualität der Projektabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit vor Ort
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 30

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle
Internetadresse: www.rnv-online.de 🌏
Dokumente URL: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=n7W61NFzBEc%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.
Siehe Punkt I.3) Kommunikation dieser Bekanntmachung.
Die Angebotsabgabe sowie jeglicher Schriftverkehr mit der Vergabestelle erfolgt ausschließlich in elektronisch Form über die Vergabeplattform www.deutsche-evergabe.de.
Fristende zur Stellung von Bieterfragen ist der 20.08.2021, 10 Uhr.
Später eingehende Fragen können als verspätet zurück gewiesen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 149-398245 (2021-07-30)
Ergänzende Angaben (2021-08-25)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-25 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 167-438773
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 149-398245
ABl. S-Ausgabe: 167
Zusätzliche Informationen
Verschiebung der Angebotsabgabefrist.
Quelle: OJS 2021/S 167-438773 (2021-08-25)
Ergänzende Angaben (2021-09-16)
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 183-477395
ABl. S-Ausgabe: 183
Zusätzliche Informationen
Auf Grund eines Cyberangriffes der Vergabeplattform wurde nun die Angebotsabgabefrist, Ausführungsfrist und Bindefrist geändert.
Quelle: OJS 2021/S 183-477395 (2021-09-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-02-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-02-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 030-078062
ABl. S-Ausgabe: 30

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-18 📅
Name: Omexom GA Süd GmbH
Postanschrift: Schmidener Weg 3
Postort: Fellbach
Postleitzahl: 70736
Land: Deutschland 🇩🇪
Rems-Murr-Kreis 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Quelle: OJS 2022/S 030-078062 (2022-02-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-04-08)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW. elektrotechnische Haltestellenausrüstung für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg
Referenznummer: 241-21-EK7
Kurze Beschreibung:
Ursprüngliche Beschaffung vor der Änderung: Planung der Objektplanung Bahnstromversorgung mit Fahrleitung, Anpassung Bahnstromversorgung an bestehendes GUW (Rückleiter, Einspeisung) elektrotechnische Haltestellenausrüstung auf Basis der HOAI 2021, Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 technische Ausrüstung § 53 Lph 2 bis 9, für das Projekt: Dossenheimer Landstraße in Heidelberg Zu ändernde Beschaffung: Planung der Sanierungsmaßnahme der Wandanker
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Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen 📦
Beschreibung
Interne Kennung: 241-21-EK7
Zusätzliche Informationen:
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen 📦
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Heidelberg, Stadtkreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen:
Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/25/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Nachtrag
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-04-08 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 19190.31 EUR 💰
Kennung des Angebots: Nachtrag
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Omexom GA Süd GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE811807254
Postleitzahl: 70736
Postort: Fellbach
Region: Rems-Murr-Kreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info.fellbach@omexom.com 📧

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Rhein-Neckar-Verkehr GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE213122348
Postanschrift: Möhlstraße 27
Postleitzahl: 68165
Postort: Mannheim
Region: Mannheim, Stadtkreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle
E-Mail: vergabe@rnv-online.de 📧
Telefon: +496214651730 📞
Fax: +496214653111 📠
URL: https://www.rnv-online.de 🌏

Ergänzende Informationen
Zusätzliche Informationen
Der Auftraggeber kommt mit dieser Bekanntmachung seiner Bekanntmachungspflicht gemäß § 132, Absatz 5 GWB nach.
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Nationale Registrierungsnummer: 08-A9866-40
Region: Karlsruhe, Stadtkreis 🏙️
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +497219268730 📞
Fax: +497219263985 📠
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-04-09+02:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Im Zuge der Planung der Bahnstromversorgung mit Fahrleitung ergeben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Zuge der Planung der Bahnstromversorgung mit Fahrleitung ergeben sich zusätzliche Anforderungen. Der Auftraggeber kann gemäß § 132 Absatz 2 Nr. 2 GWB Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens durchführen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen und mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden wäre. Dies ist hier der Fall, der ursprüngliche Auftragnehmer kann auf seine bisherigen Planungen und detailtiefe aufbauen und dadurch die zusätzlich geforderten Anforderungen an die Planung wirtschaftlich günstiger und auch deutlich schneller umsetzen, was dem Auftraggeber erhebliche Kosten einspart. Die Änderungen betreffen unvorhersehbare Umstände, da erst während der Baumaßnahme festgestellt wurde, dass die Wandanker nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entsprechen.
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Quelle: OJS 2025/S 070-231311 (2025-04-08)