Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, dreistufig:
Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber gemäß Ziffern III.1.1 bis III.1.3 der Auftragsbekanntmachung geeignet ist, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei Bewerber die erforderliche Eignung aufweisen, anhand der Auswahlkriterien beurteilt, wer unter den grundsätzlich als geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und am weiteren Verfahren beteiligt werden soll.
Die Auswahl des Bieterkreises, mit welchem die Vergabestelle schließlich in Verhandlungen treten wird, erfolgt anhand der von den Bietern unter der Rubrik Auswahlkriterien benannten drei Referenzen.
Für die Auswahl werden je Bewerber lediglich die beiden benannten Mindestreferenzen sowie eine weitere als priorisiert gekennzeichnete Referenz berücksichtigt. Die Vorlage von mehr als drei Referenzen (Mindestreferenzen und eine weitere Referenz) ist nicht gewünscht. Nimmt der Bewerber, auch nach ggf. erfolgter Nachforderung, keine Priorisierung der Referenzen vor, so wird die Vergabestelle die Referenzen priorisieren und entsprechend in die Wertung einbeziehen. Die betreffenden Mindestreferenzen müssen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2018 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein. Die weitere als priorisiert gekennzeichnete Referenz muss aus den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (Abnahme der Planungsleistung frühestens am 1. Juli 2016 und spätestens zum Datum der Abgabe des Teilnahmeantrags) sein.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt nach verschiedenen Kriterien. Für jedes Kriterium werden die Angaben der Bewerber von der Vergabestelle mit Punkten bewertet. Für die Angebots- und Verhandlungsphase werden die 3 bis maximal 5 Bewerber ausgewählt, die in Summe über alle Kriterien die höchsten Punktzahlen erzielt haben. Sofern die maximale Anzahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter aufgrund eines Punktegleichstands überschritten wird, entscheidet das Los.
Auswahlkriterium 1: Branchenbereich (Art der geplanten Anlagen- und Prozesstechnik) (max. 30 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der Branchenbereich, dem die Referenz jeweils zuzurechnen ist: Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich pharmazeutische Technologie, Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie und industrielle Biotechnologie/biochemische Produktion.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe: (Es ist nur eine Antwort im Rahmen der jeweiligen Referenz im Teilnahmeantrag anzukreuzen)
Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich pharmazeutische Technologie - 10 Punkte; Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich Lebensmittel-/Futtermitteltechnologie - 20 Punkte; Planung von Anlagen- und/oder Prozesstechnik aus dem Bereich industrielle Biotechnologie/biochemische Produktion - 30 Punkte
Auswahlkriterium 2: Umsatz (Planungshonorar Basic Engineering) (max. 20 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der bei Erbringung der Referenzleistung der erzielte Netto-Umsatz (Planungshonorar) für das Basic Engineering.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe: (Es ist nur eine Antwort im Rahmen der jeweiligen Referenz im Teilnahmeantrag anzukreuzen)
Netto-Umsatz weniger als 50.000 EUR - 0 Punkte; Netto-Umsatz zwischen 50.000 EUR bis 100.000 EUR - 5 Punkte; Netto-Umsatz zwischen 100.000 EUR bis 300.000 EUR - 15 Punkte; Netto-Umsatz von mehr als 300.000 EUR - 20 Punkte
Auswahlkriterium 3: Planerisch bearbeitete Leistungsbereiche (max. 50 Punkte je Referenz)
Bewertet wird der/werden die planerisch bearbeiteten Teilbereiche (Auslegung der Prozessversorgung: Dampf, Energie, Medien, Wasser, technische Gase; Aufstellen von Massen- und Utilitybilanzen; Prozessautomatisierung/Entwurf eines Prozessleitsystems; prozessspezifische Auslegung der verfahrensrelevanten Maschinen- und Apparate) des jeweiligen Referenzprojektes.
Die Bewertung der Referenzen erfolgt jeweils nach folgender Maßgabe: (Es können mehrere Antworten im Rahmen der jeweiligen Referenz im Teilnahmeantrag angekreuzt werden)
bearbeiteter Teilbereich "Auslegung der Prozessversorgung" - 5 Punkte; bearbeiteter Teilbereich "Aufstellen von Massen- und Utilitybilanzen" - 10 Punkte; bearbeiteter Teilbereich "Prozessautomatisierung/
Entwurf eines Prozessleitsystems"- 10 Punkte; bearbeiteter Teilbereich "prozessspezifische Auslegung der verfahrensrelevanten Maschinen- und Apparate" - 25 Punkte
Der Bewerber hat die Möglichkeit, mehrere bearbeitete Teilbereiche im Rahmen der jeweiligen beigefügten Referenz zu benennen. Die Punkte werden je bearbeiten Teilbereich kumulativ berücksichtigt.
Insgesamt können für die maximal drei zu benennenden Referenzen, also maximal 300 Punkte (3 x 100 Punkte) erreicht werden.