Planung der Sanierung der Halden Schächte 32, 60 und 119 im Rahmen des Projektes Komplexsanierung Innenstadt in Johanngeorgenstadt

Wismut GmbH

Es sind Planungsleistungen im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 7 und jeweils optional in den Leistungsphasen 8 und 9 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 5 und optional in der Leistungsphase 9 zu erbringen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-09-20 Auftragsbekanntmachung
2022-12-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-09-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Referenznummer: 1215188-J60
Kurze Beschreibung:
Es sind Planungsleistungen im Sinne von § 43 HOAI 2021 im Leistungsbild Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen 1 bis 7 und jeweils optional in den Leistungsphasen 8 und 9 sowie Besondere Leistungen in den Leistungsphasen 1 bis 5 und optional in der Leistungsphase 9 zu erbringen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Wismut GmbH
Postanschrift: Jagdschänkenstraße 29
Postleitzahl: D-09117
Postort: Chemnitz
Kontakt
Internetadresse: http://www.wismut.de 🌏
E-Mail: beschaffung@wismut.de 📧
Telefon: +49 3718120-431 📞
Fax: +49 3718120-430 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E49937738 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E49937738 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-09-20 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Datum des Beginns: 2022-03-28 📅
Datum des Endes: 2030-12-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-482889
ABl. S-Ausgabe: 186

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Am Standort Johanngeorgenstadt hat der Uranerzbergbau umfangreiche bergbauliche Hinterlassenschaften verursacht, von denen eine Umweltbelastung ausgeht, Beschränkungen für eine Nachnutzung der Flächen bestehen und die kommunale Entwicklung in den jeweiligen Bereichen behindert wird. Bei den Halden der Schächte 32, 60 und 119 handelt es sich um drei dieser Hinterlassenschaften. Die Halde 60 wurde Ende der 70er Jahre des vorherigen Jahrhunderts teilweise wieder urbar gemacht. Der Westteil der Halde wurde ohne vorherige Abdeckung aufgeforstet. Im Ostteil erfolgte die Aufbringung einer 0,1 m mächtigen Abdeckung und nachfolgend eine Bepflanzung mit Lärchen. Im nordwestlichen und nordöstlichen Haldenrandbereich sind Kleingärten angelegt worden. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung, südwestlich der Halde, beträgt etwa 20 m. Das Rathaus von Johanngeorgenstadt befindet sich etwa 15 m östlich der Halde 60.
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Im Rahmen der Arbeiten an der Halde 60 wurde zum Bau des Dammes des heutigen Freibades von Johanngeorgenstadt auch Haldenmaterial von der Halde 119 abgefahren. Daraus resultiert die in Teilabschnitten zu steile Böschung. Im nordöstlichen Haldenrandbereich der Halde 60, im Bereich der Kleingärten sowie auf der Halde 32 wurden im Rahmen des Messprogrammes UG 16/3 Uranerzreste angetroffen, die zu einer deutlich erhöhten Umweltradioaktivität führen. Zu deren Beseitigung ist ein Bodenaustausch vorzunehmen.
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Für das Vorhaben wurde folgender Leistungsumfang nach HOAI 2021 abgeschätzt:
Grundleistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, mit den Leistungen gemäß Anlage 12:
- Leistungsphasen 1-7,
- Leistungsphasen 8-9 (stufenweise optional)
Besondere Leistungen im Leistungsbild Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI, Anlage 12:
zu Leistungsphase 1:
- Vermessung des vorhandenen Geländes;
- Entnahme und Untersuchung von Proben des anstehenden Boden- und Haldenmateriales:
1. Probenumfang entsprechend LAGA PN 98 (Untersuchungsfläche ca. 45.000 m², Überschuss/Umlagerungsmassen ca. 75.000 m³),
2. Deklarationsanalysen nach LAGA
zu Leistungsphase 2:
- Beschaffen von Auszügen aus Grundbuch, Kataster und anderen amtlichen Unterlagen
zu Leistungsphase 3:
- Nachweis der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses der Notwendigkeit der Maßnahme (zum Beispiel Gebiets- und Artenschutz gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S.7);
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- Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung der Grundstückseigentümer und von Betroffenen
zu Leistungsphase 4:
- Erstellen eines Qualitätssicherungsplanes
zu Leistungsphase 5:
- Erstellen eines Nachsorgeplanes
optional zu Leistungsphase 9:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Die geschätzten anrechenbaren Kosten betragen ca. 4.800.000 € (netto).
Beschreibung der Optionen:
Mit Zuschlagserteilung werden vorerst die Leistungsphasen 1 - 7 sowie die damit verbundenen Besonderen Leistungen beauftragt. Die stufenweise Übertragung einzelner nachfolgender Leistungen ist für den Auftraggeber optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung optionaler Leistungen besteht nicht.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Wismut GmbH
Projektträger Wismut-Altstandorte
09117 Chemnitz

