Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt / Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat. Kleinteiligen Reparaturmaßnahmen stellen keinen geforderten Straßenzustand dar. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich. Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inklusive Entwässerung und Begrünung. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen. Es ist nicht möglich mit kleinteiligen Reparaturmaßnahmen einen ordentlichen Straßenzustand herzustellen. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich. Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inclusive Entwässerung und Begrünung. Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren. Es ist geplant die Dorfstraße grundhaft zu erneuern. Die Fahrbahn soll vorzugsweise in Asphaltbauweise befestigt werden. Die Grundstückszufahrten, Gehwege und Stichwege sollten gepflastert werden. Im Zuge der Planung ist in mehreren Varianten zu untersuchen, ob Mischverkehrsflächen angelegt werden oder eine Fahrbahn mit straßenbegleitenden Gehwegen geeigneter ist. Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50 m angesetzt. Die Verkehrsflächen sollen so weit wie möglich an die Grundstücksgrenze verschoben werden, um dort möglichst keine Restgrünflächen zu erhalten. Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen. Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und die Bestandsvermessung beauftragt. Das Baugrundgutachten liegt bereits vor (Siehe Anlage 9) und ist bei der Planung zu beachten. Die Vermessungsunterlagen werden zum Beginn der Planung vorliegen. Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 — 8 zu ermitteln. Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure — HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen. Für jedes Gewerk wurde eine überschlägige Kostenannahme (netto) erstellt, auf deren Grundlage das Honorar ermittelt werden soll. — Verkehrsanlagen 800 000 EUR, — Ingenieurbauwerke 145 000 EUR, — Freianlagen 125 000 EUR. Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-05-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-04-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: P 05-2021
Kurze Beschreibung:
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt / Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Kleinteiligen Reparaturmaßnahmen stellen keinen geforderten Straßenzustand dar. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inklusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen.
Es ist nicht möglich mit kleinteiligen Reparaturmaßnahmen einen ordentlichen Straßenzustand herzustellen. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inclusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Es ist geplant die Dorfstraße grundhaft zu erneuern.
Die Fahrbahn soll vorzugsweise in Asphaltbauweise befestigt werden.
Die Grundstückszufahrten, Gehwege und Stichwege sollten gepflastert werden.
Im Zuge der Planung ist in mehreren Varianten zu untersuchen, ob Mischverkehrsflächen angelegt werden oder eine Fahrbahn mit straßenbegleitenden Gehwegen geeigneter ist.
Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50 m angesetzt.
Die Verkehrsflächen sollen so weit wie möglich an die Grundstücksgrenze verschoben werden, um dort möglichst keine Restgrünflächen zu erhalten.
Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und die Bestandsvermessung beauftragt. Das Baugrundgutachten liegt bereits vor (Siehe Anlage 9) und ist bei der Planung zu beachten.
Die Vermessungsunterlagen werden zum Beginn der Planung vorliegen.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 — 8 zu ermitteln.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure — HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Für jedes Gewerk wurde eine überschlägige Kostenannahme (netto) erstellt, auf deren Grundlage das Honorar ermittelt werden soll.
— Verkehrsanlagen 800 000 EUR,
— Ingenieurbauwerke 145 000 EUR,
— Freianlagen 125 000 EUR.
Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt / Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Kleinteiligen Reparaturmaßnahmen stellen keinen geforderten Straßenzustand dar. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inklusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen.
Es ist nicht möglich mit kleinteiligen Reparaturmaßnahmen einen ordentlichen Straßenzustand herzustellen. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inclusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Es ist geplant die Dorfstraße grundhaft zu erneuern.
Die Fahrbahn soll vorzugsweise in Asphaltbauweise befestigt werden.
Die Grundstückszufahrten, Gehwege und Stichwege sollten gepflastert werden.
Im Zuge der Planung ist in mehreren Varianten zu untersuchen, ob Mischverkehrsflächen angelegt werden oder eine Fahrbahn mit straßenbegleitenden Gehwegen geeigneter ist.
Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50 m angesetzt.
Die Verkehrsflächen sollen so weit wie möglich an die Grundstücksgrenze verschoben werden, um dort möglichst keine Restgrünflächen zu erhalten.
Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und die Bestandsvermessung beauftragt. Das Baugrundgutachten liegt bereits vor (Siehe Anlage 9) und ist bei der Planung zu beachten.
Die Vermessungsunterlagen werden zum Beginn der Planung vorliegen.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 — 8 zu ermitteln.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure — HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Für jedes Gewerk wurde eine überschlägige Kostenannahme (netto) erstellt, auf deren Grundlage das Honorar ermittelt werden soll.
— Verkehrsanlagen 800 000 EUR,
— Ingenieurbauwerke 145 000 EUR,
— Freianlagen 125 000 EUR.
Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit des Vertrages bis zum Jahr 2023 ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt / Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt / Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Kleinteiligen Reparaturmaßnahmen stellen keinen geforderten Straßenzustand dar. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inklusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen.
Es ist nicht möglich mit kleinteiligen Reparaturmaßnahmen einen ordentlichen Straßenzustand herzustellen. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inclusive Entwässerung und Begrünung.
Es ist geplant die Dorfstraße grundhaft zu erneuern.
Die Fahrbahn soll vorzugsweise in Asphaltbauweise befestigt werden.
Die Grundstückszufahrten, Gehwege und Stichwege sollten gepflastert werden.
Im Zuge der Planung ist in mehreren Varianten zu untersuchen, ob Mischverkehrsflächen angelegt werden oder eine Fahrbahn mit straßenbegleitenden Gehwegen geeigneter ist.
Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50 m angesetzt.
Die Verkehrsflächen sollen so weit wie möglich an die Grundstücksgrenze verschoben werden, um dort möglichst keine Restgrünflächen zu erhalten.
Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und die Bestandsvermessung beauftragt. Das Baugrundgutachten liegt bereits vor (Siehe Anlage 9) und ist bei der Planung zu beachten.
Die Vermessungsunterlagen werden zum Beginn der Planung vorliegen.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 — 8 zu ermitteln.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure — HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Für jedes Gewerk wurde eine überschlägige Kostenannahme (netto) erstellt, auf deren Grundlage das Honorar ermittelt werden soll.
— Verkehrsanlagen 800 000 EUR,
— Ingenieurbauwerke 145 000 EUR,
— Freianlagen 125 000 EUR.
Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Keine.
Dauer: 26 Monate
Zusätzliche Informationen:
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit des Vertrages bis zum Jahr 2023 ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung,
— Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs oder gleichwertig, zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden — Ausschlusskriterium.
— Nachweis der Berufsqualifikation des Berufs des Architekten oder Ingenieurs oder gleichwertig, zugelassen wird auch, wer nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden — Ausschlusskriterium.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Darstellung des Unternehmens Gewichtung 20 %
Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte 5 Punkte.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte 5 Punkte.
Das Unternehmen wurde nicht umfassend vorgestellt,
Es kann trotzdem davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß ausführen könnte Unternehmen wurde mangelhaft vorgestellt, 3 Punkte.
Das Unternehmen wurde mangelhaft vorgestellt, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann 1 Punkt.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht 0 Punkte (Eignungskriterium siehe Bewertungsmatrix Eignungskriterium).
— Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in folgender Höhe:
1 500 000. EUR für Personenschäden und 500 000 EUR für Sachschäden (Absichtserklärung ausreichend)
Erfahrung bei der Planung von Tiefbauprojekten (Straßenbau und Regenwasseranlagen, Teichsanierung) der letzten 10 Jahre bei denen der Planungsaufwand und -umfang zu dieser Leistung vergleichbar ist.
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen, welche einen Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers bei der Planung von Tiefbauprojekten gestattet.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen, welche einen Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers bei der Planung von Tiefbauprojekten gestattet.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat.
Mehr als 5 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 5 Punkte,
— 5 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 4 Punkte,
— 4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 3 Punkte,
— 3 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 2 Punkte,
— 2 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 1 Punkt,
— weniger als 2 Referenzen mit den Leistungsphasen 1-8 0 Punkte.
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte des Unternehmens, (berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer) Gewichtung 20 %:
— 5 oder mehr Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig,
— 5 Punkte,
— 4 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 4 Punkte,
— 3 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 3 Punkte,
— 2 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 2 Punkte,
— 1 Architekt bzw. Ingenieur oder gleichwertig 1 Punkt.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Begrenzung der Zahl der Bewerber erfolgt anhand der Auswertung der Teilnahmeanträge und folgender Eignungskriterien:
Darstellung des Unternehmens Gewichtung 20 %
— Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte 5 Punkte,
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Das Unternehmen wurde umfassend vorgestellt, es konnte sich ein umfangreiches Bild vom Leistungsumfang des Unternehmens gemacht werden, es kann auf Grund der Darstellung davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen könnte 5 Punkte,
— Das Unternehmen wurde nicht umfassend vorgestellt, es kann trotzdem davon ausgegangen werden, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß ausführen könnte 3 Punkte,
— Das Unternehmen wurde mangelhaft vorgestellt, es bestehen Zweifel, dass das Unternehmen den Auftrag ordnungsgemäß erfüllen kann 1 Punkt.
Eine Unternehmensdarstellung erfolgte nicht 0 Punkte
(Straßenbau und Regenwasseranlagen, Teichsanierung) der letzten 10 Jahre bei denen der Planungsaufwand und -umfang zu dieser Leistung ergleichbar ist.
