Beschreibung der Beschaffung
Im Zuge der Erweiterung der Biathlon-Anlage Notschrei sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
— Errichtung von Loipenstraßen und Rollerwegen,
— Asphaltsanierung,
— Erstellung Schneelagerfläche und Sägespänelage,
— Teilabbruch alter Schießstand,
— Erweiterung Schießstand,
— Erdbau,
— Leitungsbau (Strom, Wasser),
— Errichtung von Beschneiungsanlagen (zusätzliche Entnahmepunkte),
— Erweiterung Beleuchtungsanlagen,
— Erweiterung Wasserspeicher,
— Neubau Lagergebäude,
— Neubau Umkleidegebäude mit sanitären Einrichtungen,
— Erweiterung Technikzentrale.
Folgende Objekte nach HOAI sollen Planungsgegenstand werden: Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Gebäudeplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Generalplanungsleistung zur Erweiterung der Biathlon-Anlage Notschrei im südlichen Schwarzwald. Aufgrund der Vielzahl von klein- und großskaligen Objekt- und Fachplanungen auf z.T. engen Raum und deren Verknüpfungen, wird keine losweise Vergabe angestrebt. Auch sind die geforderten Planungsleistung nicht immer eindeutig einem Leistungsbild nach HOAI zuzuordnen.
Umfangreiche Untersuchungen sind im Vorfeld geleistet worden und liegen dieser Bekanntmachung bei. Dazu zählen u. a. (Auszug): Erläuterungsbericht, Kostenschätzungen, Detailskizzen zur Speicherbeckenerweiterung, schieß- und sicherheitstechnisches Planungsgutachten, digitale Bestands- und Planungsdaten, diverse Übersichts- und Lagepläne, Vermessungsdaten, Baugrunduntersuchungen.
Aufgrund der Vielzahl an Voruntersuchungen soll die Leistungsphase 1 und ggf. auch 2 nicht bei allen Planungsbereichen vergütet werden. Dies wird derzeit, zusammen mit dem angedachten Generalplanungsvertrag, geprüft.
Geplant ist die Inbetriebnahme der neuen Anlage für den Biathlon IBU Junior Weltcup vom 15. bis 21. Januar 2024. Hierfür muss zum Winter 2022/2023 die aktualisierte Beschneiung mit Bevorratungsteich und das Schneedepot zur Einlagerung für die kommende Saison zur Verfügung fertiggestellt sein. Weiterhin müssen der Schießstand, die Funktionsfläche, die Feldbergrunde und die geplanten Gebäude in der Arena abgeschlossen sein. Zu berücksichtigen ist, dass durch die Umbaumaßahmen keine Saison ohne Depotschnee entstehen darf.
Aufgrund von artenschutzrechtlichen Bestimmungen ist ein Baubeginn frühestens ab 15. Juli 2022 möglich. In Teilbereichen (Stadion, Bestand) ist in Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden eventuell ein früherer Baubeginn möglich.
Beginn Planungsphase November 2021 bis ca. Mai 2022;
Beginn Bauphase 15. Juli 2022 – Mai 2023;
Die Kostenschätzung der Baukosten liegt bei ca. 2 391 T EUR netto (ohne Baunebenkosten).
Durchgeführt wird ein Verhandlungsverfahren nach §14, §17 VgV Abschnitt 2 in Zusammenhang mit §74 VgV Abschnitt 6 mit einer Auswahlphase (Teilnahmewettbewerb) und einer Vergabephase (Verhandlungsphase).
Der Generalplaner soll folgende HOAI-Leistungen übernehmen können:
a) Für Ingenieurbauwerke (hier: Schießstanderweiterung, Erweiterung Speicherbecken, Lager für Schnee und Sägespäne, Beschneiungsanlage), § 43 HOAI 2021 / Ingenieurbauwerke,
b) Für Verkehrsanlagen (hier: Ausbau / Sanierung Rollerstrecke, Neubau Trasse Winterstrecke, ggf. Beleuchtungsanlagen),
§ 46 HOAI 2021 / Verkehrsanlagen,
c) Für Statisch-konstruktive Bearbeitung (hier: Erweiterung Speicherbecken, Neubau Geräteraum, Ergänzung Technikgebäude, Neubau Umkleidegebäude), § 51 HOAI 2021 / Tragwerksplanung,
d) Technische Ausrüstung – Elektroinstallationen / Starkstromanlagen (hier: Nieder- und Mittelspannung Umkleidegebäude, Geräteraum und Technikgebäude, Schießstanderweiterung, Beleuchtungsanlagen), § 55 HOAI 2021 / Anlagengruppe 4,
e) Technische Ausrüstung - Beschneiungsanlagen und sonstige Anlagen, Neubau Umkleidegebäude, § 55 HOAI 2021 / Anlagengruppen 1, 2, 7.1 und/oder 7.2,
f. Gebäudeplanung (hier: Neubau Geräteraum, Ergänzung Technikgebäude, Neubau Umkleidegebäude), § 34 HOAI 2021 / Gebäudeplanung.