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Es ist zugelassen, wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und bei einer Ingenieurkammer oder gleichwertig eingetragen ist. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch den Bewerber nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis über die Eintragung bei einer Ingenieurkammer oder gleichwertig, sowohl für den Bieter, als auch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazität sich bedient wird vorzulegen. Die Nichtvorlage des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern einzureichen.
2) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert: Deckung Personenschäden: mindestens 2,0 Mio. Euro und Deckung Sach- und Vermögensschäden mindestens 2,0 Mio. Euro. Die Nichtvorlage des Nachweises oder der Erklärung führt zwingend zum Ausschluss.
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3) Jahresumsatz (mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto), soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Die Nichtvorlage der Angaben und des Nachweises führt zwingend zum Ausschluss.
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4) Jahresumsatz (gesamt):
Angabe des jeweiligen Jahresumsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Euro (netto) (mindestes 500.000,00 € pro abgeschlossenem Geschäftsjahr). Mit dem Teilnahmeantrag ist zum Nachweis eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberater oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorzulegen. Die Nichtvorlage der Angaben und des Nachweises oder die Unterschreitung der Mindestforderung (mindestens 500.000,00 € pro abgeschlossenem Geschäftsjahr) führt zwingend zum Ausschluss.
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5) Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal. Die Nichtvorlage der Angaben führt zwingend zum Ausschluss.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind auch von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft einzureichen.
6) Vergleichbare Referenzen in den letzten 5 Geschäftsjahren:
Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des genannten Zeitraums vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (übertägige Halden- und Bergbausanierung, Leistungsbild Ingenieurbauwerke, erbrachte Leistungsphasen 1-9, anrechenbare Kosten mindestens 800.000,00 € netto). Sie enthalten mindestes folgende Angaben:
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- Name des Büros (bei Bewerber/Bietergemeinschaft das Büro, das die Leistung erbracht hat)
- Bezeichnung und Anschrift des Vorhabens
- Auftraggeber (Bezeichnung, Ansprechpartner, Telefonnummer)
- Beschreibung des Vorhabens (ca. 1 DIN A4 Seite)
- erbrachtes Leistungsbild
- erbrachte Leistungsphasen
- anrechenbare Kosten in EUR
Die einzelnen Leistungsphasen müssen nicht alle in einer Referenz erbracht worden sein. Die Nichtvorlage von mindestens 3 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb des oben genannten Zeitraums, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, führt zwingend zum Ausschluss.
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7) Befähigungsnachweis für die für das Projekt vorgesehenen Arbeitskräfte (Referenzliste, Befähigungsnachweis, Nachweis über die berufliche Qualifikation sowie über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung, eine Erklärung über die Stellung im Unternehmen, die Dauer der Unternehmenszugehörigkeit sowie den geplanten Aufgabebereich für den Auftrag). Die Nichtvorlage der Angaben führt zwingend zum Ausschluss.
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8) Auflistung der vorhandenen technischen Ausrüstung, über die das Unternehmen verfügt. Die Nichtvorlage der Auflistung führt zwingend zum Ausschluss.
9) Angaben zur Eignungsleihe und zu Unterauftragnehmern (falls vorgesehen).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Verweis auf § 75 Abs. 2 und 3 VgV; Erforderliche berufliche Befähigung siehe III.1.1) zu dieser Auftragsbekanntmachung.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Rechtsform bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertreter

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-11-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-03-16 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen 🌏
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E49937738 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289/4990 📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289/499-400 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 186-482889 (2021-09-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-12-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 224885.37 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-12-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 248-724217
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 186-482889
ABl. S-Ausgabe: 248

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-12-12 📅
Name: G.U.B. Ingenieur AG
Postanschrift: Katharinenstraße 11
Postort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 375271750 📞
E-Mail: info@gub-ing.de 📧
Land: Zwickau 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 224885.37 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt:
Einleitung; Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2022/S 248-724217 (2022-12-20)