Es werden hierfür Referenzobjekte zugelassen, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungs- oder Beratungsleistung vergleichbar sind.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen, welche einen Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers bei der Planung von Tiefbauprojekten gestattet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der Auftraggeber auch einschlägige abgeschlossene Planungsleistungen aus den vergangenen 10 Jahre berücksichtigen, welche einen Rückschluss auf die Erfahrungen des Bewerbers bei der Planung von Tiefbauprojekten gestattet.
Für die Vergleichbarkeit der Referenzobjekte ist es in der Regel unerheblich, ob der Bewerber bereits Objekte derselben Nutzungsart geplant oder realisiert hat mehr als 5 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 5 Punkte,
— 5 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 4 Punkte,
— 4 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 3 Punkte,
— 3 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 2 Punkte,
— 2 Referenzen für vergleichbare Objekte mit den Leistungsphasen 1-8 1 Punkt,
— weniger als 2 Referenzen mit den Leistungsphasen 1-8 0 Punkte.
Studien- und Ausbildungsnachweise der Führungskräfte des Unternehmens, (berücksichtigt werden auch die Nachweise der Nachunternehmer) Gewichtung 20 %
— 5 oder mehr Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig,
— 5 Punkte,
— 4 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 4 Punkte,
— 3 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 3 Punkte,
— 2 Architekten oder Ingenieure oder gleichwertig 2 Punkte,
— 1 Architekt bzw. Ingenieur oder gleichwertig 1 Punkt.
Ergibt das Ergebnis eine höhere Zahl von Teilnehmern aufgrund von Punktegleichstand, entscheidet das Los darüber, welcher von den punktgleichen Teilnehmern zur Angebotsabgabe aufgefordert wird.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-06-16 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektumsetzung / Projektorganisation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kosten-, Qualitäts-, Termin- und Nachtragsmanagement
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Kostenkriterium (Name): Honorarparameter (Preis)
Kostenkriterium (Gewichtung): 50 %
Bewerber mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung.
Das Brandenburgische Vergabegesetz findet in der zur Zeit gültigen Fassung Anwendung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8REL3.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de📧
Fax: +49 3318661652 📠
Internetadresse: https://mwae.brandenburg.de/de/vergabekammer🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
Bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Schwedt / Oder, FB 3, Abt. Baucontrolling / Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 5
Postort: Schwedt / Oder
Postleitzahl: 16303
Telefon: +49 3332446-349📞
E-Mail: vergabestelle.stadt@schwedt.de📧
Fax: +49 3332446-243 📠
Internetadresse: www.schwedt.eu🌏
Quelle: OJS 2021/S 080-206135 (2021-04-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: P 05-2021-A
Kurze Beschreibung:
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt/Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Kleinteiligen Reparaturmaßnahmen stellen keinen geforderten Straßenzustand dar. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inklusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen.
Es ist nicht möglich mit kleinteiligen Reparaturmaßnahmen einen ordentlichen Straßenzustand herzustellen. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inclusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Es ist geplant die Dorfstraße grundhaft zu erneuern.
Die Fahrbahn soll vorzugsweise in Asphaltbauweise befestigt werden.
Die Grundstückszufahrten, Gehwege und Stichwege sollten gepflastert werden.
Im Zuge der Planung ist in mehreren Varianten zu untersuchen, ob Mischverkehrsflächen angelegt werden oder eine Fahrbahn mit straßenbegleitenden Gehwegen geeigneter ist.
Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50m angesetzt.
Die Verkehrsflächen sollen so weit wie möglich an die Grundstücksgrenze verschoben werden, um dort möglichst keine Restgrünflächen zu erhalten.
Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und die Bestandsvermessung beauftragt. Das Baugrundgutachten liegt bereits vor (Siehe Anlage 9) und ist bei der Planung zu beachten.
Die Vermessungsunterlagen werden zum Beginn der Planung vorliegen.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 - 8 zu ermitteln.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Für jedes Gewerk wurde eine überschlägige Kostenannahme (netto) erstellt, auf deren Grundlage das Honorar ermittelt werden soll.
Verkehrsanlagen 800.000,-EUR
Ingenieurbauwerke 145.000,-EUR
Freianlagen 125.000,-EUR
Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt/Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Kleinteiligen Reparaturmaßnahmen stellen keinen geforderten Straßenzustand dar. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inklusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weißt zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der allerdings bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist als schlecht zu bezeichnen.
Es ist nicht möglich mit kleinteiligen Reparaturmaßnahmen einen ordentlichen Straßenzustand herzustellen. Das Gesamterscheinungsbild von Kummerow leidet dadurch erheblich.
Insgesamt besteht dringender Handlungsbedarf zur Sanierung der Dorfstraße, inclusive Entwässerung und Begrünung.
Die vorhandene Straßenbeleuchtung wird nicht erneuert. Die Standorte der Straßenleuchten sind beizubehalten und in die Planung zu integrieren.
Es ist geplant die Dorfstraße grundhaft zu erneuern.
Die Fahrbahn soll vorzugsweise in Asphaltbauweise befestigt werden.
Die Grundstückszufahrten, Gehwege und Stichwege sollten gepflastert werden.
Im Zuge der Planung ist in mehreren Varianten zu untersuchen, ob Mischverkehrsflächen angelegt werden oder eine Fahrbahn mit straßenbegleitenden Gehwegen geeigneter ist.
Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50m angesetzt.
Die Verkehrsflächen sollen so weit wie möglich an die Grundstücksgrenze verschoben werden, um dort möglichst keine Restgrünflächen zu erhalten.
Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen.
Im Vorfeld dieser Ausschreibung wurden bereits eine Baugrunduntersuchung und die Bestandsvermessung beauftragt. Das Baugrundgutachten liegt bereits vor (Siehe Anlage 9) und ist bei der Planung zu beachten.
Die Vermessungsunterlagen werden zum Beginn der Planung vorliegen.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 - 8 zu ermitteln.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Für jedes Gewerk wurde eine überschlägige Kostenannahme (netto) erstellt, auf deren Grundlage das Honorar ermittelt werden soll.
Verkehrsanlagen 800.000,-EUR
Ingenieurbauwerke 145.000,-EUR
Freianlagen 125.000,-EUR
Diese Ansätze sind als Grundlage zur Honorarermittlung heranzuziehen.
Gesamtwert des Auftrags: 18 830 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit des Vertrages bis zum Jahr 2023 ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt/Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Der bauliche Zustand der Dorfstraße im Ortsteil Kummerow der Stadt Schwedt/Oder im Landkreis Uckermark entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine voll funktionsfähige Erschließungsanlage. Der Fahrbahnbelag besteht zum größten Teil aus Betonstraßenplatten und weist zahlreiche Schlaglöcher und Unebenheiten auf. Teilweise wurden die Straßenplatten mit Asphalt überzogen, der bereits großflächig abgeplatzt ist. Ein weiteres Teilstück der Dorfstraße ist mit Natursteinpflaster befestigt. Auch hier sind Verformungen und Schlaglöcher erkennbar. Die straßenbegleitenden Gehwege sind nicht durchgehend vorhanden und größtenteils mit kleinen Gehwegplatten befestigt. Der Zustand der Gehwege ist desolat.
Das Einbahnstraßensystem soll beibehalten werden. Als Straßenbreite werden 3,50m angesetzt.
Das Entwässerungskonzept und Entwässerungsvorschläge (unter Berücksichtigung des Baugrundgutachtens) der Regenentwässerung sind vom Auftragnehmer auch in Abstimmung und entsprechend der Vorgaben der Unteren Wasserbehörde zu erstellen.
Das Honorar für die Planung ist für die Leistungsphasen 1 - 8 zu ermitteln.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Die Honorarberechnung und die Erstellung der Planung hat in Anlehnung und Orientierung an die Honorartafeln der HOAI 2021 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI- in der Fassung von 2021) gemäß betreffender Leistungsbilder zu erfolgen.
Verkehrsanlagen 800.000,-EUR
Ingenieurbauwerke 145.000,-EUR
Freianlagen 125.000,-EUR
keine
Zusätzliche Informationen:
Die angegebene voraussichtliche Laufzeit des Vertrages bis zum Jahr 2023 ist abhängig von der Gewährung von Fördermitteln.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-30 📅
Name: Gast GmbH
Postanschrift: Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 24
Postort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3331279179-0📞
E-Mail: info@gast-ingenieure.de📧
Land: Uckermark
🏙️
Internetadresse: http://gast-ingenieure.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 18 830 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Bieter mit ausländischen Firmensitz haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Bei Bietergemeinschaften hat jedes Mitglied die geforderten Erklärungen und Nachweise jeweils für sich selbst vorzulegen. Soweit der Bewerber den Einsatz von Unterauftragnehmern für wesentliche Leistungen beabsichtigt, sind auch für diese die Erklärungen und Nachweise (insbes. gem. § 66 BbgBO) vorzulegen.
Es besteht die Möglichkeit der elektronischen Rechnungslegung.
Bekanntmachungs-ID: CXP9YD8RK5E
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Schwedt/Oder, FB 3, Abt. Baucontrolling/Zentrale Vergabestelle
Postort: Schwedt/Oder
Quelle: OJS 2021/S 194-506087 (2021-10-01)